Artikel 83 Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen: a)die Bestellung einer Hypothek, einer Grundschuld, eines Immobiliar-Nutzpfands…
Artikel 229 Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn die folgenden Bedingungen…
3. Formen der Zollanmeldung 3.1. Elektronische Zollanmeldung 3.1.1. Zugang zum e-zoll System Die Abgabe der elektronischen Zollanmeldung hat im "e-zoll" System zu erfolgen, für welches der Zugang über ein Webservice sichergestellt ist. Damit Zollanmeldungen elektronisch übermittelt werden können, ist ein…
3.3. Zollanmeldung durch andere Formen der Willensäußerung 3.3.1. Allgemeines Sind die Voraussetzungen laut nachstehendem Abschnitt 3.3.4., Abschnitt 3.3.5. oder Abschnitt 3.3.6. erfüllt, so gelten die Beförderungspflicht im Sinne von Artikel 135 UZK als eingehalten, die betreffenden…
…der Besonderheit des vorliegenden Sachverhaltes ist jedenfalls zu hinterfragen, ob hier nicht ein bloßes Steuervermeidungsmodell vorliegt. Auf Grund eines allfälligen Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten wäre die Gesellschaftsteuer letztlich mit demselben Ergebnis, wie bei wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne der Judikatur des EuGH, so zu erheben…
…des Zuschusses abstellender Betrachtung, ein Gesellschafterzuschuss der Stiftung an die Beschwerdeführerin vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung einer Mantelgesellschaft mit einem Stammkapital von € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung zur Stiftung stehenden Finanzdienstleisters, einer Kapitalausstattung der…
…Anteils- und Abtretungsvertrag habe die Zwischengesellschaft 100% der Anteile der Rechtsvorgängerin an die C. Privatstiftung übertragen. Dieser Gesellschafterwechsel sei am 4. Jänner 2008 ins Firmenbuch eingetragen worden. Aus den auszugsweise beigelegten, lt. übriger Aktenlage bereits am 12. Dezember 2007 geschossenem Anteils- und Abtretungsvertrag geht hervor…
…RV/0160-I/08; Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406). Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben auf…
…Anteils- und Abtretungsvertrag habe die Zwischengesellschaft 100% der Anteile der Rechtsvorgängerin an die C. Privatstiftung übertragen. Dieser Gesellschafterwechsel sei am 18. Dezember 2007 ins Firmenbuch eingetragen worden. Aus den auszugsweise beigelegten, lt. übriger Aktenlage bereits am 12. Dezember 2007 geschossenem Anteils- und Abtretungsvertrag geht hervor…
…RV/0160-I/08; Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406). Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben auf…
…VwGH 10.5.1988, 87/14/0084. Die Umgehung der Versteuerung von Zinserträgen durch Zwischenschaltung der als Sitzgesellschaft zu qualifizierenden Z Finance Ltd. stelle daher einen Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 22 BAO dar. Daher seien die Darlehens- und Bankzinserträge der…
…auch bei der direkten Vergabe von Krediten Aufwendungen angefallen wären. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben…
…Die Eigentumsübergabe sei per 1. Juli 1993 erfolgt. Im Kaufvertrag sei ausdrücklich vereinbart, dass der Firmenwert der Steuerberatungskanzlei nicht Gegenstand des Kaufvertrages sei. Am 1. Juni 1993 habe die K GmbH der H-AG angeboten, ihren Klientenstock zu einem Kaufpreis von S 8,000.000…
…jedem Steuerpflichtigen frei, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste steuerliche Belastung erzielt. Nur dort, wo die rechtliche Gestaltung missbräuchlich verwendet wird, zieht das Gesetz eine Grenze. So bestimmt § 22 BAO, dass durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des…
…Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Höhe der Abgabe beträgt unverändert: Kapitalertragsteuer: Euro 96.460,40 (ATS 1.327.324,--) Entscheidungsgründe Im Zuge der gesetzten behördlichen Prüfungshandlungen bei der Firmengruppe H-W, einer im…
…Prov. Dr. Werner Doralt (s. ÖStZ 1995, 393 "Die Privatstiftung - gewollte und ungewollte Steuervorteile") und anderen Steuerexperten (z. B. Roland Rief - Firmenwertabschreibung; Privatstiftung; Sparpaket in ecolex 1995, 920) mehrmals in diversen Artikeln publiziert wurde. Banken haben dieses Modell auch als Beratungsleistung angeboten. Es erscheint denkmöglich…
…Progressionsvorbehaltes einerseits und die Frage des Vorliegens eines Missbrauchs (treaty shopping) andererseits nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu lösen ist. 2.) Sodann ist der strittigen Frage nachzugehen, ob ein Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO vorliegt. ad 1.- anzuwendendes Recht Gem…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Aus dem Akteninhalt ist Folgendes ersichtlich: Die nunmehrige Bw. erzeugt Teile für die Autoindustrie. Dazu benötigt sie Formen - "Werkzeuge" genannt - die sie selber herstellt. Der berufungsgegenständliche Sachverhalt bezieht sich in der Folge nur auf diese Werkzeuge, die im Eigentum der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schmitt & Schmitt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1988 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 wird als…
…Grundstück wurde von der Geschenknehmerin am 20.12.1988 an die K GmbH (Verkaufspreis S 1.400.000,00) weiterveräußert. Im gegenständlichen Fall liegt ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vor." Zu Punkt 8) Sonstige Einkünfte 1988: "Die Einkünfte eines Bauberaters (S…