…sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. Die Bw. hat am 15. Mai 2003 ein Stundungsansuchen für die Umsatzsteuer März 2003 eingebracht, welches mit Bescheid vom 15. Juli 2003 abgewiesen wurde. Dabei wurde laut Abgabenbehörde erster…
…Bw. als Haftungspflichtiger für die Abgabenschuldigkeiten der GmbH im Ausmaß von nunmehr € 10.982,52 zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wenn der Vertreter des Bw. als "Fehler" der Abgabenbehörde erster Instanz ausführt, dass der Bescheid direkt an den Berufungswerber zugestellt wurde…
…Verschulden trifft oder nicht, bzw. ob diese Unrichtigkeit allenfalls auf einen der Abgabenbehörde selbst unterlaufenen Fehler zurückzuführen ist. Dass die Anspruchsverzinsung von Differenzbeträgen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer ausnahmslos von der Verwirklichung der den Wortlaut des § 205 BAO bildenden objektiven Kriterien abhängt, ergibt sich außer aus…
…einer Fehlerberichtigung führen können (vgl. Stoll, Kommentar zur BAO Bd. 3, zu § 293). Eine falsche rechtliche Beurteilung bzw. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge der Willensbildung unterlaufen sind nicht berichtigbar. (Ritz Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2. Auflage RZ 7 zu § 293 BAO, Verlag ORAC Wien) Die…
…verursacht worden sei, soweit dem Abgabepflichtigen selbst bzw. dem Parteienvertreter kein grobes Verschulden anzulasten sei. Die Abgabenbehörde erster Instanz geht offensichtlich davon aus, dass der Bw. der relevante Fehler, der der Buchhaltungskraft wiederholt (aber zunächst unentdeckt) unterlaufen ist, als grobes Verschulden zuzurechnen wäre. Bedient sich…
…wurde der Behörde fristgerecht gemeldet und durch Überweisung eines Teilbetrages und ein, auf dem Konto bei Fälligkeit der Abgabe bestehendes - somit verrechenbares Guthaben entrichtet. Es kann diesbezüglich ausschließlich auf die am Fälligkeitstag gegebene Sachlage abgestellt werden. Der Umstand, dass durch einen Fehler der Abgabenbehörde eine…
…der Buchhaltungsunterlagen, den Zahlungsverkehr u.ä. verantwortlich. Natürlich kümmere sie sich auch um die privaten Zahlungen des Bw. Sie habe ihre Arbeit stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt und Zahlungen pünktlich geleistet und tue dies bis dato. In obiger Angelegenheit sei ihr allerdings ein kleiner Fehler…
…zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ergebe sich aus dem allgemeinen Zivilrecht und werde folgendermaßen getroffen: Demnach werde ein Verhalten grundsätzlich als leicht fahrlässig eingestuft, wenn es auf einem Fehler beruhe, der gelegentlich auch einen sorgfältigen Menschen unterläuft. Grobe Fahrlässigkeit oder auffallende Sorglosigkeit liege hingegen vor…
…für die Erhebung der Abgaben wesentlich sind, zu ermitteln (§ 115 Abs. 1 BAO), sondern auch den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben hätten (§ 115 Abs. 2 BAO). Nachdem gemäß § 279 Abs. 1 BAO im Berufungsverfahren die Abgabenbehörden zweiter Instanz die…
…dies eine Haftung der Abgabenbehörde für Fehler aller steuerlichen Vertreter bedeuten, die keinesfalls im Sinne des Gesetzgebers sein kann und daher keine Unbilligkeit darstellt. Das aufgezeigte behauptete schwer wiegende Fehlverhalten der steuerlichen Vertreterin ist allerdings der Bw. zuzurechnen, weswegen in der Einhebung der bereits entrichteten…
…zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ergebe sich aus dem allgemeinen Zivilrecht und werde folgendermaßen getroffen: Demnach werde ein Verhalten grundsätzlich als leicht fahrlässig eingestuft, wenn es auf einem Fehler beruhe, der gelegentlich auch einen sorgfältigen Menschen unterläuft. Grobe Fahrlässigkeit oder auffallende Sorglosigkeit liege hingegen vor…
…Beurteilungen, Fehler in der Beweiswürdigung und durch das Übersehen von Aktenteilen entstandene Fehler keiner Berichtigung nach § 293 zugänglich. Sämtliche die Schenkungen betreffende Unterlagen seien dem Finanzamt vorgelegen; eine Abgabenerklärung sei vom Bw nie abverlangt worden. Über die Berufung wurde erwogen: § 293 BAO normiert: "Die Abgabenbehörde…
…Eine Zitierung jener gesetzlichen Bestimmungen, auf die sich Bescheide der Abgabenbehörden stützen würden, sei vom Gesetz nicht gefordert (§ 93 BAO) (VwGH v. 20.10.1999, 93/13/0063). Zum Beschwerdepunkt, es fehle die Beweiswürdigung und die Ausführung, weshalb die Betriebsprüfung von mehreren Möglichkeiten eine bestimmte…
…in der Einhebung der bereits entrichteten Abgabenschuld keine sachliche Unbilligkeit zu erblicken ist (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013). Wollte man der Forderung des Nachsichtswerbers auf Nachsicht der auf Fehler der steuerlichen Vertretung beruhenden Abgaben nachkommen, würde dies eine Haftung der Abgabenbehörde bzw. der…
…nicht nur die behaupteten Kalkulationsdifferenzen, sondern stellt auch die vom Prüfer angeführten formellen Fehler (Tz. 21 des Bp-Berichtes) in Abrede und geht in der Berufung auf die behaupteten Vorwürfe zum Teil unmittelbar ein. Inwieweit diese Einwendungen zu Recht bestehen, kann nur aufgrund ergänzender Erhebungen…
…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen ihr in einem Bescheid unterlaufene Schreib-und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nicht nach § 293 berichtigbar sind Fehler, die der…
…ÖStZB 1992, 918). Sei eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zu erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahe zu kommen, dann sei die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden nicht mehr von Belang (VwGH 22.2.1995…
…Damit wird ein Fehler der Verbuchung der Gebarung aufgezeigt, der zur Ausstellung eines Abrechnungsbescheides berechtigt. Es war daher festzustellen, dass eine Verwechslung der Geschäftsfallcodes durch die Abgabenbehörde erster Instanz zur Erstellung einer unrichtigen Buchungsmitteilung geführt hat. Tatsächlich wurde die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 26…
…Versäumnis und in der Folge davon den Säumniszuschlag in Höhe von € 1.568,28 mit Recht von ihm einfordern, da dieser Fehler als Fahrlässigkeit eingestuft werde. Er ersuche daher in diesem Fall um Nachsicht und Aufhebung dieses Zuschlags. Mit Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz…
…Hauptwohnsitz in Ort XY. Sollte bei Auskünften an die Abgabenbehörde ein Fehler der Meldebehörde in Ort XY passiert sein, könne dies nicht zu Lasten des Bw gehen, vielmehr wäre die anfragende Abgabenbehörde auf Schadenersatzansprüche wegen falscher Auskunft zu verweisen. Tatsache sei, dass im Zeitraum zwischen…