…vom 17. März 2004 wurde die Arbeitnehmerveranlagung für 2003 durchgeführt und die vom Bw. für Aus- bzw. Fortbildung geltend gemachten Beträge nicht als Werbungskosten anerkannt, da die absolvierte Trainerausbildung nicht nur für eine bestimmte Berufsgruppe angeboten wurde, weshalb die Kosten als nicht abzugsfähig gemäß § 20…
…In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Reisen des Bw. nach X ausschließlich der Fortbildung in seinem Beruf als Fernsehjournalist dienten. Nur die Universität in X bot die nötigen Vorlesungen und Seminare an, weshalb die "Fahrtkosten steuerlich voll absetzbar" seien…
… 2004: 602,36 €), Reisekosten (2003: 3.334,77 €; 2004: 2.327,10 €) und Fortbildung (2003: 1.972,55 €; 2004: 909,00 €) geltend, die bei der ursprünglichen Veranlagung zur Einkommensteuer für die betreffenden Jahre zunächst erklärungsgemäß berücksichtigt wurden (siehe Einkommensteuerbescheide 2003…
…Aufwendungen üblicherweise auch die Aufwendungen für die Liftkarte gehören!) zuzurechnen sind. Dem Berufungsbegehren in Bezug auf die Anerkennung der Aufwendungen für die Absolvierung des Fortbildungskurses in CA war daher hinsichtlich des Jahres 2003 insgesamt teilweise zu entsprechen; hinsichtlich des Jahres 2004 konnte diesem aus den…
…Der Berufungswerber (Bw.), ein Bediensteter der Finanzverwaltung, beantragte anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung für 2006 ua den Abzug von Aufwendungen für Aus- und Fortbildung von insgesamt 4.889,14 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus Kursgebühren von 3.824 €, Fahrtkosten von 842,24 € und…
…tätig ist, machte für die Jahre 2005 bis 2007 unter dem Titel "Aus- bzw. Fortbildungsaufwendungen" Werbungskosten in Höhe von € 1.739,90, € 2.790,90 und € 2.992,70 geltend. Diese Aufwendungen wurden vom Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden vom 28. Februar 2008…
…intensivste und lehrreichste, die er gemacht habe. Auch in seiner jetzigen Tätigkeit als Referent in der XXkammer sei er oft bei Gesprächen und Verhandlungen eingesetzt. Bei der Einkommensteuerveranlagung der Jahre 2002 bis 2004 wurden die geltend gemachten Fortbildungskosten nicht anerkannt. In der Begründung führte das…
…13. Juni 2002 (Studienverkürzung um 4 Semester) Mit Einkommensteuerbescheid vom 20. Jänner 2005 wurden diese Werbungskosten mit folgender Begründung nicht anerkannt: Da es sich im gegenständlichen Fall um Ausbildungskosten handle (keine berufsspezifische Fortbildung), hätten die Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können. Mit Schreiben vom 18. Februar…
…Juli 2004 an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes die Lehramtsausbildung für den technischen und theoretischen Fachunterricht besucht habe. Bei diesem Fortbildungsstudium handle es sich um eine zwingende Pflichtveranstaltung die vom Bw im Rahmen der Lehramtsausbildung besucht werden muss und vom Dienstgeber vorgeschrieben sei. Mit Berufungsvorentscheidung…
…erzielt Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als Revisionsassistent. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 beantragte der Bw unter dem Titel Werbungskosten unter anderem Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen. Aus den Beilagen ist ersichtlich, dass der Bw folgende Kurse…
…fristgerecht Berufung und beantragte darin die Berücksichtigung der in den Steuererklärungen 2000 und 2001 ausgewiesenen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Fortbildung stünden. In der Begründung führte der Bw aus, dass er im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für die beiden Jahre die Berücksichtigung der Fahrtkosten …
…In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 machte er ua. im Zusammenhang mit dem Besuch des Lehrganges "Technischer Kaufmann" in B Kilometergelder in Höhe von 1.011,75 € (für die Strecke "Wohnung - Fortbildungsstätte - Wohnung"; 58 km x 0,356 € x 49 Tage) als…
…ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2002 folgende Werbungskosten geltend (in Euro): | Fachliteratur | 255,93 | Reisekosten | 1.620,00 | Fortbildungs- und Ausbildungskosten | 1.660,00 | Sonstige Werbungskosten | 1.498,16 | Gesamt | 5.034,09 In einer beiliegenden…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. begehrte in seinem Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 die Anerkennung von Fortbildungs- bzw. Ausbildungskosten in Höhe von € 10.566,00 als Werbungskosten…
…Rechtsansicht gekommen und warum haben Sie diese anschließend geändert? Sie werden ersucht folgende Fragen betreffend die Veranlagungsjahre 2009 und 2010 gegebenenfalls unter Vorlage entsprechender Nachweise - zu beantworten: Für die Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ist jedenfalls maßgeblich, ob ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (abgekürzt Bw) ist Volksschullehrerin und bezieht als solche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 machte sie unter anderem Werbungskosten aus dem Titel der Aus- und Fortbildungskosten bzw…
…718: € 1.179,00, Fachliteratur KZ 720: € 83,05, Aus- u. Fortbildungskosten KZ 722: € 2.027,98) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Berufsausbildungsassistentin geltend. Mit Vorhalt vom 23. Februar 2009 wurde die Bw. vom Finanzamt ersucht, ihre im Rahmen der…
…sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. [...]. Werbungskosten sind auch:" [...] "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit [!] und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen…
…Musikschullehrerin, wurde vom Finanzamt von den als Werbungskosten geltend gemachten Telefon- und Internetkosten ein Privatanteil von 80 % abgezogen und die ebenfalls als Werbungskosten geltend gemachten Aus- und Fortbildungskosten als Kosten der privaten Lebensführung eingestuft. Hiergegen wurde Berufung erhoben und diese im Wesentlichen damit begründet, dass…
…die der Berufungswerber von seinem Dienstgeber erhalten habe. In der gegen diesen Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung führte Herr A aus, da diese steuerfreien Bezüge in keinem Zusammenhang mit den beantragten Fortbildungskosten stehen würden, seien die im Jahreslohnzettel angeführten steuerfreien Bezüge zu Unrecht in Abzug gebracht worden…