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UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005

…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3

…hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der KG abzugsfähig sind oder nicht. Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3

…Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden sodass der Firmenwert als abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen werden muss und entsprechend dem Berufungantrag auf 5 Jahre abzusetzen ist. Entgegen dem Antrag in der Eingabe vom 15.11.2004 ist der Firmenwert aber erst beginnend mit dem Jahr 1994 abzuschreiben…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

…Juni 1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden Feststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

…30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto T GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen. Zum Firmenwert seien keine neuen Argumente vorgebracht worden, sodass auf die Ausführungen im BP-Bericht hinzuweisen sei. Gewinn- bzw. Verlustverteilung:…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3

…Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden sodass der Firmenwert als abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen werden muss und entsprechend dem Berufungantrag auf 5 Jahre abzusetzen ist. Entgegen dem Antrag in der Eingabe vom 15. November 2004 ist der Firmenwert aber erst beginnend mit dem Jahr 1994 abzuschreiben…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3

…Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden sodass der Firmenwert als abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen werden muss und entsprechend dem Berufungantrag auf 5 Jahre abzusetzen ist. Entgegen dem Antrag in der Eingabe vom 15.11.2004 ist der Firmenwert aber erst beginnend mit dem Jahr 1994 abzuschreiben…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3

…werden sodass der Firmenwert als abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen werden muss und entsprechend dem Berufungantrag auf 5 Jahre abzusetzen ist. Die jährliche AfA beträgt somit S 1.400.000,00. Entgegen dem Antrag in der Eingabe vom 15. November 2004 ist der Firmenwert aber erst beginnend…

UFSW RV/0060-W/02Firmenwert einer Apotheke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2004

…würdigen: Gem. § 6 EStG 1972 kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. § 6 Z 1 EStG 1988 normiert u.a.: Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§7 und 8…

UFSW RV/0107-W/02Apothekenkonzession als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2004

…ob die Apothekenkonzession bei entgeltlichem Erwerb untrennbarer Teil des Firmenwertes und damit nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 jedenfalls über die AfA abschreibbar ist oder ob sie vom Firmenwert zu unterscheiden ist und ein eigenes (nicht abnutzbares) Wirtschaftsgut darstellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…

UFSW RV/1680-W/04Nicht erbrachte Leistungen als Betriebsausgaben. AfA Firmenwert stellt abnutzbares Anlagevermögen dar. Luxustangente ist bei luxuriösen Fahrzeugen auszuscheiden. Bilanzberichtigung bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG zur Bildung Rückstellungen nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…

UFSW RV/2081-W/06Abschreibbarkeit einer Rauchfangkehrerkonzession.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2008

…Zudem bedürfe es keiner weiteren Ausführungen, dass Konzessionen für Apotheken wirtschaftlich verwertbar seien und auch verwertet würden. Hinsichtlich der Trennung des Konzessionswerts vom Firmenwert und ersteren als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu behandeln, hat sich der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt geäußert und ist auch auf die ältere…

UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3

…30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto T GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen. Zum Firmenwert seien keine neuen Argumente vorgebracht worden, sodass auf die Ausführungen im BP-Bericht hinzuweisen sei. Gewinn- bzw. Verlustverteilung:…

UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

…Juni 1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden Feststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3

…30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto Ta GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen. Zum Firmenwert seien keine neuen Argumente vorgebracht worden, sodass auf die Ausführungen im BP-Bericht hinzuweisen sei. Gewinn- bzw. Verlustverteilung:…

UFSW RV/0101-W/021. Nutzungsdauer an einem Firmenwert einer Wirtschaftstreuhandkanzlei; 2. Teilwertabschreibung an dem unter 1. ausgewiesenen Firmenwert; 3. IFB für den Erwerb dieser Steuerberatungskanzlei? 4. Ob eine Kürzung einer Wertberichtigung zu Kundenforderungen berechtigt ist; 5. Aufwendungen zugunsten eines Gesellschafter - Geschäftsführers BA oder vA; 6. Aufwendungen zugunsten einer Schweizer Fa. BA oder vA; 7. Nachweisführung, ob Berufungen zeitgerecht eingereicht wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2006Teil 1/2

…den Firmenwert an der erworbenen Steuerberatungskanzlei Betriebsprüfung (Bp.) bzw. Finanzamt (FA): Solange der bisherige Kanzleiinhaber (Herr M.) einen entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen ausübe, weil er auch nach außen hin als Geschäftsführer und Hauptansprechperson der Bw. fungiere, sei der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu…