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LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…

EStR 2000 Rz 1376–13775.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…

LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.6.2 Berufliche Veranlassung Rz 281: Eine berufliche Veranlassung kann - anders als bei einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 - nicht nur dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus…

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…

LStR 2002 Rz 3185.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…

UFSW RV/1477-W/07Studienreise eines Richteramtsanwärters nach Zypern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 gemäß § 299 BAO vom 1. März 2007 sowie Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…

LStR 2002 Rz 89212.8.10 Berufsfortbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.

LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

5.9.14.5 Führerschein Rz 362: Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es…

UFSL RV/1432-L/10Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin im psychologischen Bereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2011

…die Psychotherapieausbildung. Da in der Psychotherapie kein wesentlicher Inhalt einer Lehrtätigkeiterkannt werden kann, können diese Aufwendungen nicht den Fortbildungsaufwendungen zugerechnet werden. < Einführung in die Psychiatrie (Kosten: 154,00 €): psychiatrische Untersuchung und Behandlung. Aufgabe einer Lehrerin ist es nicht selbst Behandlungen bzw. Behandlungsmöglichkeiten zu…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 1/2

…Fortbildungsaufwendungen sowie die damit zusammenhängenden Reisekosten zusammengefasst folgendermaßen dar (Beträge in €): | | Kursgebühr | Km-Geld | Taggelder | Kunstuniversität | 378,72 | | | WIFI OÖ/Touch for health Teile 1-4 4 x Kursgebühr (4 x 240,00) 1 x…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 2/2

…Zusammenhang mit dem Beruf, die Verwertbarkeit. Allerdings kommt diesem Kriterium nach wie vor maßgebliches Gewicht zu, wenn die Werbungskosteneigenschaft von Aufwendungen - und hiebei kann es sich jedenfalls auch um psychologische Fortbildungsaufwendungen handeln! - zu prüfen ist, die auch eine private Veranlassung nahe legen, zumal bei der…

UFSL RV/1156-L/10Fortbildungsaufwendungen einer Gemeindebediensteten (Mentaltraining keine Werbungskosten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 17. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 7. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…

UFSL RV/0700-L/10Fortbildungsaufwendungen bei einer Tätigkeit im Bereich Aus- und Weiterbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011

…ihren Eingaben nicht dargestellt. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass sie Soziologie studiere. Es sind also keine sog. Fortbildungsaufwendungen zu erkennen, da der Umfang dieses Studium weit über das im Rahmen der derzeit ausgeübten Tätigkeit der Berufungswerberin hinausgeht; eine eindeutige Zielrichtung, welche die Tätigkeitsbereiche der…

UFSW RV/0257-W/10Fortbildungsaufwendungen einer Sonderpädagogin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr1, vom 15. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 18. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 sowie Freibetrag für das Jahr 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…

UFSF RV/0055-F/09Fortbildungsaufwendungen eines Gymnasiallehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., F., N. 12, vom 12. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24. November 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSL RV/1035-L/08Fortbildungsaufwendungen, bei denen eine private (Mit-)Veranlassung nicht ausgeschlossen werden kann, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig ("The Work")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 9. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 nach der am 29. Oktober 2009 in 4020 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten…

UFSW RV/3428-W/07Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin an einem sonderpädagogischen Zentrum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vom 20. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr…

UFSL RV/0332-L/05Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin sind bei Berührungspunkten zum privaten Bereich auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2006

&nbsp; Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 4. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 22. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…