…Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Gebührenschuld entsteht, wenn eine Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften…
…und damit gebührenpflichtig beachtlich werde. In der Berufung wurde von Bw. außerdem gemäß § 284 BAO die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und gemäß § 282 BAO die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. Im Vorlageantrag wurde nochmals betont, dass die in die Beurkundung des Bestandvertrages für die…
…zu beurteilen. Aus dem in der Flugstundenvereinbarung verwendeten Begriff "Halterschaftsvereinbarung" lässt sich der Vertragstyp "Bestandvertrag" nicht erschließen. Nach der Rechtsprechung des VwGH löst ein bloß erzählender Hinweis auf ein bereits früher abgeschlossenes Rechtsgeschäft in einer Urkunde die Gebührenpflicht für dieses Rechtsgeschäft nur aus, sofern der…
… 15 Abs. 1 GebG nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt wird. Nach § 16 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - wie beim gegenständlichen Bestandvertrag -, wenn die Urkunde über das…
…im Grunde des § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 für einen zwischen dem Bw. und Frau M. mündlich abgeschlossenen Bestandvertrag die Rechtsgebühr fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Eingabe vom 19. Mai 2011 das Rechtsmittel der Berufung. Das Finanzamt wies…
…für Rechtsgeschäfte" im § 15 Abs. 1 leg. cit. normiert, dass Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld…
…gekommenes und der Gebührenpflicht unterliegendes Rechtsgeschäft darstellt. Hiezu wird ausgeführt: Im III. Abschnitt des GebG ist unter der Überschrift "Gebühren für Rechtsgeschäfte", worunter auch Bestandverträge fallen, im § 15 Abs. 1 leg. cit. normiert, dass Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet…
… 15 Abs. 1 GebG sind das Vorliegen eines Rechtsgeschäftes und die Errichtung einer Urkunde über dieses Rechtsgeschäft Voraussetzungen für die Gebührenpflicht. Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - wie beim Bestandvertrag -, wenn die Urkunde von den…
…ziehe somit keine Gebührenpflicht nach sich. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1GebG ist für Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält…
…Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 entstanden, sondern es würde ein Vertrag gemäß § 1151 ABGB vorliegen. Darüber hinaus wären Softwareverträge grundsätzlich nicht vom Gebührentatbestand des § 33 TP 5 GebG erfasst. Doch selbst wenn die Behörde im gegenständlichen Fall vom Vorliegen eines Bestandvertrages…
…sachlich nicht richtig sei. Mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die grundsätzliche Gebührenpflicht dieses Rechtsgeschäftes gemäß § 33 TP 9 GebG bestätigt, wobei das Finanzamt diese Entscheidung tragend auf folgende Begründung gestützt hatte: "Der Gebühr gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegt nicht erst der Erwerb einer Dienstbarkeit…
…erwogen: Im III. Abschnitt des GebG ist unter der Überschrift "Gebühren für Rechtsgeschäfte", worunter auch Bestandverträge fallen, im § 15 Abs. 1 leg. cit. normiert, dass Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas…
…Recht auf Zugang zur Landebahn ist lediglich eine Nebensache. Dies gilt auch für den gegenständlich zu beurteilenden Vertrag. Auch er ist daher nicht als gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft zu qualifizieren. Lediglich für den Fall, dass rechtsunrichtig davon ausgegangen würde, der gegenständliche Infrastrukturnutzungsvertrag sei Bestandvertrag und daher gebührenpflichtig…
…16/0094). Auch bei einem Vertrag, in dem die ASFINAG dem ORF gestattete, Tunnelantennensysteme zu benützen, handelt es sich um einen Bestandvertrag iSd § 33 TP 5 GebG. Von den Regeln des ABGB abweichende Abreden stehen der Gebührenpflicht einer über ein Rechtsgeschäft iSd TP 5 Abs…
…unter Maßgabe von Punkt XV vereinbarte "Eintritt" der Klinik- GmbH als weitere Mieterin stellt selbst ein (neues) Rechtsgeschäft dar, das selbständig als (neuer) Bestandvertrag der Gebührenpflicht unterliegt, wird doch mit diesem Rechtsgeschäft erstmals eine Rechtsbeziehung der Vermieterin mit der Beitretenden begründet (siehe diesbezüglich Arnold, Rechtsgebühren…
…waren, beweiskräftig festgehalten worden war. Waren also in der Urkunde alle für einen Bestandvertrag notwendigen Elemente mit Ausnahme der ziffernmäßigen Höhe des Bestandzinses angeführt, so genügte dies, um die Gebührenpflicht zu begründen. In der gegenständlichen Urkunde sind auch die wesentlichen Bestandteile eines Pachtvertrages, nämlich Verpächter…
…Gebührenpflicht. Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - wie beim Bestandvertrag -, wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung. Nur wenn ein Rechtsgeschäft der Genehmigung oder Bestätigung einer Behörde oder eines…
…16/0094). Auch bei einem Vertrag, in dem die ASFINAG dem ORF gestattete, Tunnelantennensysteme zu benützen, handelt es sich um einen Bestandvertrag iSd § 33 TP 5 GebG. Von den Regeln des ABGB abweichende Abreden stehen der Gebührenpflicht einer über ein Rechtsgeschäft iSd TP 5 Abs…
…Bestandvertragsgebühr, Gleichschriftengebühr und Gebührenerhöhung in Höhe von insgesamt 133.950,56 € vorgeschrieben, nachdem im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der der Vergebührung unterworfene Bestandvertrag dem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis gebracht wurde. Selbst wenn Rechtsunkenntnis bezüglich der Gebührenpflicht bestand, hätte die Berufungswerberin sich über die Gebührenpflicht…
…ASK-Bank, zumal diese nach den Angaben der Berufungswerberin auf die Vorlage eines schriftlichen Bestandvertrages bestanden hat. Der Umstand, dass nicht die Geschäftsführerin der Berufungswerberin sondern Herr Peter St. als "falsus procuratur" die Vertragsurkunde unterzeichnet hat, ist für die Gebührenpflicht der Berufungswerberin nicht schädlich. Die…