…1994, Kommentar², Seite 405, Punkt 7 (zu § 11)). Nach Punkt 7 (zu § 11) des letztzitierten Kommentars ist jede im Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung handelsüblich. Sammelbezeichnungen oder Gattungsbezeichnungen - als Beispiel seien die Bezeichnungen Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textilwaren, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung…
Rechtsverletzungen aufzugreifen gewesen, wenn die Bw. ihre Relevanz dargetan hätte. Obwohl die steuerlich vertretene Bw. die Erhebung einer Berufung gegen die zuvor angesprochenen Wiederaufnahmebescheide vom 11. April 2002 unterlassen hatte, womit diese Bescheide rechtskräftig geworden waren, war sowohl der letztgenannte Antrag des steuerlichen Vertreters, als…
…Anschrift tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Hinsichtlich Rechnungsberichtigung siehe Rz 1771 bis Rz 1800. 11.1.5.4. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware 11.1.5.4.1. Art und Umfang der Leistung Rz 1508: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel…
Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Eisenwaren oder Werkzeuge stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Eine nähere Konkretisierung ist erforderlich. Ein objektiver Rechnungsleser kann beispielsweise aus…
§ 11 Abs 1 Z 3 UStG die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware angeben. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur, Wäsche, Werkzeuge usw, stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um…
…KG fand bezüglich Umsatzsteuer eine den Zeitraum Jänner bis August 2010 umfassende Außenprüfung gemäß § 147 BAO statt. Aus Tz 1 des gem. § 150 BAO erstellten Berichtes über die Außenprüfung sind folgende Feststellungen zu entnehmen: "Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Eisenwaren, Werkzeuge usw…
…angeführt ist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0004). Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen sind nicht ausreichend. In den Rechnungen sämtlicher Subunternehmer (Fremdleister) wurden als Leistungsbezeichnungen "Regiearbeiten", "Dienstleistung", "Regiepreis", …
…Dabei sei davon auszugehen, dass als handelsüblich jene Bezeichnung anzusehen sei, die für den fraglichen Leistungsaustausch allgemein verwendet werde. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar. Insbesondere auch angesichts des Wertes des Leistungsaustausches (s auch VwGH 23.2.1005, 2001/14/0002) und…
…gemäß § 11 UStG die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichten daher nicht aus. Es bedürfe in derartigen Fällen einer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Ergänzung der Rechnung durch den Leistenden. Bei sonstigen…
…der Art und Umfang nach nicht ausreichend definiert worden. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "Sanierung oder/und Umbau" würden keine handelsüblichen Bezeichnungen darstellen. Im Berufungsverfahren gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum August 2001 wurde in der Folge eingewendet, dass bereits eine korrigierte Rechnung mit korrigierter Adresse…
…"Innenausbau", fehlende Leistungsbeschreibung, fehlende Materialkosten sowie Regiestunden. Schwere Mängel der Leistungsbeschreibung: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnungen dar und reichen daher als gesetzliches Rechnungsmerkmal nicht aus. Eine handelsübliche Bau-Rechnung umfasst die einzelnen separat aufgezählten Materialpositionen, mit Mengenangaben und Materialbeschreibung, wieviel m2 Fläche…
…1 UStG 1994 angezogene - von der Prüferin in allen, vom BFG für das Jahr 2012 zu beurteilenden Fällen beanstandete - Rechnungsmerkmal der handelsüblichen Bezeichnung des Liefergegenstandes eine zwingend zu erfüllende Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bildet. Insoweit stellen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie beispielsweise Speisen…
…machen (vgl. VwGH vom 7. 6.2001, 99/15/0254). Gattungsbezeichnungen wie Reparaturen, Lohnarbeit, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben sind nicht ausreichend. Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid gerichtet. Dies gilt…
…Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden.“ Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 3 lit. c UStG hat eine Rechnung die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Randzahl 1508 der Umsatzsteuerrichtlinien lautet: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel…
…Z 3 lit. c UStG 1994 hat die Rechnung „die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung“ zu enthalten. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um von…
…Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. b) Art und Umfang der Leistung: bloße Sammelbegriffe od. Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnungen dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigten Rechnung im Sinne des § 11 UstG sprechen zu können…
…nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0004). Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen sind nicht ausreichend. In den Rechnungen sämtlicher angeblichen Subunternehmer (G**** Haustechnik GmbH, T**** Industriemontagen GmbH, H**** Bau GmbH…
…Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Als handelsüblich ist jene Bezeichnung anzusehen, die für den fraglichen Leistungsaustausch allgemein verwendet wird. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG sprechen zu können (vgl…
…strittigen Rechnungen weder die insgesamt geleisteten Stunden noch ein Preis bzw. Stundensatz zu entnehmen, sondern enthalten diese lediglich Pauschalbeträge. Nach Judikatur und Lehre sind Sammel- und Gattungsbezeichnungen nicht ausreichend, um eine Lieferung oder sonstige Leistung handelsüblich zu bezeichnen. Auch sonstige Leistungen müssen genau bezeichnet werden…
…Baustelle erbracht wurden; jedoch liegt keine konkrete Leistungsbeschreibung vor. Bei sonstigen Leistungen müssen jedoch Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG…