5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…
5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
5.6.2 Berufliche Veranlassung Rz 281: Eine berufliche Veranlassung kann - anders als bei einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 - nicht nur dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus…
5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…
5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 gemäß § 299 BAO vom 1. März 2007 sowie Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.
5.9.14.5 Führerschein Rz 362: Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es…
…die Psychotherapieausbildung. Da in der Psychotherapie kein wesentlicher Inhalt einer Lehrtätigkeiterkannt werden kann, können diese Aufwendungen nicht den Fortbildungsaufwendungen zugerechnet werden. < Einführung in die Psychiatrie (Kosten: 154,00 €): psychiatrische Untersuchung und Behandlung. Aufgabe einer Lehrerin ist es nicht selbst Behandlungen bzw. Behandlungsmöglichkeiten zu…
…Fortbildungsaufwendungen sowie die damit zusammenhängenden Reisekosten zusammengefasst folgendermaßen dar (Beträge in €): | | Kursgebühr | Km-Geld | Taggelder | Kunstuniversität | 378,72 | | | WIFI OÖ/Touch for health Teile 1-4 4 x Kursgebühr (4 x 240,00) 1 x…
…Zusammenhang mit dem Beruf, die Verwertbarkeit. Allerdings kommt diesem Kriterium nach wie vor maßgebliches Gewicht zu, wenn die Werbungskosteneigenschaft von Aufwendungen - und hiebei kann es sich jedenfalls auch um psychologische Fortbildungsaufwendungen handeln! - zu prüfen ist, die auch eine private Veranlassung nahe legen, zumal bei der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 17. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 7. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…ihren Eingaben nicht dargestellt. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass sie Soziologie studiere. Es sind also keine sog. Fortbildungsaufwendungen zu erkennen, da der Umfang dieses Studium weit über das im Rahmen der derzeit ausgeübten Tätigkeit der Berufungswerberin hinausgeht; eine eindeutige Zielrichtung, welche die Tätigkeitsbereiche der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr1, vom 15. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 18. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 sowie Freibetrag für das Jahr 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., F., N. 12, vom 12. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24. November 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 9. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 nach der am 29. Oktober 2009 in 4020 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vom 20. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 4. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 22. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…