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UFSW RV/1477-W/07Studienreise eines Richteramtsanwärters nach Zypern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 gemäß § 299 BAO vom 1. März 2007 sowie Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…

UFSL RV/1432-L/10Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin im psychologischen Bereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2011

…die Psychotherapieausbildung. Da in der Psychotherapie kein wesentlicher Inhalt einer Lehrtätigkeiterkannt werden kann, können diese Aufwendungen nicht den Fortbildungsaufwendungen zugerechnet werden. < Einführung in die Psychiatrie (Kosten: 154,00 €): psychiatrische Untersuchung und Behandlung. Aufgabe einer Lehrerin ist es nicht selbst Behandlungen bzw. Behandlungsmöglichkeiten zu…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 1/2

…Fortbildungsaufwendungen sowie die damit zusammenhängenden Reisekosten zusammengefasst folgendermaßen dar (Beträge in €): | | Kursgebühr | Km-Geld | Taggelder | Kunstuniversität | 378,72 | | | WIFI OÖ/Touch for health Teile 1-4 4 x Kursgebühr (4 x 240,00) 1 x…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 2/2

…Zusammenhang mit dem Beruf, die Verwertbarkeit. Allerdings kommt diesem Kriterium nach wie vor maßgebliches Gewicht zu, wenn die Werbungskosteneigenschaft von Aufwendungen - und hiebei kann es sich jedenfalls auch um psychologische Fortbildungsaufwendungen handeln! - zu prüfen ist, die auch eine private Veranlassung nahe legen, zumal bei der…

UFSL RV/1156-L/10Fortbildungsaufwendungen einer Gemeindebediensteten (Mentaltraining keine Werbungskosten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 17. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 7. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…

UFSL RV/0700-L/10Fortbildungsaufwendungen bei einer Tätigkeit im Bereich Aus- und Weiterbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011

…ihren Eingaben nicht dargestellt. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass sie Soziologie studiere. Es sind also keine sog. Fortbildungsaufwendungen zu erkennen, da der Umfang dieses Studium weit über das im Rahmen der derzeit ausgeübten Tätigkeit der Berufungswerberin hinausgeht; eine eindeutige Zielrichtung, welche die Tätigkeitsbereiche der…

UFSW RV/0257-W/10Fortbildungsaufwendungen einer Sonderpädagogin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr1, vom 15. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 18. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 sowie Freibetrag für das Jahr 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…

UFSF RV/0055-F/09Fortbildungsaufwendungen eines Gymnasiallehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., F., N. 12, vom 12. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24. November 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSL RV/1035-L/08Fortbildungsaufwendungen, bei denen eine private (Mit-)Veranlassung nicht ausgeschlossen werden kann, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig ("The Work")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 9. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 nach der am 29. Oktober 2009 in 4020 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten…

UFSW RV/3428-W/07Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin an einem sonderpädagogischen Zentrum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vom 20. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr…

UFSL RV/0332-L/05Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin sind bei Berührungspunkten zum privaten Bereich auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2006

&nbsp; Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 4. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 22. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…

UFSL FSRV/0010-L/04Angebliche Fortbildungsaufwendungen eines beweismittelfälschenden Chirurgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2004Teil 1/3

&nbsp; Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil als weitere…

UFSL FSRV/0010-L/04Angebliche Fortbildungsaufwendungen eines beweismittelfälschenden Chirurgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2004Teil 2/3

Kugelschreiber ausscheidet (Finanzstrafakt Bl. 102). Augenscheinlich unterscheiden sich jedoch im Schriftzug die drei ersten Ziffern des Betrages "2100" von der letzten Ziffer, welche hinzuflickt erscheint und kleiner ausgefallen ist als die ersten drei Ziffern. Ebenso ist der Gesamtbetrag in Worten "zweitausendeinhundert" augenscheinlich mit einer anderen…

UFSL FSRV/0010-L/04Angebliche Fortbildungsaufwendungen eines beweismittelfälschenden Chirurgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2004Teil 3/3

Betriebsprüferin der Reiseverlauf sich nach einem sogenannten Mischprogramm gestaltete (lediglich an zwei Tagen wurden für jeweils vier Stunden wissenschaftliche Vorträge angeboten), waren die gesamten Kosten dem privaten Lebensbereich zuzuordnen (NS Schlussbesprechung Pkt. 1 1998 b). Von Seite des Spruchsenates wurde Dr. K zum Vorwurf gemacht…

UFSL RV/0128-L/09Werbungskosten einer Sportlehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Mag. BT, geb. X, Adresse, vom 29. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 24. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und 2004 entschieden: 1) Der Berufung betreffend Einkommensteuer 2003 wird teilweise…

UFSL RV/0263-L/07Aus- und Fortbildungskosten einer Lehrerin. Anerkennung von Fortbildungsaufwendungen, wenn ein direkter Bezug zur bisherigen Tätigkeit erkennbar ist. Vorläufige Anerkennung von Ausbildungskosten, wenn die Ertragsfähigkeit einer neuen Tätigkeit noch nicht gewiss ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 15. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 13. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, 2004 und 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen…

UFSL RV/0032-L/08Aufwendungen einer Lehrerin an einem Realgymnasium für die "Ausbildung zum NLP-Practitioner" sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 21. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Lehrerin…

UFSK RV/0335-K/09Berufsnotwendiger Abschluss einer NLP-Master-Practitioner-Diplomausbildung einer Berufsausbildungsassistentin als begünstigte Fortbildungsmaßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse1, vom 6. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Amtspartei, vom 9. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: &nbsp; Der mit Eingabe vom 27. Februar 2013 abgeänderten Berufung wird Folge…

UFSK RV/0335-K/09Berufsnotwendiger Abschluss einer NLP-Master-Practitioner-Diplomausbildung einer Berufsausbildungsassistentin als begünstigte Fortbildungsmaßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013Teil 2/2

…Bildungsmaßnahme seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben oder durch den Bildungserwerb den jeweiligen besonderen berufsspezifischen An- und Herausforderungen gerecht werden kann. Nach Lehre und Rechtsprechung stellen Fortbildungsaufwendungen, die objektiv durch die individuellen beruflichen Verhältnisse…

UFSW RV/3636-W/08Aufwendungen einer Kindergärtnerin für den Besuch eines Lehrganges "Lebens- und Sozialberater"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2001 bis 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw…