…Übergabe an das Zustellorgan bewirkt. Die Zustellung der am 23. September 2004 der Post übergebenen Berufungsvorentscheidung gilt damit als am 28. September 2004 bewirkt. Ein dieser gesetzlichen Fiktion widersprechendes Vorbringen wurde trotz Aufforderung nicht erstattet. Damit begann die Frist zur Stellung eines Vorlageantrages am 28…
…308 Abs. 3 BAO binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig…
…der Vorlageantrag vom Finanzamt mit Zurückweisungsbescheid vom 2. März 2011 als verspätet zurückgewiesen, da die Berufungsvorentscheidung von der Mitbewohnerin des berufungswerbenden und zustellungsbevollmächtigten Bw Ing. N nachweislich am Dienstag, den 14. Dezember 2010, übernommen worden sei und die einmonatige Frist zur Stellung eines Vorlagenantrages somit…
…wurde (§ 273 Abs. 1 lit a BAO idF des AbgRmRefG). Die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages beträgt einen Monat (§ 276 Abs. 4 iVm § 245 Abs. 1 BAO idF des AbgRmRefG). Auf das Recht zur Stellung eines Vorlageantrages ist in der Berufungsvorentscheidung hinzuweisen. Die Bestimmungen des …
…handelt. Gemäß § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei…
…dass Antragstellerin des Vorlageantrages die A GmbH sei, vermag an der rechtlichen Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Sachverhaltes nichts zu ändern, weil dieses Schreiben bei der Behörde erst nach Ablauf der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages eingegangen ist. Die vorliegende Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen…
…zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. § 309 a Abs. 1 BAO bestimmt: Der Wiedereinsetzungsantrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der versäumten Frist…
…die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden muss. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Die primäre Tatbestandsvoraussetzung einer Fristversäumung…
…einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. § 309a lautet: Abs. 1: Der Wiedereinsetzungsantrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der versäumten Frist…
…dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Die Berufungsvorentscheidung vom 18. Juli 2013 wurde nachweislich am 23. Juli 2013 zugestellt. Die Frist zur Stellung eines Vorlageantrages ist daher am 23. August 2013 abgelaufen (§276 Abs.2 BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde…
…gemeint: Frist zur Stellung eines Vorlageantrages) habe am 8. Juli 2011 zu laufen begonnen und sei daher am Montag, den 8. August 2011, abgelaufen. Die "Berufung" (gemeint: Vorlageantrag) sei jedoch erst am 9. August 2011 (Datum des Poststempels) und sohin verspätet eingebracht worden. Seinen Vorlageantrag…
…über die Festsetzung einer Zwangsstrafe vom 4. November 2003 am 5. Juli 2004 mittels Rsb-Brief zugestellt. Nach dem vorliegenden Zustellnachweis wurde die Übernahme durch die Unterschrift "P" und den Zusatz "Mitbewohner der Abgabestelle" bestätigt. Die einmonatige Frist zur Stellung eines Vorlageantrages endete demnach am…
…14/2000, abgeschlossen worden, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Offenbar geht die Bw davon aus, dass in einem Rechtsmittelverfahren betreffend Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 die Frist zur Stellung eines Vorlageantrags in dem Zeitpunkt wieder auflebt, in welchem der das Veranlagungsverfahren gemäß § 21…
…Abs. 1 BAO auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden ist. Angesichts des eindeutigen Wortlautes des § 276 Abs. 1 BAO konnte die Bw keinesfalls im eigenen Namen einen Vorlageantrag stellen, weil sie bereits zur Einbringung einer Berufung gegen den ausschließlich an die O AG gerichteten Bescheid vom 12…
…über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Zur Einbringung eines solchen Antrages ist der Berufungswerber und ferner jeder befugt, dem gegenüber die Berufungsvorentscheidung wirkt. Gemäß § 276 Abs. 4 BAO ist auf das Recht zur Stellung eines Vorlageantrages in der Berufungsvorentscheidung hinzuweisen…
…B. aus einem wegen Verspätung des Anbringens zurückweisenden Bescheid der Fall sein, außer der Fristablauf war bereits vorher erkennbar (Ritz, BAO², § 308 Tz 22 mwN). Dass die Frist zur Stellung eines Vorlageantrages versäumt worden ist, war für den Vertreter der Berufungswerberin spätestens mit Zustellung des…
…März 2010 wurde nachweislich am 12. März 2010 zugestellt. Die Frist zur Stellung eines Vorlageantrages ist daher am 12. April 2010 abgelaufen (§276 Abs.2 BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung…
…oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Nach § 309a Abs. 1 BAO hat der Wiedereinsetzungsantrag a) die Bezeichnung der versäumten Frist…
…nachweislich am 16. September 2003 (Rückschein) an die Bw. und nicht an den steuerlichen Vertreter erfolgte. Ein Zustellmangel liegt daher nicht vor. Für den Beginn der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages ist der Tag maßgebend, an dem die Berufungsvorentscheidung bekannt gegeben worden ist (nach § 109…
…nachweislich am 16. September 2003 (Rückschein) an die Bw. und nicht an den steuerlichen Vertreter erfolgte. Ein Zustellmangel liegt daher nicht vor. Für den Beginn der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages ist der Tag maßgebend, an dem die Berufungsvorentscheidung bekannt gegeben worden ist (nach § 109…