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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Artikel 83 Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 31.07.2018

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Artikel 83 Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen: a)die Bestellung einer Hypothek, einer Grundschuld, eines Immobiliar-Nutzpfands oder eines gleichgestellten Rechts an einer unbeweglichen Sache; b)die Abtretung von Forderungen, die Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten, die Sicherungsübereignung, die Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch; c)ein gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt durch eine von der Zollbehörde zugelassene dritte Person oder die Überlassung eines Wechsels, für dessen Einlösung eine solche Person einzustehen hat; d)eine Barsicherheit oder ein einer solchen gleichgestelltes Zahlungsmittel, ausgenommen in Euro oder in der Währung des Mitgliedstaats, in dem die Sicherheitsleistung verlangt wird; e)die Teilnahme an einem allgemeinen Sicherheitssystem der Zollbehörden durch Zahlung eines Beitrags. (2) Die in Absatz 1 genannten Formen der Sicherheitsleistung sind nicht für die Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren zulässig. (3) Die MitgliedstaatenZollbehörden akzeptieren die in Absatz 1 genannten Formen der Sicherheitsleistung nur insoweit wie diese nach einzelstaatlichem Recht zulässig sind.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
31.07.2018 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF