…299 BAO der Feststellungsbescheide für die Jahre 1995, 1996 und 1997 ein. Die in den Jahren 1986 bis 1988 zu Unrecht gebildeten steuerfreien Beträge gem. § 28 EStG seien bei der Veranlagung der Jahre 1995 bis 1997 aufgelöst worden. Da die Bildung der Mietzinsrücklage 1986 bis…
…sei. Aus obiger Darstellung ergebe sich, dass mangels Vorliegen eines mietrechtlich geschützten Objektes, die Mietzinsrücklage grundsätzlich zu Unrecht gebildet worden sei, und die jeweiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ohne MZR nach dem E(St)G 1988 anzusetzen seien. Die Einkünfte aus V(ermietung) und…
…2001 im Geschäftsjahr 2001 (gemeint wohl: 2002) anfalle und die Rückstellung daher mit 1,144% der Umsätze des zweiten Halbjahres 2001 gebildet worden. Anlässlich einer die Jahre 1999 bis 2001 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde die allgemeine Gewährleistungsrückstellung vom Prüfer nur im halben Ausmaß anerkannt und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Dezember 1999 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 4. November 1999 betreffend Einkommensteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 1997 wird abgeändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist am…
…Die Bildung zu Lasten eines späteren Jahres ist unzulässig. Bei der von der Bw. gebildeten "Provisionsrückstellung" handelt es sich demnach grundsätzlich um eine "Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten". Dabei handelt es sich um Rückstellungen als Vorsorge für ungewisse (etwa wie hier hinsichtlich des Entstehens der Verbindlichkeit…
…erfüllt waren. Strittig ist die Behandlung der beim Zusammenschluss im Jahr 1992 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Regelungen im Vertrag über die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft gebildeten Ergänzungsbilanzen bei Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft im Jahr 2004. Nach Ansicht der Betriebsprüfung bzw. des…
…der Betriebsprüfung wurde aufgrund der TZ 15 des Betriebsprüfungsberichtes und Punkt 2 d der Niederschrift über die Schlussbesprechung bei der Rückstellung für Rekultivierung die gebildete Rückstellung betreffend die Grube BR mit einem Prozentsatz von 3% auf 15 Jahre abgezinst. Die Abzinsung der Rückstellung für die…
…einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000, wobei die im Rahmen der Einzelunternehmung gebildete Rückstellung für Bürgschaften i.H.v. S 4.000.000,- nicht anerkannt und dem Gewinn hinzugerechnet wurde. Begründet wurde das Abgehen von der Erklärung zum einen damit, dass der Grund für den…
…datiert mit 02. April 2007, Geschäftszahl Z.das Gst. Nr. 2977 in die neu gebildeten Gst. Nr. 2977/1 und 2977/2 geteilt werde. Nach der unter Punkt II. getroffenen Übergabsvereinbarung übergab O.J. und übernahm M.J. in ihr alleiniges Eigentum folgende Liegenschaften: "EZl…
…Einlage zu behandeln sei. Die genannten Beträge seien daher einerseits nicht als Aufwand anzuerkennen und andererseits sei die Beteiligung an verbundenen Unternehmen um diese Beträge zu erhöhen. Weiters führte der Betriebsprüfer zu der von der Bw. gebildeten Rückstellung für Rücknahmerisiken aus, dass gemäß § 9 Abs…
…hafte. Es seien daher ausschließlich von den in Frage kommenden Aufträgen der letzten beiden Jahre jeweils auf den Einzelfall bezogen in Höhe von 10% der jeweiligen Auftragssumme als Gewährleistungsrückstellungen gebildet worden. Diesem Schreiben waren zwei handschriftlich verfasste Auflistungen der Gewährleistungsrückstellungen 2006 und 2007 beigelegt. Bei…
…erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. "Sache" des Berufungsverfahrens im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des erstinstanzlichen Spruches gebildet hat (VwGH 30.05.1995, 93/13/0217). Von Ausnahmen (etwa § 143 Abs. 1 letzter Satz FinStrG oder …
…im Ergebnis als richtig. "Sache" des Berufungsverfahrens im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des erstinstanzlichen Spruches gebildet hat (VwGH vom 30.05.1995, 93/13/0217). Das bedeutet, dass die Rechtsmittelbehörde trotz ihrer Berechtigung den angefochtenen Bescheid abzuändern…
…a EStG mit den in den Jahren 1994 und 1995 nach § 28 Abs. 5 EStG gebildeten steuerfreien Beträgen verrechnet. Während das Finanzamt die Meinung vertritt, die Reparaturaufwendungen stünden im Zusammenhang mit der Liegenschaftsveräußerung, weshalb weder ein Vorsteuerabzug zustehe noch eine Verrechnung mit steuerfreien Beträgen hätte…
…Daraus kann aber keinesfalls abgeleitet werden, dass etwa zwei getrennte wirtschaftliche Einheiten bewertet worden wären. Die Berufungswerberin vermeint weiters, der Bewertungsgegenstand bestehe lediglich aus dem abgetrennten und neu gebildeten unbebauten Grundstück Gst 963/3. Gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG ist zwar die Feststellung eines besonderen…
…jener Anteil auszuscheiden, der auf das darin enthaltene Wohngebäude (Mehrfamilienhaus) entfalle, weil der Bw nur ein neu gebildeter und unbebauter Grundstücksanteil übertragen worden sei. Für die Bewertung sei daher ausschließlich der Bodenwert heranzuziehen. Bei Schenkungen ist hinsichtlich der Wertermittlung nach der Bestimmung des § 19 ErbStG…
…sie in den Jahren 1990 bis 1994 gemäß § 28 Abs. 5 EStG steuerfreie Beträge in Höhe von insgesamt 5,813.313,02 S gebildet hat. Mit Einantwortungsurkunde vom 15. Juni 1998 wurde der Nachlass auf Grund des Testamentes vom 29. Oktober 1996 ihrer Tochter A…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Schenkungssteuer für das Jahr 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…an diejenigen zu ergehen, denen in den Fällen des Abs. 1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Adressierung einer Erledigung an ein rechtlich nicht existierendes Gebilde kann keine Rechtswirkung entfalten (VwGH 12.4.1989, 88/01/0258, 89/01/0015). Auch kann eine an…
…Die Berufungsentscheidung sei an die "Sun One GmbH und Mitges." ergangen; bei diesem Adressaten handle es sich aber um kein zivilrechtlich rechtsfähiges Gebilde, weshalb die Erledigung keine Rechtswirksamkeit erlange habe. Gegen den Bescheid vom 22.9.2000 wurde fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Über…