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BFG RV/7104777/2015Ist die Aufnahme als ordentlicher Hörer als reiner Formalakt ausreichend, um im ersten Studienjahr von einer Berufsausbildung ausgehen zu können?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2015

…Nach der Judikatur des unabhängigen Finanzsenates sowie des Bundesfinanzgerichtes, die in diesem Erkenntnis ausdrücklich geteilt wird, genügt allerdings d as Vorlegen einer Fortsetzungsbestätigung als reiner Formalakt nicht, um im ersten Studienjahr von einer Berufsausbildung ausgehen zu können. Das Ablegen von Prüfungen und der Besuch von…

UFSG RV/0258-G/03Inskription eines Studiums ohne Ablegung von Prüfungen stellt keine Berufsausbildung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2004

…ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität (Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (z.B…

UFSG RV/0195-G/03Keine Berufsausbildung im 2. Studienabschnitt wenn Studium nicht ernsthaft und zielstrebig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2003

…und den Studienabschluss, wobei das Ablegen der vorgesehenen Prüfungen essentieller Bestandteil der Berufsausbildung ist. Die bloße Meldung zur Fortsetzung an einer Universität ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (z.B. VwGH v…

BFG RV/7100561/2012Mehrfacher Studienwechsel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2014

…wird (vgl. VwGH 17.11.1999, 99/08/0144 zu AlVG). Daher genügt die Inskription als reiner Formalakt nicht, der Besuch von Lehrveranstaltungen ist auch in den ersten beiden Semestern eines Studiums essentielle Voraussetzung dafür, dass von einer Berufsausbildung gesprochen werden kann (vgl. Wimmer in…

UFSG RV/0458-G/11Ernstliche und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2012

…für einen Beruf spezifisch ist, als Berufsausbildung anzusehen. Die Zulassung an einer Schule bzw. die Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung als reiner Formalakt sind allerdings nicht geeignet,eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (z.B. VwGH v. 22.11.95, Zl…

UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt dar. Die Verlängerung der Berufungsfrist gemäß § 245 Abs. 3 BAO ist zwar eine verfahrensrechtliche Verfügung, die gemäß § 94 BAO auch mündlich ergehen kann. Die mündliche Erlassung eines Bescheides durch Verkündung gemäß § 97 Abs. 1 lit. b BAO ist jedoch ein Formalakt…

UFSW RV/1168-W/021) Wiederaufnahmeberechtigung; 2) Abgrenzung Dienstverhältnis zur selbständigen Tätigkeit; 3) Einnahmenhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2004Teil 2/2

einen Arbeitgeber ist ein reiner Formalakt, woraus nicht das tatsächliche Rechtsverhältnis zum "Arbeitnehmer" ableitbar ist. Erst die konkreten Erhebungen im Anlassfall und die hieraus gewonnenen Schlussfolgerungen stellten klar, dass auch das mit Dezember 1992 begonnene Dienstverhältnis zu P nicht als solches im steuerlichen Sinn zu…

EAS 357Bauausführungen mit Probebetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/4/1-IV/4/9317.12.1993

…"bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hierbei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten und nicht auf den Formalakt der Endabnahme abgestellt. Findet nach einem solchen Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten nur eine bloße "Vor-Abnahme" statt und beginnt in der Folge ein…

EAS 468Inlandsvertrieb für ein schweizerisches Großhandelshaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1409/1/1-IV/4/9406.07.1994

…also der Abschluss des "Kaufvertrages", der schweizerischen Zentrale vorbehalten (wobei sich dieser Akt nur mehr als ein reiner Formalakt darstellt) und finden die österreichischen Kunden zudem die Möglichkeit vor, Reklamationen der von ihnen in diesem Büro bestellten schweizerischen Produkte in Österreich in diesem Büro geltend…

EAS 1025Assistenzleistungen nach Anlagenerrichtung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 40/1-IV/4/9728.02.1997

…"bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten und nicht auf den Formalakt der Endabnahme abgestellt. Findet nach einem solchen Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten nur eine bloße "Vor-Abnahme" statt und beginnt in der Folge ein…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 3/5

…gemeinschaftlichen Nutzen vereinen. Eine solche Gesellschaft bürgerlichen Rechts sei eine Gesellschaft, deren Gründung an keinen bestimmten Formalakt gebunden sei und die nicht ins Firmenbuch eingetragen werde. Ob durch das Zusammenwirken zweier oder mehrerer Personen schlüssig eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts errichtet worden sei, könne immer nur…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…CO KGs, die zu 100% dem Kommanditisten gehören und bei denen die ebenfalls dem Kommanditisten gehörende Komplementär-GmbH lediglich die Haftungsfunktion als Arbeitsgesellschafter ausübt. Rz 385: Auch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gründung an keinen Formalakt gebunden ist, kann eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn…

BFG RV/6100057/2026Kein Anspruch auf Familienbeihilfe mangels tatsächlicher Berufsausbildung im beschwerdegegenständlichen Zeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2026

…Ausbildungstätigkeit - ausreicht, um Familienbeihilfe zu begründen. Die Judikatur stellt klar, dass die formale Zulassung oder eine Fortsetzungsbestätigung als bloßer Formalakt nicht genügt, wenn tatsächlich keine studienbezogenen Aktivitäten gesetzt werden, die eine Berufsausbildung im Sinn des FLAG tragen (vgl UFS 22.11.2012, RV/2768-W…

BFG RV/7100602/20251.) Ende eines Bachelorstudiums 2.) Keine Berufsausbildung, wenn über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus keinerlei Aktivität in Richtung eines Studiums gesetzt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2025

…maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen an, dass grundsätzlich die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Nach der Judikatur des Unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes genüge allerdings das Vorlegen einer Fortsetzungsbestätigung als reiner Formalakt nicht, um im ersten Studienjahr von einer…

BFG RV/3100186/2023Es besteht keine gesetzliche Grundlage, Familienbeihilfe im Fall des § 2 Abs. 1 lit b erster Satz FLAG über das im Abschluss eines Bachelorstudiums gelegene Ende einer Berufsausbildung hinaus zu gewähren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2025

…um das Studium abzuschließen, sei mit 12.7.2022 positiv abgelegt worden; damit sei die Berufsausbildung zu Ende gewesen. Die offizielle Übergabe des Dekrets stelle einen Formalakt dar, der mit dem Ende der Berufsausbildung allerdings nicht in Zusammenhang stehe. Gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz habe…

BFG RV/2100662/20231. Mangel der Begründung des Aufhebungsbescheides ist sanierbar 2. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Pensionsantritt des Ehemannes (betreffend Abzug von Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.10.2024Teil 1/2

… eine Umänderung dieser Wohnsitzmeldungen ist jederzeit möglich, allerdings nur ein Formalakt und hat wohl keinerlei Einfluss auf die seit Jahren vorliegenden tatsächlichen Gegebenheiten. Die Ehegatten haben bereits im Jahr 2011 (Eheschließung im Jahr 2012) ihren gemeinsamen Familienwohnsitz in Wien begründet. (…) [Die Bf.] hat im…

BFG RV/7101500/2023Ausbildung zum Finanz- und Vermögensberater Berufsausbildung i.S.d. FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2024Teil 2/2

…in einem bestimmten Ausmaß ernsthaft betrieben wird (vgl. VwGH 17.11.1999, 99/08/0144 zu AlVG). Daher genügt die Inskription als reiner Formalakt nicht; der Besuch von Lehrveranstaltungen ist essentielle Voraussetzung dafür, dass von einer Berufsausbildung gesprochen werden kann (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke…

BFG RV/7104070/2023Verspäteter Antrag auf Wiedereinsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2024

…frühestmöglichem Beginn einer Berufsausbildung. Wesentliche Anspruchsvoraussetzung bei einem Studium sei die Aufnahme des Studenten (der Studentin) als ordentlicher Hörer, das bloße Vorliegen einer Inskription (die Beibringung einer Studienbestätigung) als reiner Formalakt genüge jedoch (auch im ersten Studienjahr) nicht, um von einer Berufsausbildung ausgehen zu können…

BFG RV/7101016/2023Aussetzung der Einhebung, Ablaufbescheid, Abgabentilgung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2023

…behördliche Schriftstücke an die Abgabenpflichtige zugestellt worden. Die Abgabepflichtige hätte bei Kenntnis von auch nur einer Mahnung umgehend eine Meldung vorgenommen, weil es sich dabei nur um einen - bei richtiger rechtlicher Betrachtung freilich nicht gebotenen - Formalakt handelt, um den zu streiten es sich nicht lohnt…

BFG RV/2100883/2022Keine Wiedereinsetzung bei Irrtum eines Steuerberaters über Schriftlichkeit von Anbringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2023

…BAO ist. Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind. Eine telefonische Mitteilung stellt weiters keinen für eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt dar (VwGH 28.9.2011, 2008/13/0070 mwN; Ritz/Koran, BAO7 §…