…1994, Kommentar², Seite 405, Punkt 7 (zu § 11)). Nach Punkt 7 (zu § 11) des letztzitierten Kommentars ist jede im Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung handelsüblich. Sammelbezeichnungen oder Gattungsbezeichnungen - als Beispiel seien die Bezeichnungen Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textilwaren, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung…
Rechtsverletzungen aufzugreifen gewesen, wenn die Bw. ihre Relevanz dargetan hätte. Obwohl die steuerlich vertretene Bw. die Erhebung einer Berufung gegen die zuvor angesprochenen Wiederaufnahmebescheide vom 11. April 2002 unterlassen hatte, womit diese Bescheide rechtskräftig geworden waren, war sowohl der letztgenannte Antrag des steuerlichen Vertreters, als…
Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Eisenwaren oder Werkzeuge stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Eine nähere Konkretisierung ist erforderlich. Ein objektiver Rechnungsleser kann beispielsweise aus…
§ 11 Abs 1 Z 3 UStG die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware angeben. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur, Wäsche, Werkzeuge usw, stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um…
…KG fand bezüglich Umsatzsteuer eine den Zeitraum Jänner bis August 2010 umfassende Außenprüfung gemäß § 147 BAO statt. Aus Tz 1 des gem. § 150 BAO erstellten Berichtes über die Außenprüfung sind folgende Feststellungen zu entnehmen: "Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Eisenwaren, Werkzeuge usw…
…angeführt ist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0004). Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen sind nicht ausreichend. In den Rechnungen sämtlicher Subunternehmer (Fremdleister) wurden als Leistungsbezeichnungen "Regiearbeiten", "Dienstleistung", "Regiepreis", …
…Dabei sei davon auszugehen, dass als handelsüblich jene Bezeichnung anzusehen sei, die für den fraglichen Leistungsaustausch allgemein verwendet werde. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar. Insbesondere auch angesichts des Wertes des Leistungsaustausches (s auch VwGH 23.2.1005, 2001/14/0002) und…
…gemäß § 11 UStG die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichten daher nicht aus. Es bedürfe in derartigen Fällen einer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Ergänzung der Rechnung durch den Leistenden. Bei sonstigen…
…der Art und Umfang nach nicht ausreichend definiert worden. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "Sanierung oder/und Umbau" würden keine handelsüblichen Bezeichnungen darstellen. Im Berufungsverfahren gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum August 2001 wurde in der Folge eingewendet, dass bereits eine korrigierte Rechnung mit korrigierter Adresse…
…nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0004). Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen sind nicht ausreichend. In den Rechnungen sämtlicher angeblichen Subunternehmer (G**** Haustechnik GmbH, T**** Industriemontagen GmbH, H**** Bau GmbH…
…Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Als handelsüblich ist jene Bezeichnung anzusehen, die für den fraglichen Leistungsaustausch allgemein verwendet wird. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG sprechen zu können (vgl…
…strittigen Rechnungen weder die insgesamt geleisteten Stunden noch ein Preis bzw. Stundensatz zu entnehmen, sondern enthalten diese lediglich Pauschalbeträge. Nach Judikatur und Lehre sind Sammel- und Gattungsbezeichnungen nicht ausreichend, um eine Lieferung oder sonstige Leistung handelsüblich zu bezeichnen. Auch sonstige Leistungen müssen genau bezeichnet werden…
…Baustelle erbracht wurden; jedoch liegt keine konkrete Leistungsbeschreibung vor. Bei sonstigen Leistungen müssen jedoch Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG…
… 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 müssen Rechnungen unter anderem die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen enthalten. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG sprechen zu…
…Umfang der Leistung handelsüblich bezeichnet werden. Dadurch soll die Kontrolle erleichtert werden, ob die in der Rechnung abgerechneten Leistungen tatsächlich für das Unternehmen ausgeführt wurden. Sammelbezeichnung und Gattungsbezeichnungen sind dabei zu unterlassen. Im Erkenntnis vom 15.1.2002, Zl. 98/13/0111 führte der VwGH…
…erbrachten Leistungen, sondern auch deren Umfang erkennen lassen (VwGH-Erkennntisse vom 7.6. 2001, 99/15/0254; vom 12.9.2001, 99/13/0069 und 98/13/0111 und die dort zitierte Vorjudikatur). Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie z.B. Speisen, Getränke, Lebensmittel, Bekleidung, Fachliteratur…
…Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 4) und 6. den auf das Entgelt (Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG sprechen zu können (vgl…
…erleichtern, ob die in der Rechnung abgerechneten Leistungen tatsächlich für das Unternehmen ausgeführt werden bzw. ob sie allenfalls im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen stehen. Handelsüblich ist eine Bezeichnung, die für den fraglichen Lieferungsgegenstand allgemein verwendet wird. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie z. B. Speisen, Getränke…
… 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 müssen Rechnungen unter anderem die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen enthalten. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG sprechen zu…
…andererseits Lieferungen ohne USt (KFZ Volvo gelte nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit b UStG als nicht für das Unternehmen angeschafft) enthalten seien. 3.2.1.2. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "4 Stück Treibgasgabelstapler", "sämtliche Möbel", "Zimmereinrichtung", "Raumausstattung" oder "Stapler Zubehör" stellen nach…