…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…
…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…
…hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der KG abzugsfähig sind oder nicht. Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche…
…Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden sodass der Firmenwert als abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen werden muss und entsprechend dem Berufungantrag auf 5 Jahre abzusetzen ist. Entgegen dem Antrag in der Eingabe vom 15.11.2004 ist der Firmenwert aber erst beginnend mit dem Jahr 1994 abzuschreiben…
…Juni 1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden Feststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung…
…30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto T GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen. Zum Firmenwert seien keine neuen Argumente vorgebracht worden, sodass auf die Ausführungen im BP-Bericht hinzuweisen sei. Gewinn- bzw. Verlustverteilung:…
…Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden sodass der Firmenwert als abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen werden muss und entsprechend dem Berufungantrag auf 5 Jahre abzusetzen ist. Entgegen dem Antrag in der Eingabe vom 15. November 2004 ist der Firmenwert aber erst beginnend mit dem Jahr 1994 abzuschreiben…
…Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden sodass der Firmenwert als abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen werden muss und entsprechend dem Berufungantrag auf 5 Jahre abzusetzen ist. Entgegen dem Antrag in der Eingabe vom 15.11.2004 ist der Firmenwert aber erst beginnend mit dem Jahr 1994 abzuschreiben…
…werden sodass der Firmenwert als abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen werden muss und entsprechend dem Berufungantrag auf 5 Jahre abzusetzen ist. Die jährliche AfA beträgt somit S 1.400.000,00. Entgegen dem Antrag in der Eingabe vom 15. November 2004 ist der Firmenwert aber erst beginnend…
…würdigen: Gem. § 6 EStG 1972 kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. § 6 Z 1 EStG 1988 normiert u.a.: Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§7 und 8…
…ob die Apothekenkonzession bei entgeltlichem Erwerb untrennbarer Teil des Firmenwertes und damit nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 jedenfalls über die AfA abschreibbar ist oder ob sie vom Firmenwert zu unterscheiden ist und ein eigenes (nicht abnutzbares) Wirtschaftsgut darstellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…
…Zudem bedürfe es keiner weiteren Ausführungen, dass Konzessionen für Apotheken wirtschaftlich verwertbar seien und auch verwertet würden. Hinsichtlich der Trennung des Konzessionswerts vom Firmenwert und ersteren als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu behandeln, hat sich der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt geäußert und ist auch auf die ältere…
…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…
…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…
…30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto T GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen. Zum Firmenwert seien keine neuen Argumente vorgebracht worden, sodass auf die Ausführungen im BP-Bericht hinzuweisen sei. Gewinn- bzw. Verlustverteilung:…
…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…
…Juni 1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden Feststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung…
…30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto Ta GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen. Zum Firmenwert seien keine neuen Argumente vorgebracht worden, sodass auf die Ausführungen im BP-Bericht hinzuweisen sei. Gewinn- bzw. Verlustverteilung:…
…den Firmenwert an der erworbenen Steuerberatungskanzlei Betriebsprüfung (Bp.) bzw. Finanzamt (FA): Solange der bisherige Kanzleiinhaber (Herr M.) einen entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen ausübe, weil er auch nach außen hin als Geschäftsführer und Hauptansprechperson der Bw. fungiere, sei der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu…