…Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Gebührenschuld entsteht, wenn eine Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften…
…die Vorgangsweise der Vertragsparteien nur als einvernehmliche nachträgliche Aufhebung (Stornierung) des Bestandvertrages qualifiziert werden. Eine solche Vertragsaufhebung ist aber nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls unter § 17 Abs. 5 GebG zu subsumieren, sodass sie an der einmal eingetretenen Gebührenpflicht nichts zu ändern vermag (VwGH 22.10.1970…
…die Vorgangsweise der Vertragsparteien nur als einvernehmliche nachträgliche Aufhebung (Stornierung) des Bestandvertrages qualifiziert werden. Eine solche Vertragsaufhebung ist aber nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls unter § 17 Abs. 5 GebG zu subsumieren, sodass sie an der einmal eingetretenen Gebührenpflicht nichts zu ändern vermag (VwGH 22.10.1970…
…Materialkauf) kombiniert sei mit einer Liegenschaftsnutzung für die Dauer der Einbringung der Abfälle (beim Abbauvertrag wäre es für die Dauer des Materialabbaues). Nur diese Liegenschaftsnutzung, die ein Hilfsgeschäft neben dem eigentlichen Materialgeschäft darstelle, nur diese Liegenschaftsnutzung könne als Bestandrecht oder Dienstbarkeit der Gebührenpflicht unterliegen. Das…
…und damit gebührenpflichtig beachtlich werde. In der Berufung wurde von Bw. außerdem gemäß § 284 BAO die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und gemäß § 282 BAO die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. Im Vorlageantrag wurde nochmals betont, dass die in die Beurkundung des Bestandvertrages für die…
…die Vorgangsweise der Vertragsparteien nur als einvernehmliche nachträgliche Aufhebung (Stornierung) des Bestandvertrages qualifiziert werden. Eine solche Vertragsaufhebung ist aber nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls unter § 17 Abs. 5 GebG zu subsumieren, sodass sie an der einmal eingetretenen Gebührenpflicht nichts zu ändern vermag (VwGH 22.10.1970…
…Nutzung der Energieerzeugungsanlage unterliegt grundsätzlich der Gebührenpflicht nach § 33 Tarifpost 5 GebG, sofern der Vertrag gültig zustande gekommen ist und in einer Urkunde festgehalten wurde. Näheres zur Gebührenpflicht eines Bestandvertrages siehe GebR 2025 Rz 1280 ff. Bei Vorliegen eines gemischten Vertrages siehe GebR 2025 Rz…
…04.07.1990, 89/15/0140). Der Klärung der Frage, ob der Vermieter aus der Vermietung allenfalls einen finanziellen Überschuss erwirtschaften kann, kommt bei der Prüfung der Gebührenpflicht eines Bestandvertrages entgegen der Ansicht des Bf. somit keine Bedeutung zu. Mit dem Einwand, er habe keinesfalls…
…zu beurteilen. Aus dem in der Flugstundenvereinbarung verwendeten Begriff "Halterschaftsvereinbarung" lässt sich der Vertragstyp "Bestandvertrag" nicht erschließen. Nach der Rechtsprechung des VwGH löst ein bloß erzählender Hinweis auf ein bereits früher abgeschlossenes Rechtsgeschäft in einer Urkunde die Gebührenpflicht für dieses Rechtsgeschäft nur aus, sofern der…
… 15 Abs. 1 GebG nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt wird. Nach § 16 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - wie beim gegenständlichen Bestandvertrag -, wenn die Urkunde über das…
…im Grunde des § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 für einen zwischen dem Bw. und Frau M. mündlich abgeschlossenen Bestandvertrag die Rechtsgebühr fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Eingabe vom 19. Mai 2011 das Rechtsmittel der Berufung. Das Finanzamt wies…
…für Rechtsgeschäfte" im § 15 Abs. 1 leg. cit. normiert, dass Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld…
…gekommenes und der Gebührenpflicht unterliegendes Rechtsgeschäft darstellt. Hiezu wird ausgeführt: Im III. Abschnitt des GebG ist unter der Überschrift "Gebühren für Rechtsgeschäfte", worunter auch Bestandverträge fallen, im § 15 Abs. 1 leg. cit. normiert, dass Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet…
…Vertragsverhältnis von unbestimmter Dauer handeln würde, wenn ein Präsentationsrecht vorliege. Rechtslage: Gemäß § 15 Abs. 1 Gebührengesetz 1957, sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Gemäß § 16 Abs. 1 Z…
… 15 Abs. 1 GebG sind das Vorliegen eines Rechtsgeschäftes und die Errichtung einer Urkunde über dieses Rechtsgeschäft Voraussetzungen für die Gebührenpflicht. Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften – wie beim Bestandvertrag -, wenn die Urkunde von den…
… 15 Abs. 1 GebG sind das Vorliegen eines Rechtsgeschäftes und die Errichtung einer Urkunde über dieses Rechtsgeschäft Voraussetzungen für die Gebührenpflicht. Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - wie beim Bestandvertrag -, wenn die Urkunde von den…
…1 Z. 1 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090ff. ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, im Allgemeinen einer Gebühr nach dem Wert in Höhe von 1 v.H. Gemäß § 33 TP 5…
… 30 Abs. 2 MRG gleichkämen. Es sei für den Verwaltungsgerichtshof somit für die Annahme eines Bestandvertrages auf ungewisse Dauer ausreichend gewesen, dass nur einige wenige Kündigungsgründe gemäß § 30 Abs 2 MRG im konkreten Bestandverhältnis potentiell anwendbar gewesen seien. Ebenfalls in der jüngeren Entscheidung vom 9…
…ziehe somit keine Gebührenpflicht nach sich. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1GebG ist für Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält…
…Bestandvertrag, nicht aber auf die sog "Vereinbarung") ist nicht erkennbar, inwiefern die Laufzeitverlängerung zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation "notwendig" ist. Wenn aus einer Urkunde weder hervorgeht, dass alle für die in Rede stehende Befreiung von der Gebührenpflicht…