…Quartal 2002 gewährt worden sei. Auf Grund der Nichteinhaltung der im ZE-Bescheid erteilten Auflagen habe der Berufungswerber die nachteiligen Folgen des Terminverlustes in Kauf zu nehmen. Da der Terminverlust nicht auf die Nichteinhaltung des in der ZE-Bewilligung vorgesehenen Zahlungstermines, sondern auf die verspätete…
…Zahlungsverzuges trat jedoch Terminverlust ein, sodass die gewährte Zahlungserleichterung gemäß § 230 Abs. 5 zweiter Satz BAO erlosch und der Zahlungsaufschub durch Wahrnehmung des Terminverlustes gemäß § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO (Ausstellung der Rückstandsausweise vom 9. Juli 2008) beendet wurde. In der Folge wurden laut…
…In den Jahren 2007 bis 2010 hätte die Gesellschaft folgende Steuerleistungen erbracht: | 2007 | 965.669,88 | 2008 | 947.595,15 | 2009 | 959.788,28 | 2010 | 663.373,63 Setze man diese Beträge in Relation zu den nunmehr…
…Allerdings wäre anzumerken, dass insbesondere nach ausführlichster Offenlegung der wirtschaftlichen und finanziellen Sachverhalte anlässlich der abverlangten Prognoserechnung 2011 und der daraufhin folgenden Zustimmung zu einer weiteren Zahlungserleichterung die Abgabenbehörden vollsten Einblick in die Gesamtsituation gehabt hätte. Auf diesem Wissensstand aufbauend wäre einer Ratenvereinbarung zugestimmt worden…
… 29 Abs. 2 FinStrG normierte Erfordernis der "den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung" bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Unterbrechung der Zahlungskette in Folge eines Terminverlustes verwirkt wurde, kann auch eine spätere teilweise Entrichtung der offen gelegten Abgaben nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige…
…Fälligkeitstag am 3.5.2002 entrichtet. Demnach war ein Säumniszuschlag vorzuschreiben. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages ist die objektive Folge der Nichtentrichtung einer Abgabe und liegt n i c h t im Ermessen der Behörde. Die Voraussetzungen des § 217 Abs. 2 bis 6 BAO wurden im…
…(in weiterer Folge: Bf.) wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG zu einer Geldstrafe in Höhe von € 10.000,00 und einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 25 Tagen verurteilt. Das dagegen eingebrachte Rechtsmittel wurde mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 17…
…2012) bzw. einer Restzahlung von 12.063,00 € (Zahlungstermin: 20. August 2012) bewilligt. Auf die Folgen eines Terminverlustes wurde im Bescheidspruch ausdrücklich hingewiesen. Der Bf. erhob gegen diesen Bescheid am 12. September 2011 das Rechtsmittel der Beschwerde und leistete am 27. September 2011 eine…
…W , dezidiert an das Erstgespräch mit C erinnern könne und daran, dass er sie über die Konsequenzen eines Terminverlustes unterrichtet hätte. Beweis: zeugenschaftliche Einvernahme des Sachbearbeiters. Schon aus diesem Grund sei die Streichung von der Liste der Arbeitsuchenden ohne ihr Wissen zu Unrecht erfolgt. 2…
…so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 4 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a…
…Bescheid vom 9. Oktober 2012 ausgesprochenen Terminverlust gekommen. Nach Kenntnis des Terminverlustes sei am 8. November 2012 ein neues Ratenansuchen für den gesamten Rückstand eingebracht worden. Dennoch sei es aber in Folge des Terminverlustes zur Verhängung des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages betreffend jene Körperschaftsteuer, die im Ratenansuchen…
…Abgaben, bei denen eine für ihre Entrichtung zur Verfügung stehende Zahlungsfrist während der Laufzeit der Zahlungserleichterung endet, nicht bis zum Ablauf dieser Frist in voller Höhe entrichtet werden, die Folge des Terminverlustes vorsehender, Ratenbescheid. Die ersten drei Teilzahlungen (4.500,00 € zum 20. September…
…Gesamtausmaß von € 7.389.353,69 herangezogen wurde. In der Folge wurde ein Vermögensstatus per 28. März 2005 vorgelegt, wonach der Bw. über einen Bausparvertrag, Lebensversicherungen und einen PKW verfügte. Der Gesamtwert wurde mit € 41.383,98 angegeben. Das monatliche Einkommen des Bw…
…vorlag. Aus den Ausführungen zum erstangefochtenen Bescheid ergebe sich, dass der zweitangefochtene Bescheid nicht tauglich auf diesen gestützt werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Den Ausführungen des VwGH folgend wurde zu RV/1805-W/09 mit Berufungsentscheidung vom 29. Mai 2009 der Vollstreckungsbescheid aufgehoben…
…dazu Folgendes festzuhalten: Es trifft zwar zu, dass die Berufungswerberin nach dem Terminverlust vom August 2003 weiterhin saldowirksamen Zahlungen auf das rückständige Abgabenkonto geleistet und sie dadurch bis Mitte Februar 2004 in Summe den bescheidmäßig festgelegten Ratenzahlungen entsprochen hat. Da es infolge dieses Terminverlustes aber…
…so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 4 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a…
…ob die mit Bescheid vom 29. Juni 2001 bewilligten Raten rechtzeitig und vollständig entrichtet wurden. Anhand der Aktenlage waren folgende für das gegenständliche Verfahren relevante Kontobewegungen festzustellen: | Fälligkeit laut Ratenplan | Entrichtung | 25. 07. 2001 | S 1.632.217,00 (€ 118…
…Bescheid vom 14. Oktober 2003 bewilligt worden sei, aufrecht gewesen, sodass die Vollstreckbarkeit hinausgeschoben gewesen sei. Mit Eintritt des Terminverlustes und Ausstellung des Rückstandsausweises und des Vollstreckungsauftrages vom 20. Jänner 2004 sei schließlich Vollstreckbarkeit eingetreten, sodass die 3-Monatsfrist bis zum 20. April 2004 gelaufen…
…das Finanzamt einem Ratenansuchen des Berufungswerbers (in der Folge mit Bw. abgekürzt) vom 30. April 2007 am 3. August 2007 stattgegeben hatte, zahlte er am 13. August 2007 die erste Rate. Da er in der Folge keine weiteren Ratenzahlungen mehr vorgenommen hat, trat Terminverlust ein. …
…und auf das Konto Nr. 42-10.070.007 bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG zu überweisen. Mit der daraufhin ergangenen Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung mit folgender Begründung ab: Die Werbungskosten für die Haftungsinanspruchnahme würden keine Anerkennung finden, da für den Fall der…