…Gründe wonach die Übersiedlung der Gattin an den Tätigkeitsort des Bw. (verbunden mit der Aufgabe des Familienwohnsitzes) aus medizinischer Sicht nicht möglich (und ein Familiennachzug damit unzumutbar) wäre lassen sich daraus nicht erschließen. Es ist davon auszugehen, dass eine adäquate ärztliche Nachversorgung (Anschlussheilbehandlung) einer Hüftgelenksoperation…
…Überdies wird in der Berufung auf die Schwierigkeiten (bzw. die lange Dauer) eines allfälligen Verfahrens auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zum Zwecke des Familiennachzuges nach Österreich hingewiesen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 2. März 2007 mit folgender Begründung ab: "Mit Vorhalten vom 24…
…Hinweis auf den fremdenrechtlichen Status der Ehefrau des Berufungswerbers als sog. Drittstaatsangehörige im Sinne des FremdenG 1997, die für den dauernden Aufenthalt in Österreich eine quotenpflichtige (Erst)Niederlassungsbewilligung zum Zwecke des Familiennachzuges benötigen würde, werde beantragt, der Berufung Folge zu geben. Über Verlangen des Finanzamtes…
…Dass dies bisher nicht gewollt gewesen sei, liege allein in der privaten Sphäre des Bw.. Der Schulbesuch der Kinder sei kein ausreichendes Argument gegen einen Familiennachzug. Fahrten zur Familie nach Bosnien seien daher privat und nicht beruflich veranlasst. Dem Einwand langer Wartefristen komme ebenfalls keine…
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung im gegenständlichen Fall jedenfalls nicht gegeben sind. Die Verlegung des Familienwohnsitzes war dem Bw. jedoch vorübergehend nicht zumutbar, und zwar für die Zeit bis zum Erlangen der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung…
…EStG, § 16 Anm. 25). Darüber hinaus ist nach jüngerer Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich jedenfalls auch durch die in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug geltenden restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005…
…14/0127, in einem ähnlich gelagerten Fall zum Ausdruck gebracht habe, dass die (in Bezug auf den Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich begründen würden. Der Verwaltungsgerichtshof verwies diesbezüglich auf die Begründung dieses Erkenntnisses bzw. jenes…
…wurde dies damit, dass die Gattin in Kosovo-Jugoslawien eine Landwirtschaft betreibe. Außerdem sei ein Familiennachzug nach Österreich nicht möglich, da auf Grund der Quotenregelung für die Gattin keine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden sei. Vom Finanzamt wurden diese Aufwendungen mit der Begründung nicht anerkannt, dass es…
…Zl. 2006/15/0313, festgehalten, dass schon die (in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum Fremdenrechtspaket 2005 eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründen würden; dies beispielsweise auch, wenn der bezughabende Gastarbeiter bereits 35 Jahre seines Erwerbslebens in Österreich verbracht habe…
…Österreich bis dato verfügen und diese entsprechend zu belegen; weiters wäre anzugeben, ob und bejahendenfalls wann von Ihnen bei der Fremdenbehörde ein Antrag auf Familiennachzug gestellt wurde bzw. was einem derartigen Schritt allenfalls entgegensteht. Aktenkundig ist bis dato eine Meldebestätigung (Familienwohnsitz) vom 19. März 2007…
…14/0127. Wesentliche Feststellung in diesen Erkenntnissen war, dass die (in Bezug auf den Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich begründen würden. Da im Berufungsverfahren auch die Erschwernisse durch die fremdenrechtlichen Bestimmungen eingewendet wurden, sei der…
…0127, in einem ähnlich gelagerten Fall zum Ausdruck gebracht, dass die (in Bezug auf den Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich begründen. Nach der Aktenlage bezog der Berufungswerber vom 27.3. bis 16.5.2000 Arbeitslosengeld…
…2007, 2006/13/0003), begründen schon die (in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung. Auf die Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte der Ehegattin am Ort des Familienwohnsitzes kommt es dabei nicht mehr an (vgl…
…VwGH 24.9.2007, 2007/15/0044 und VwGH 19.12.2007, 2006/13/0003), wonach schon die (in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründen, mitgeteilt, dass der Unabhängige Finanzsenat beabsichtige, die…
…2005/14/0127, entschieden hat, begründen die (in Bezug auf den Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspakt 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich. Vor diesem Hintergrund war die Wiederaufnahme der Verfahren rechtswidrig. Der Berufung war daher Folge zu geben und die Bescheide…
…2006, 2005/14/0127, entschieden hat, begründen die (in Bezug auf den Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspakt 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich. Vor diesem Hintergrund war den Berufungen daher Folge zu geben. Beilage: 3 Berechnungsblätter Graz, am 14. Jänner 2008
…der Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtssprechung sinngemäß aus: Der Beschwerdeführer hätte im Verwaltungsverfahren darauf verwiesen, dass nach den fremdenrechtlichen Bestimmungen ein Familiennachzug auf Grund der geringen Anzahl der jährlichen Quotenplätze mit jahrelangen Wartezeiten verbunden gewesen wäre, er hätte auch aufgezeigt…
…Bauhilfsarbeiter unentgeltlich in einem kleinen Firmenquartier untergebracht. In diesem Firmenquartier sei die Unterbringung von Familienangehörigen nicht gestattet. Ein - aufgrund der fremdenrechtlichen Bestimmungen ohnehin gar nicht möglicher - Familiennachzug wäre für den Bw mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden; ganz abgesehen davon, dass die Lebenserhaltungskosten in Österreich im…
…Bauhilfsarbeiter unentgeltlich in einem kleinen Firmenquartier untergebracht. In diesem Firmenquartier sei die Unterbringung von Familienangehörigen nicht gestattet. Ein - aufgrund der fremdenrechtlichen Bestimmungen ohnehin gar nicht möglicher - Familiennachzug wäre für den Bw mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden; ganz abgesehen davon, dass die Lebenserhaltungskosten in Österreich im…
…Niederlassungsverordnungen 2001, 2000, 1999 und 1998, sowie die entsprechenden Verordnungen nach dem seinerzeitigen Aufenthaltsgesetz für die Jahre 1997, 1996 und 1995). Im Jahr 1995 durften für ganz Wien höchstens 2.300 Aufenthaltsbewilligungen für den Familiennachzug, das heißt für sämtliche Familienangehörige (Ehefrau, mj. Kinder) von Fremden…