…der Sonder-Vorauszahlung zu stornieren, diese in die UVA für 11/96 als Gutschrift aufgenommen wurde. Ein Säumniszuschlag sei daher nicht vorzuschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 217 Abs.1 BAO tritt mit Ablauf eines bestimmten Fälligkeitstages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages…
…für den durch eine Umbuchung begünstigten Abgabepflichtigen (diesfalls die V-GmbH ) ein gewisses Risiko, das unter Umständen zu einem unerwünschten Ergebnis führen könnte, ergeben. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages gegenüber dem begünstigten Abgabepflichtigen in Folge einer verzögerten Erledigung eines Umbuchungsantrages stelle nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes eine…
…jedoch verspätet und lagen daher die in § 217 Abs. 1 und 2 BAO normierten Voraussetzungen für die Festsetzung des angefochtenen Säumniszuschlages vor. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes…
…vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 5. Mai 2004 Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…16. Juli und für Juni am 16. September ein. Aufgrund der geringen Höhe der Zahllasten für April, Mai und Juni zwischen € 500,00 und € 1.600,00 unterblieb für diese Voranmeldungszeiträume die Festsetzung eines Säumniszuschlages. Aufgrund der Höhe der Zahllast für Juli 2003…
…wies mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli 2011 die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der angefochtene Säumniszuschlag festzusetzen gewesen wäre, weil sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer nicht nach der Bekanntgabe des Bescheides oder einer allfälligen Buchungsmitteilung, sondern aus § 21 Abs. 5 UStG iVm …
…März 2008 durchgeführte Überweisung noch rechtzeitig, ist entgegen zu halten, dass für eine rechtzeitige Überweisung der Abgabenschuldigkeiten bis zum Fälligkeitstag auf das Konto des Abgabengläubigers die Bw. Sorge zu tragen hat. Etwaige Verzögerungen in der Weiterleitung des Geldbetrages durch das Kreditunternehmen fallen in Entsprechung des…
…oder Festsetzung von (rückständigen) Umsatzsteuervorauszahlungen die Anlastung eines Säumniszuschlages im Allgemeinen nicht verhindert werden kann, da der gesetzliche Fälligkeitszeitpunkt dieser Selbstbemessungsabgaben zumeist bereits in der Vergangenheit gelegen, aber ungenützt verstrichen ist. Auf dem Abgabenkonto der Bw. befand sich im Feber 2002 kein Guthaben, sondern eine…
…3 BAO) eine Abhängigkeit von der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabe vorsehen (VwGH vom 8.3.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages von Gesetzes wegen verpflichtet. Die Festsetzung erfolgt in Rechtsgebundenheit, für ein Ermessen ist kein…
…der Säumniszuschläge können auch in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (Ritz, BAO³, § 217 Tz 65). Es wurden in der Berufung auch keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs. 1 und 2 BAO bzw. für eine Aufhebung des Säumniszuschlages sprechen…
…der Vorsteuer in Höhe von 152,54 € für Werbung, da die Betriebsausgabe nicht neben den Pauschalsätzen laut Pauschalierungsverordnung abgesetzt werden kann. Nach Auskunft des Finanzamtes wurde der Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages wegen teilweiser Nichtentrichtung der Einkommensteuer 2006 mit…
…des Abgabenkontos von einem Kassenbediensteten des Finanzamtes am 18. 8. 2003 mitgeteilt worden, dass die betreffenden "Posten" noch nicht verbucht worden seien; dies könne zirka eine Woche dauern. Sollte diese Buchungsverzögerung der Grund für die Festsetzung des Säumniszuschlages gewesen sein, werde um eine nochmalige Überprüfung…
…Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Allerdings ist ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis für die…
…tatsächlich ein solcher bloßer Hinweis für eine Herabsetzung oder nicht Festsetzung eines Säumniszuschlages ausreichen, würde jede Festsetzung eines Säumniszuschlages obsolet (UFS 22.10.2008, RV/1348-L/07). Überdies ist festzuhalten, dass schon die - nicht erwartete - Erkrankung einer zuständigen Mitarbeiterin die Pflicht, Säumniszuschläge zu entrichten…
…Bescheid vom 9. Dezember 2009 einen Säumniszuschlag in Höhe von € 52,76 (2% von € 2.637,02) festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Umsatzsteuervorauszahlung September 2009 verspätet entrichtet wurde. Aus dem Abgabenkonto und dem Akt zur Festsetzung dieses Säumniszuschlages ergibt sich, dass der…
…Ergebnis gelangt, dass die sog. Werkvertragsnehmer die Arbeiten, die sie für die Bw. ausgeführt haben, im Rahmen von Dienstverhältnissen (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) erbracht haben. Zu den Säumniszuschlägen: Wird eine Abgabe - ausgenommen Nebengebühren - nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1…
…entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten Betrages der selbst berechnete Betrag. Dies gilt sinngemäß, wenn nach den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Verspätungszuschläge…
…die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Säumniszuschlages auf € 9.586,--. Mit Schriftsatz vom 9.8.2005 bekämpft die Bw. die Berufungsvorentscheidung und wendet ein, dass am 27.6.2005 die Umsatzsteuer 2/05 und 3/05 berichtigt worden wären. Man habe eine Überzahlung iHv…
…Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Allerdings ist ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis für die…
…9. Mai 2006 hat das Finanzamt Bregenz der Berufungsführerin einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von 449,22 €, das sind 2% der Umsatzsteuernachforderung in Höhe von 22.461,01 € vorgeschrieben. Die Festsetzung wurde damit begründet, dass die Umsatzsteuer für 2003 nicht bis zum 16…