…2004 (Festsetzung der Prämien für 2002 und 2003 mit Null) entsprechen daher der Rechtslage. Lediglich der Vollständigkeit halber wird abschließend bemerkt, dass § 108 f EStG 1988 durch das Steuerreformgesetz 2005 (BGBl. I 2004/57) dahingehend abgeändert wurde, dass die Frist für die Geltendmachung der Lehrlingsausbildungsprämie …
…sei der gesamte LFB (ursprüngliche Höhe 4.380,00 €) zu berichtigen und die LAPr lt. beiliegender Erklärung zu gewähren. Als Beilage war der soeben angeführten Berufung eine Kopie des Formulars E 108c "Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2002 zur Geltendmachung einer Lehrlingsausbildungsprämie" angeschlossen…
…IZP für 2002 begründete das Finanzamt im Wesentlichen wie folgt: Die IZP müsse in einem der Steuererklärung für das betreffende Jahr angeschlossenen Verzeichnis geltend gemacht werden, nach erfolgter Abgabe der (ersten) Steuererklärung sei eine nachtägliche Geltendmachung ausgeschlossen. Die Frist werde so ausgelegt, dass eine Geltendmachung…
…der Investitionszuwachsprämie und der Forschungsprämie für das Jahr 2002 abgewiesen und damit begründet, dass nach erfolgter Abgabe der ersten Steuererklärung die nachträgliche Geltendmachung ausgeschlossen sei. Mit Eingaben vom 5. Jänner 2004 wurde der Antrag auf Erstreckung der Frist für die Einbringung eines Rechtsmittels gegen den…
…die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten (§ 224 Abs. 1 BAO). Gemäß § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen, binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig…
…Die Geltendmachung der Haftung stelle die einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Der Haftungspflichtige habe im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Pflichten auffallend sorglos gehandelt. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 10.4.2006 Berufung erhoben. Der Berufungswerber sei für die technischen Belange…
…ein Verspätungszuschlagbescheid für 2007 erlassen worden. Ebenfalls seien im Verlauf des Jahres 2009 Zwangsstrafen festgesetzt worden, da er seine Abgabenerklärungen 2007 nicht in der vorgesehenen Frist eingereicht habe. Im Bescheid über seine Umsatzsteuer (USt) 2007 werde eine Abgabennachforderung begründet, weil er auf die Kleinunternehmereigenschaft verzichtet…
…nicht jedoch, ob die der Gesellschaft vorgeschriebenen Abgaben zu Recht bestehen oder nicht. Gemäß § 248 erster Satz BAO wäre es der Berufungswerberin außerdem freigestanden, innerhalb der Frist für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die an die Gesellschaft ergangenen, und dem Haftungsbescheid…
…dass der BW durch die Versäumung der Frist für die Geltendmachung eines Wiederaufnahmeantrages potentiell ein Rechtsnachteil entstanden ist, da ihr Antrag nicht behandelt wurde und somit diese Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorliegen. Dem FA ist aber aus Sicht des UFS zunächst…
…ob die der Gesellschaft vorgeschriebenen Abgaben zu Recht bestehen oder nicht (vgl. Ritz, BAO², § 248 Tz 14 mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Auch wurde darauf hingewiesen, dass es gemäß § 248 erster Satz BAO dem Bw. freigestanden wäre, innerhalb der Frist für die Einbringung der Berufung gegen den…
…ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (VwGH vom 19. Dezember 2002, 2001/15/0029, vgl. auch Ritz, BAO³, § 224 Tz 8). Der Spruch als Willenserklärung der Behörde muss vor allem die exakte Umschreibung der Abgabe(n) enthalten, über die…
…laut Aktenlage die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 30. April 1996 offen. Da der Bw., wie bereits oben ausgeführt, vom 3. September 1993 bis 27. Februar 1997 selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der P. GesmbH war, war er daher als solcher für die abgabenrechtlichen Pflichten…
…den §§ 108c, 108d und 108f - nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 keine Befristung vorgesehen habe und erscheine eine solche überschaubare Fristsetzung auch nicht unsachlich. Daraus ergebe sich, dass ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie…
…1988 auch außerbilanzmäßig als Betriebsausgabe abgezogen werden konnte, konnte die Nichtgeltendmachung in den Jahresabschlüssen 2002, 2003 und 2004 den materiellen Anspruch nicht berührt haben. Wegen der genannten außerbilanziellen Abzugsmöglichkeit kann eine nachträgliche Geltendmachung nicht von den Regelungen für Bilanzänderungen betroffen sein. § 11 EStG 1988 und …
…die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie erst nach dem Ergehen des Einkommensteuerbescheides, jedoch innerhalb der Bemessungsverjährung von fünf Jahren erfolgt.. § 108e EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 155/2002 habe zwar vorgesehen, dass das Verzeichnis betreffend Investitionszuwachsprämie der Steuererklärung des betreffenden Jahres anzuschließen sei, eine Rechtsfolge für…
…Eine Frist für eine Rechnungsberichtigung sei weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung bzw. Literatur vorgesehen. Die einzige Einschränkung sei, dass eine Rückwirkung (außer im Falle einer finanzbehördlichen Überprüfung) nicht möglich sei und eine Geltendmachung der Vorsteuer erst zum Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung möglich sei. Des…
…dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 - keine Befristung vorgesehen hat. Eine zusammenschauende Betrachtung der Regelungen der Prämien nach § 108c bis § 108f EStG 1988 lässt erkennen, dass der Gesetzgeber jeweils eine überschaubare Frist für die Einreichung des Antrages…
…Schriftsatz vom 3.6.2003 wurde beantragt, "die Frist zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Bescheid vom 5.5.2003 betreffend amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 1997 sowie den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1997 vom 5.5.2003, beide zugestellt am 7.5.2003…
…für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie nicht ausdrücklich formuliert, nach der Systematik und Teleologie der Regelungen seien sie aber dahin zu verstehen, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die…
…der Verordnung BGBl Nr.. 279/1995 für den Zeitraum 1-12/2000 im Zusammenhang mit Roaminggebühren. Gleichzeitig begehrte sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO, da die Frist für die Geltendmachung der Erstattung dieser Vorsteuern bereits abgelaufen war. Begründet wurde dies damit…