5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
…ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beispiele für abzugsfähige Fort- und…
…die Lehr- und Anlernausbildung (die an Lehrlinge und Anzulernende gezahlten Arbeitslöhne), wohl aber Beiträge des Lehrherrn zu den Kosten der Unterbringung seines Lehrlings in einem Berufsschulinternat. Rz 698: Übernimmt der Arbeitgeber aus dem Titel der Aus- und Fortbildung auch die Verpflegungskosten (zB bei Schulungen, Seminaren)…
Studien- und Fortbildungsreisen Rz 1651: Nach der Rechtsprechung sind bei Reisen mit klar abgrenzbarem betrieblichen und privaten Reiseteil die Reise- und Fahrtkosten hinsichtlich des betrieblich veranlassten Reiseteils grundsätzlich abzugsfähig (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197; VwGH 27.01.2011, 2010/15/0043, siehe dazu…
5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
…über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgeht, können neben Umschulungskosten auch Fortbildungskosten für diese Tätigkeit in Form vorweggenommener Werbungskosten berücksichtigt werden (siehe hiezu Rz 230). Beispiele: Ein Maturant einer allgemein bildenden höheren Schule wird per 1. Dezember 2005 für die Wertpapierabteilung einer Bank aufgenommen…
…vom 17. März 2004 wurde die Arbeitnehmerveranlagung für 2003 durchgeführt und die vom Bw. für Aus- bzw. Fortbildung geltend gemachten Beträge nicht als Werbungskosten anerkannt, da die absolvierte Trainerausbildung nicht nur für eine bestimmte Berufsgruppe angeboten wurde, weshalb die Kosten als nicht abzugsfähig gemäß § 20…
…dato (wohl Datum des Vorlageantrages vom 23. Dezember 2016) neben der hauptberuflichen Tätigkeit als angestellter Sonderschuldpädagogin ausgeführt. 2014 und 2015 seien für die selbständigen Tätigkeiten nicht unerhebliche Aus- und Fortbildungskosten angefallen, wodurch in diesen Jahren negative Einkünfte entstanden seien. Es handle sich dabei um betriebliche…
…In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Reisen des Bw. nach X ausschließlich der Fortbildung in seinem Beruf als Fernsehjournalist dienten. Nur die Universität in X bot die nötigen Vorlesungen und Seminare an, weshalb die "Fahrtkosten steuerlich voll absetzbar" seien…
… 2004: 602,36 €), Reisekosten (2003: 3.334,77 €; 2004: 2.327,10 €) und Fortbildung (2003: 1.972,55 €; 2004: 909,00 €) geltend, die bei der ursprünglichen Veranlagung zur Einkommensteuer für die betreffenden Jahre zunächst erklärungsgemäß berücksichtigt wurden (siehe Einkommensteuerbescheide 2003…
…Aufwendungen üblicherweise auch die Aufwendungen für die Liftkarte gehören!) zuzurechnen sind. Dem Berufungsbegehren in Bezug auf die Anerkennung der Aufwendungen für die Absolvierung des Fortbildungskurses in CA war daher hinsichtlich des Jahres 2003 insgesamt teilweise zu entsprechen; hinsichtlich des Jahres 2004 konnte diesem aus den…
…Der Berufungswerber (Bw.), ein Bediensteter der Finanzverwaltung, beantragte anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung für 2006 ua den Abzug von Aufwendungen für Aus- und Fortbildung von insgesamt 4.889,14 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus Kursgebühren von 3.824 €, Fahrtkosten von 842,24 € und…
…tätig ist, machte für die Jahre 2005 bis 2007 unter dem Titel "Aus- bzw. Fortbildungsaufwendungen" Werbungskosten in Höhe von € 1.739,90, € 2.790,90 und € 2.992,70 geltend. Diese Aufwendungen wurden vom Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden vom 28. Februar 2008…
…intensivste und lehrreichste, die er gemacht habe. Auch in seiner jetzigen Tätigkeit als Referent in der XXkammer sei er oft bei Gesprächen und Verhandlungen eingesetzt. Bei der Einkommensteuerveranlagung der Jahre 2002 bis 2004 wurden die geltend gemachten Fortbildungskosten nicht anerkannt. In der Begründung führte das…
…13. Juni 2002 (Studienverkürzung um 4 Semester) Mit Einkommensteuerbescheid vom 20. Jänner 2005 wurden diese Werbungskosten mit folgender Begründung nicht anerkannt: Da es sich im gegenständlichen Fall um Ausbildungskosten handle (keine berufsspezifische Fortbildung), hätten die Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können. Mit Schreiben vom 18. Februar…
…Juli 2004 an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes die Lehramtsausbildung für den technischen und theoretischen Fachunterricht besucht habe. Bei diesem Fortbildungsstudium handle es sich um eine zwingende Pflichtveranstaltung die vom Bw im Rahmen der Lehramtsausbildung besucht werden muss und vom Dienstgeber vorgeschrieben sei. Mit Berufungsvorentscheidung…
…erzielt Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als Revisionsassistent. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 beantragte der Bw unter dem Titel Werbungskosten unter anderem Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen. Aus den Beilagen ist ersichtlich, dass der Bw folgende Kurse…
…fristgerecht Berufung und beantragte darin die Berücksichtigung der in den Steuererklärungen 2000 und 2001 ausgewiesenen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Fortbildung stünden. In der Begründung führte der Bw aus, dass er im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für die beiden Jahre die Berücksichtigung der Fahrtkosten …
…In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 machte er ua. im Zusammenhang mit dem Besuch des Lehrganges "Technischer Kaufmann" in B Kilometergelder in Höhe von 1.011,75 € (für die Strecke "Wohnung - Fortbildungsstätte - Wohnung"; 58 km x 0,356 € x 49 Tage) als…
…ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2002 folgende Werbungskosten geltend (in Euro): | Fachliteratur | 255,93 | Reisekosten | 1.620,00 | Fortbildungs- und Ausbildungskosten | 1.660,00 | Sonstige Werbungskosten | 1.498,16 | Gesamt | 5.034,09 In einer beiliegenden…