…VwGH 10.5.1988, 87/14/0084. Die Umgehung der Versteuerung von Zinserträgen durch Zwischenschaltung der als Sitzgesellschaft zu qualifizierenden Z Finance Ltd. stelle daher einen Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 22 BAO dar. Daher seien die Darlehens- und Bankzinserträge der…
…auch bei der direkten Vergabe von Krediten Aufwendungen angefallen wären. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben…
…Die Eigentumsübergabe sei per 1. Juli 1993 erfolgt. Im Kaufvertrag sei ausdrücklich vereinbart, dass der Firmenwert der Steuerberatungskanzlei nicht Gegenstand des Kaufvertrages sei. Am 1. Juni 1993 habe die K GmbH der H-AG angeboten, ihren Klientenstock zu einem Kaufpreis von S 8,000.000…
…jedem Steuerpflichtigen frei, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste steuerliche Belastung erzielt. Nur dort, wo die rechtliche Gestaltung missbräuchlich verwendet wird, zieht das Gesetz eine Grenze. So bestimmt § 22 BAO, dass durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des…
…Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Höhe der Abgabe beträgt unverändert: Kapitalertragsteuer: Euro 96.460,40 (ATS 1.327.324,--) Entscheidungsgründe Im Zuge der gesetzten behördlichen Prüfungshandlungen bei der Firmengruppe H-W, einer im…
…Prov. Dr. Werner Doralt (s. ÖStZ 1995, 393 "Die Privatstiftung - gewollte und ungewollte Steuervorteile") und anderen Steuerexperten (z. B. Roland Rief - Firmenwertabschreibung; Privatstiftung; Sparpaket in ecolex 1995, 920) mehrmals in diversen Artikeln publiziert wurde. Banken haben dieses Modell auch als Beratungsleistung angeboten. Es erscheint denkmöglich…
…Progressionsvorbehaltes einerseits und die Frage des Vorliegens eines Missbrauchs (treaty shopping) andererseits nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu lösen ist. 2.) Sodann ist der strittigen Frage nachzugehen, ob ein Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO vorliegt. ad 1.- anzuwendendes Recht Gem…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Aus dem Akteninhalt ist Folgendes ersichtlich: Die nunmehrige Bw. erzeugt Teile für die Autoindustrie. Dazu benötigt sie Formen - "Werkzeuge" genannt - die sie selber herstellt. Der berufungsgegenständliche Sachverhalt bezieht sich in der Folge nur auf diese Werkzeuge, die im Eigentum der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schmitt & Schmitt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1988 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 wird als…
…Grundstück wurde von der Geschenknehmerin am 20.12.1988 an die K GmbH (Verkaufspreis S 1.400.000,00) weiterveräußert. Im gegenständlichen Fall liegt ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vor." Zu Punkt 8) Sonstige Einkünfte 1988: "Die Einkünfte eines Bauberaters (S…
…als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs…
…als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs…
…234 Abs. 1 ZK-DVO (Zollkodex-Durchführungsverordnung/Verordnung [EWG] Nr. 2454/93 idgF) können einfuhrabgabenfreie Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (vgl. Art. 230 ZK-DVO) auch durch andere Formen der Willensäußerung (vgl. Art. 233 ZK-DVO) in bestimmter Weise, u.a. durch einfaches Passieren…
…3 BAO durch und traf unter anderem folgende Feststellungen. "Tz. 11 Sonstige Einkünfte Sachverhalt Die HK PS wurde mit Stiftungsurkunde vom 29.6.1995 gegründet (Firmenbucheintragung am 21.7.1995). Alle Anteile (S 1.500.000,00 Bargeld und 2.230 Stück Wertpapiere á S…
…Seite 160ff). Die damals noch mögliche Firmenwertabschreibung als auch die Absetzbarkeit der Finanzierungskosten ist in keiner Weise an die Beteiligung oder Zwischenschaltung einer Stiftung gebunden. Aus dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eines allgemeinen Fachartikels den Schluss abzuleiten, dass danach in der Realität angetroffene Situationen diesem einen…
zugewandt, die diese sodann - befreit von den Steuerfolgen des § 31 EStG - weiterveräußert. Der direkte Weg des (steuerwirksamen) Verkaufes durch den Stifter mit erst anschließender Zuwendung des Veräußerungserlöses an seine Stiftung könnte hier als "Gebrauch", sehr im Gegensatz zum steuerschonenden "Missbrauch" durch diesen "Umweg", erscheinen, obzwar…
…Kommentar, 3. Auflage, Tz 1 zu § 97, S 307). § 97 Abs 1 nennt vier Formen der Bekanntgabe. Für schriftliche Erledigungen nennt § 97 Abs 1 lit a die Zustellung, die öffentliche Bekanntmachung und die Auflegung von Listen (vgl Ritz: Bundesabgabenordnung - Kommentar, 3. Auflage, Tz 4 zu …
…Zusammenschlussvertrag abgeschlossen: 1) die beim Firmenbuch des Landesgerichtes L. zu FN 188027 k eingetragene "P.K.L." Projektentwicklungs-GmbH, Adr.1, 2) die beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 90304 a eingetragene G.K. Aktiengesellschaft, Adr.2, 3) die beim Firmenbuch des Landesgerichtes L…
Gesellschaftsteuer der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Wenn eine Gegenleistung zu bewirken ist, wird die Steuer nach § 7 Abs 1 Z 1 lit a KVG beim Erwerb von Gesellschaftsrechten vom Wert der Gegenleistung berechnet. Zur Gegenleistung gehören auch die…
…Höhe von € 35.483,51 samt allen bis dahin anerlaufenen Spesen und Zinsen in Summe mit einem Betrag von € 36.077,04 (S 496.430,89) abdeckte. Das Prüfungsorgan erblickte in der gewählten Vorgangsweise einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes…