…sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. Die Bw. hat am 15. Mai 2003 ein Stundungsansuchen für die Umsatzsteuer März 2003 eingebracht, welches mit Bescheid vom 15. Juli 2003 abgewiesen wurde. Dabei wurde laut Abgabenbehörde erster…
…solche "ADV-Fehler" auch Programmfehler sein, allerdings nicht, wenn die Programmierung von unrichtigen rechtlichen Beurteilungen (zB über die Berechnungsmethode bei begünstigten Einkommensteuersätzen) ausgegangen ist (vgl u.a. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 293 Anm 14). Nicht nach § 293 BAO berichtigbar sind Fehler, die der Abgabenbehörde im…
…Bw. als Haftungspflichtiger für die Abgabenschuldigkeiten der GmbH im Ausmaß von nunmehr € 10.982,52 zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wenn der Vertreter des Bw. als "Fehler" der Abgabenbehörde erster Instanz ausführt, dass der Bescheid direkt an den Berufungswerber zugestellt wurde…
…oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…
…Verschulden trifft oder nicht, bzw. ob diese Unrichtigkeit allenfalls auf einen der Abgabenbehörde selbst unterlaufenen Fehler zurückzuführen ist. Dass die Anspruchsverzinsung von Differenzbeträgen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer ausnahmslos von der Verwirklichung der den Wortlaut des § 205 BAO bildenden objektiven Kriterien abhängt, ergibt sich außer aus…
…einer Fehlerberichtigung führen können (vgl. Stoll, Kommentar zur BAO Bd. 3, zu § 293). Eine falsche rechtliche Beurteilung bzw. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge der Willensbildung unterlaufen sind nicht berichtigbar. (Ritz Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2. Auflage RZ 7 zu § 293 BAO, Verlag ORAC Wien) Die…
… ich traue ihr das schon zu, da sie aufgrund ihrer Arbeitsüberlastung Fehler ihrer Mitarbeiter übersieht. Auch zum nicht anerkannten KFZ-Aufwand wird auf die Bilanzbuchhalterin verwiesen. Zur Vorgangsweise erklärte der Beschuldigte: Es hat sich damals so abgespielt, dass ich schon immer wieder von Personal-Leasing…
…verursacht worden sei, soweit dem Abgabepflichtigen selbst bzw. dem Parteienvertreter kein grobes Verschulden anzulasten sei. Die Abgabenbehörde erster Instanz geht offensichtlich davon aus, dass der Bw. der relevante Fehler, der der Buchhaltungskraft wiederholt (aber zunächst unentdeckt) unterlaufen ist, als grobes Verschulden zuzurechnen wäre. Bedient sich…
…wurde der Behörde fristgerecht gemeldet und durch Überweisung eines Teilbetrages und ein, auf dem Konto bei Fälligkeit der Abgabe bestehendes - somit verrechenbares Guthaben entrichtet. Es kann diesbezüglich ausschließlich auf die am Fälligkeitstag gegebene Sachlage abgestellt werden. Der Umstand, dass durch einen Fehler der Abgabenbehörde eine…
…laufend, Bezug oder die Nichtbehandlung von Goldmünzen als individuelle Zuwendung bei Dienstjubiläen sind von den bis dahin fehlerfrei agierenden Mitarbeiterinnen begangen worden und als Fehler nicht erkannt worden. Laut Aussage des Beschwerdeführers in der mündlichen Verhandlung gab es bei den Vorprüfungen der Abgabenbehörde keine Beanstandungen…
…der Buchhaltungsunterlagen, den Zahlungsverkehr u.ä. verantwortlich. Natürlich kümmere sie sich auch um die privaten Zahlungen des Bw. Sie habe ihre Arbeit stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt und Zahlungen pünktlich geleistet und tue dies bis dato. In obiger Angelegenheit sei ihr allerdings ein kleiner Fehler…
…folgt: (1) Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. (2) Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben…
…zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ergebe sich aus dem allgemeinen Zivilrecht und werde folgendermaßen getroffen: Demnach werde ein Verhalten grundsätzlich als leicht fahrlässig eingestuft, wenn es auf einem Fehler beruhe, der gelegentlich auch einen sorgfältigen Menschen unterläuft. Grobe Fahrlässigkeit oder auffallende Sorglosigkeit liege hingegen vor…
…die Abgabenbehörde möglich wird) jenem Fall, der vom Bundesfinanzgericht mit dem veröffentlichten Beschluss vom 20. Feburar 2015, RV/7400159/2014, entschieden wurde. Auf den genannten BFG-Beschluss wird bezüglich weiterreichender rechtlicher Ausführungen verwiesen. Nicht entscheidungsrelevant ist, dass im Beschwerdefall RV/7400159/2014 der verfahrensrechtliche Fehler…
…für die Erhebung der Abgaben wesentlich sind, zu ermitteln (§ 115 Abs. 1 BAO), sondern auch den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben hätten (§ 115 Abs. 2 BAO). Nachdem gemäß § 279 Abs. 1 BAO im Berufungsverfahren die Abgabenbehörden zweiter Instanz die…
…ADV-Fehler gehandelt, könne sich keine Differenz von 9,00 € ergeben. Allein schon daraus sei nicht erkennbar, ob es zu einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens gekommen sei. Auch nicht, ob dies wissentlich erfolgt sei. Das von der Abgabenbehörde behauptete…
…dies eine Haftung der Abgabenbehörde für Fehler aller steuerlichen Vertreter bedeuten, die keinesfalls im Sinne des Gesetzgebers sein kann und daher keine Unbilligkeit darstellt. Das aufgezeigte behauptete schwer wiegende Fehlverhalten der steuerlichen Vertreterin ist allerdings der Bw. zuzurechnen, weswegen in der Einhebung der bereits entrichteten…
…zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ergebe sich aus dem allgemeinen Zivilrecht und werde folgendermaßen getroffen: Demnach werde ein Verhalten grundsätzlich als leicht fahrlässig eingestuft, wenn es auf einem Fehler beruhe, der gelegentlich auch einen sorgfältigen Menschen unterläuft. Grobe Fahrlässigkeit oder auffallende Sorglosigkeit liege hingegen vor…
…Beurteilungen, Fehler in der Beweiswürdigung und durch das Übersehen von Aktenteilen entstandene Fehler keiner Berichtigung nach § 293 zugänglich. Sämtliche die Schenkungen betreffende Unterlagen seien dem Finanzamt vorgelegen; eine Abgabenerklärung sei vom Bw nie abverlangt worden. Über die Berufung wurde erwogen: § 293 BAO normiert: "Die Abgabenbehörde…
…Eine Zitierung jener gesetzlichen Bestimmungen, auf die sich Bescheide der Abgabenbehörden stützen würden, sei vom Gesetz nicht gefordert (§ 93 BAO) (VwGH v. 20.10.1999, 93/13/0063). Zum Beschwerdepunkt, es fehle die Beweiswürdigung und die Ausführung, weshalb die Betriebsprüfung von mehreren Möglichkeiten eine bestimmte…