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UFSI FSRV/0046-I/06Geschäftsführerin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG seiner Entscheidungsträgerin, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007

…gezogen. Die Darlegungen, warum die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht fristgerecht abgegeben worden seien, wären nämlich für die Erfüllung des Tatbestandes von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG irrelevant. Wer diesbezügliche Abgaben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entrichten müsse, handle dem Gesetz schon dann zuwider, wenn…

UFSL FSRV/0032-L/06Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, subjektive Tatseite für eine Abgabenhinterziehung ist nicht erweisbar, wohl jedoch für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei die Verjährungsfristen zu beachten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…von Umsatzsteuervorauszahlungen nur vom Delikt der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ausgegangen werden. Laut Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis hat der Erstbeschuldigte bereits mit Schreiben (Anmerkung: seines damaligen Steuerberaters) vom 24. Februar 1986 zur Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung) optiert, wobei bereits mit Schreiben mit 1…

UFSW FSRV/0093-W/04Abgrenzung zwischen dem Jahressteuerdelikt nach § 33 Abs. 1 FinStrG und dem Vorauszahlungsdelikt gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.12.2004

…bescheidmäßig festgesetzt werden. Aufgrund dieser unbedenklichen Abgabenfestsetzungen bestehen in objektiver Hinsicht keinerlei Zweifel an der Verwirklichung des Tatbildes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Bezug auf die in Punkt c) des Spruchsenatserkenntnisses genannten Zeiträume und Verkürzungsbeträge an Lohnabgaben. Unbestritten hatte der…

UFSL FSRV/0048-L/03Hat ein Beschuldigter die Entrichtung von Vorauszahlungen zwar wissentlich wegen Geldmangels unterlassen, kannte er aber die Verpflichtung, im Falle der Nichtentrichtung eine Voranmeldung einzureichen, nicht, ist der subjektive Tatbestand des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG nicht erfüllt. Erfüllt ist diesfalls aber der Tatbestand des § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…In rechtlicher Hinsicht führte der Spruchsenat aus, dass der Beschuldigte die Umsatzsteuerverkürzungen betreffend eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und die Nichtentrichtung der Lohnabgaben betreffend eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG begangen habe. Beweiswürdigend führte der erstinstanzliche Senat aus…

UFSL FSRV/0018-L/12Insolvent werdender Friseurmeister, keine Umsatzsteuervorauszahlung mehr entrichtend; Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.08.2013

…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG werden gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht rechtzeitig entrichteten bzw. abgeführten Beträge geahndet…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…1998, Pkt. b)] und der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG in Zusammenhang mit den Lohnabgaben für Oktober 1995 bis Dezember 1996 [Spruchsenatserkenntnis vom 14. Oktober 1998, Pkt. c)] und den Umsatzsteuervorauszahlungen für Mai, Juni, August, September 1994 [Berufungsentscheidung vom 1. Dezember 1999…

UFSK FSRV/0007-K/03Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung, Strassenbenützungsabgabe und Lohnabgaben bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit, Finanzordnungswidrigkeiten, Selbstbemessungabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2003

…aufgrund der reumütigen, geständigen Verantwortung des D. vor dem Spruchsenat - fest, dass der Beschuldigte die spruchgegenständlichen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG zu verantworten hat. Der Nachweis einer vorsätzlichen Pflichtverletzung hinsichtlich der Einreichung der Voranmeldungen bzw. von Anmeldungen zur Straßenbenützungsabgabe konnte offenkundig nicht…

UFSG FSRV/0016-G/03Zurückverweisung eines Verfahrens zur nachträglichen Klärung der Verschuldensfrage nach allenfalls vom Verteidiger zu Lasten seines Klienten abgelegter falscher Geständnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2004

…sich um einen Irrtum seiner Gattin gehandelt, könne daher nicht zur Gänze widerlegt werden, weshalb im Zweifel lediglich wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit.a FinStrG schuldig zu sprechen sei. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd das Geständnis, als erschwerend die finanzstrafrechtliche Vorstrafe gewertet…

UFSS FSRV/0026-S/03Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen sowie Finanzordnungswidrigkeiten infolge Nichtentrichtung von Lohnabgaben einer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003

…Johannes Maria Weinknecht, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG über die Berufung der Beschuldigten vom 11. Februar 2003 gegen das Erkenntnis des beim Finanzamt Salzburg-Stadt eingerichteten Spruchsenates als Organ des Finanzamtes…

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…einer nur bedingt vorsätzlichen Handlungsweise des Beschuldigten im Jahre 2003 aus, weshalb der diesbezügliche Vorwurf der Abgabenhinterziehungen auf bloße Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG abzumildern war. Anders stellt sich die Beweislage für 2004 dar: Im Jänner 2004 hat nämlich eine Umsatzsteuersonderprüfung, ABNr…

UFSL FSRV/0074-L/04Zurückverweisung einer Strafsache infolge Tätermehrheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2004

…FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 24. Juni 2004 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. März 2004, StrNr. 2002/00565-001, nach…

UFSL FSRV/0035-L/07Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben und Erlösverheimlichung durch einen kapitallosen Gastwirt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…43 Abs. 1 FLAG zu entrichten. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich in diesem Zusammenhang einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben wie beispielsweise derartige Lohnabgaben, Dienstgeberbeiträge oder Zuschläge zu diesen nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit…

UFSK FSRV/0013-K/08Schuldhafte Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen durch Krankheit beeinträchtigten Geschäftsführer einer in Finanznöten befindlichen GmbH; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.04.2009

…Mai 2003 und Jänner 2004 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG infolge vorsätzlich nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung bzw. Abfuhr von Lohnabgaben zu verantworten, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. II…

UFSK FSRV/0013-K/08Schuldhafte Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen durch Krankheit beeinträchtigten Geschäftsführer einer in Finanznöten befindlichen GmbH; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.04.2009

…Mai 2003 und Jänner 2004 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG infolge vorsätzlich nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung bzw. Abfuhr von Lohnabgaben zu verantworten, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. II…

UFSL FSRV/0037-L/07Abgabenhinterziehungen des faktischen Geschäftsführers einer GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 31. März 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. Oktober 2006, StrNr. 046/2002/00273-001, nach…

UFSL FSRV/0075-L/03Durch einen Geschäftsführer verkürzte Selbstbemessungsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2004

…18. Oktober 1999 aus dem Unternehmen ausgeschieden war und ab diesem Zeitpunkt praktisch nur mehr M als abgabenrechtlich Verantwortlicher tätig geworden ist. M habe daher Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG zu verantworten, wobei…

UFSK FSRV/0002-K/07Abgabenhinterziehung eines - eine andere Personen vorschiebenden - Bauunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.06.2008

…und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 15. September 2006 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Klagenfurt als Organ des Finanzamtes Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Mai 2006, StrNr. 2005/00106-001, nach…

UFSS FSRV/0048-S/03Schuldhafte Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben einer Inhaberin eines Personalleasingunternehmens infolge finanzieller Schwierigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2004

…Strafausmessung (siehe unten) zu berücksichtigen ist.] Der Erstsenat wertete das strafrelevante Verhalten der Beschuldigten als Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG bzw. als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit.a FinStrG und erachtete eine Geldstrafe von € 10.000,-- als tat- und schuldangemessen…

UFSS FSRV/0025-S/05Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch den Geschäftsführer einer Weinhandlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

…nach Fälligkeit) in Höhe von ATS 6.402,-- + ATS 6.402,-- + ATS 6.402,-- + ATS 6.402,-- + € 465,25 + € 465,25 für die Voranmeldungszeiträume März, April und September bis Dezember 2001 im Zweifel lediglich derartige Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG…

UFSS FSRV/0025-S/05Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch den Geschäftsführer einer Weinhandlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 2/2

…Verpflichtung der Nebenbeteiligten zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und eine damit teilweise einhergehende Umqualifizierung der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG auf vom Beschuldigten zu verantwortende Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 FinStrG außer Acht gelassen. Dieser Umstand kann vom Berufungssenat aufgrund des zu beachtenden…