…ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität (Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (z.B…
…und den Studienabschluss, wobei das Ablegen der vorgesehenen Prüfungen essentieller Bestandteil der Berufsausbildung ist. Die bloße Meldung zur Fortsetzung an einer Universität ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (z.B. VwGH v…
…für einen Beruf spezifisch ist, als Berufsausbildung anzusehen. Die Zulassung an einer Schule bzw. die Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung als reiner Formalakt sind allerdings nicht geeignet,eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (z.B. VwGH v. 22.11.95, Zl…
…eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt dar. Die Verlängerung der Berufungsfrist gemäß § 245 Abs. 3 BAO ist zwar eine verfahrensrechtliche Verfügung, die gemäß § 94 BAO auch mündlich ergehen kann. Die mündliche Erlassung eines Bescheides durch Verkündung gemäß § 97 Abs. 1 lit. b BAO ist jedoch ein Formalakt…
einen Arbeitgeber ist ein reiner Formalakt, woraus nicht das tatsächliche Rechtsverhältnis zum "Arbeitnehmer" ableitbar ist. Erst die konkreten Erhebungen im Anlassfall und die hieraus gewonnenen Schlussfolgerungen stellten klar, dass auch das mit Dezember 1992 begonnene Dienstverhältnis zu P nicht als solches im steuerlichen Sinn zu…
…überzeugen). Einer Festsetzung der insgesamten Einkommensteuer für das Jahr 2008 stand daher ab diesem Zeitpunkt nichts mehr im Wege. Sollte dazu ein weiterer Formalakt notwendig gewesen sein, hätte man mich dazu auffordern müssen." Daher werde die ersatzlose Aufhebung des Verspätungszuschlagsbescheides beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28…
…in der festen Überzeugung erhoben worden sei, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag im ursprünglichen Bescheid unter Beachtung aller Umstände nicht zu Unrecht berücksichtigt worden sei und es hier durch einen Formalakt in Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld "neu" zu einer Ungleichbehandlung komme. Die Gattin habe im Zeitraum vom…
…das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben worden ist, weil der Sohn keine einzige Prüfung abgelegt hat. Die bloße Inskription als reiner Formalakt ist nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen. Die Berufungswerberin brachte mit Schriftsatz vom 30. September 2010 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung…
…Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 4.5.2010 ab. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums seien als reine Formalakte grundsätzlich nicht geeignet, eine Berufungsausbildung nachzuweisen. Die Tochter der Berufungswerberin habe mit Wintersemester 2009/2010 an der…
…zu vereinigen, wird eine Gesellschaft zu einem gemeinschaftlichen Erwerbe errichtet" (§ 1175 ABGB). Eine GesBR ist eine Gesellschaft, die nicht ins Firmenbuch eingetragen wird und deren Gründung an keinen bestimmten Formalakt gebunden ist. Der Gesellschaftsvertrag kann schriftlich, mündlich oder durch konkludente Handlungen abgeschlossen werden. Die GesBR…
…die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordert den Antritt zu den erforderlichen Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Die Zulassung zur Externistenprüfung als reiner Formalakt ist für sich allein noch nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen. Am 29. Juli 2008 wurde…
…eindeutigen, klaren und zweifelsfreien Inhalts bedürfen, wie sie auch unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse sei ein Formalakt, woraus nicht das tatsächliche Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber abgeleitet werden könne. Würden Tätigkeiten über die Haushaltsführung hinaus erfolgen, würden…
…Vor diesem Formalakt sei jedoch bereits vor Durchführung des Notariatsaktes eine Willensübereinkunft der Vertragsparteien über die Abtretung zustande gekommen. Das Verpflichtungsgeschäft sei somit in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen worden, da beide Vertragsparteien ihren Sitz in Deutschland hätten. Die nachfolgende Durchführung des vorgesehen Formalaktes in Österreich…
…wies die Berufung - unter Anführung des § 2 Abs. 1 b FLAG - unter anderem mit folgender Begründung ab: "Das Vorlegen einer Fortsetzungsbestätigung als reiner Formalakt genügt nicht, um im ersten Studienjahr von einer Berufsausbildung ausgehen zu können. Das Ablegen von Prüfungen und der Besuch von Lehrgangsveranstaltungen…
…1 lit. b BAO die Zurückweisung der Berufung auszusprechen war. Eine möglicherweise mündlich erteilte Befristungszusage ist aber im Verfahren unbeachtlich, da diese keinen für eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt darstellt (vgl. VwGH vom 22. Februar 1996, 93/15/0192). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.  …
…1 lit. b BAO die Zurückweisung der Berufung auszusprechen war. Eine möglicherweise mündlich erteilte Befristungszusage ist aber im Verfahren unbeachtlich, da diese keinen für eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt darstellt (vgl. VwGH vom 22. Februar 1996, 93/15/0192). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.  …
…die Familienbeihilfe ab Einreise nach Österreich zu gewähren. Die Berufungswerberin sei in Österreich als Flüchtling anerkannt worden. Die Flüchtlingseigenschaft sei vom behördlichen Formalakt der Asylgewährung unabhängig, sie bestehe schon auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention. In diesem Sinn sei sie bereits seit Einreise nach Österreich Flüchtling…
…Gatten getrennt lebe und die Abmeldung irrtümlich nicht erfolgt sei, begründete der steuerliche Vertreter, dass die Abmeldung als Formalakt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ohne Bedeutung sei. Das Finanzamt legte die Berufung dem UFS vor. In weiterer Folge erließ das Finanzamt am 11. Juli 2005 einen Vorhalt…
…Dezember 2002 vorgeschrieben werde, solle nur den tatsächlichen materiellen Zustand auch im Grundbuch herstellen. Er sei daher lediglich ein Formalakt, der grundverkehrstechnisch notwendig sei, materiell aber keine Wirkungen erzeuge. Die gegenständliche Grunderwerbsteuervorschreibung erfolge somit zu Unrecht. "Zum Nachweis der bereits entrichteten Grunderwerbsteuer" wurden vom rechtlichen…
…eine "solche spitzfindige Unterscheidung" vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein, dass neuerlich Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen würde, wenn die Tochter den Formalakt des Inskribierens unterlassen hätte oder wenn die neue Ausbildungsstätte nicht im § 3 des StudFG angeführt wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…