…nach Österreich keine Wissenschafts- oder Forschungstätigkeit in Österreich aus. Die Begründung ihres Lebensmittelpunktes in Österreich hatte ihren primären Grund in der Zusammenführung der Familie (Familiennachzug) und nicht in der Ausübung einer Wissenschafts- oder Forschungstätigkeit. Die Beschwerdeführerin (Bf. genannt) ist promovierte Diplomingenieur für Biomedizin und Elektrotechnik…
…in Österreich begründet. Seine Ehefrau und der gemeinsame Sohn haben ihren Hauptwohnsitz am 31. Oktober 2018 in Österreich begründet. Das Vorbringen des Bf., wonach der Familiennachzug erst am 29. Oktober 2018 erfolgte, ist daher glaubwürdig. Beweiswürdigung: Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig. Dagegen sprechende Umstände…
…Gründe wonach die Übersiedlung der Gattin an den Tätigkeitsort des Bw. (verbunden mit der Aufgabe des Familienwohnsitzes) aus medizinischer Sicht nicht möglich (und ein Familiennachzug damit unzumutbar) wäre lassen sich daraus nicht erschließen. Es ist davon auszugehen, dass eine adäquate ärztliche Nachversorgung (Anschlussheilbehandlung) einer Hüftgelenksoperation…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens vom 1. Februar 2001 bis Ende 2002 nach Spanien entsandt, wobei am 31. Juli 2001 auch die Familie für knapp eineinhalb Jahre nach Spanien zog (aber keine Abmeldung in der österreichischen Gemeinde, in der sich das Einfamilienhaus der Familie…
…ist es dem (auch alleinstehenden) Steuerpflichtigen nicht zumutbar, den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben. Bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Solange auf Grund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist (vgl. VwGH 19.10.2006, 2005/14/0127…
…Überdies wird in der Berufung auf die Schwierigkeiten (bzw. die lange Dauer) eines allfälligen Verfahrens auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zum Zwecke des Familiennachzuges nach Österreich hingewiesen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 2. März 2007 mit folgender Begründung ab: "Mit Vorhalten vom 24…
…Hinweis auf den fremdenrechtlichen Status der Ehefrau des Berufungswerbers als sog. Drittstaatsangehörige im Sinne des FremdenG 1997, die für den dauernden Aufenthalt in Österreich eine quotenpflichtige (Erst)Niederlassungsbewilligung zum Zwecke des Familiennachzuges benötigen würde, werde beantragt, der Berufung Folge zu geben. Über Verlangen des Finanzamtes…
…die Verlegung des Familienwohnsitzes entsprechend LStR 2002 Rz 345 vorliegt. Im Anlassfall könnte dies insbesondere zutreffen auf: Unmöglichkeit des Familiennachzugs aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen. Hier sollte geklärt werden, ob beim vorliegenden Familienstand eventuell Erleichterungen für einen Familiennachzug bestehen. Andererseits müsste aber auch am "Arbeitswohnsitz" in Österreich…
…Dass dies bisher nicht gewollt gewesen sei, liege allein in der privaten Sphäre des Bw.. Der Schulbesuch der Kinder sei kein ausreichendes Argument gegen einen Familiennachzug. Fahrten zur Familie nach Bosnien seien daher privat und nicht beruflich veranlasst. Dem Einwand langer Wartefristen komme ebenfalls keine…
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung im gegenständlichen Fall jedenfalls nicht gegeben sind. Die Verlegung des Familienwohnsitzes war dem Bw. jedoch vorübergehend nicht zumutbar, und zwar für die Zeit bis zum Erlangen der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung…
…EStG, § 16 Anm. 25). Darüber hinaus ist nach jüngerer Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich jedenfalls auch durch die in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug geltenden restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005…
…August 2009 kam unerwartet für den Bf und seine Familie, sodass der Bf vorausreisen musste und der Familiennachzug wegen der Schulpflicht erst organisiert werden musste. Der Familiennachzug iVm dem Schulwechsel konnte mit Jänner 2010 organisiert werden, sodass vom Schuljahr 2009/10 kaum mehr als das…
…Jahren befristet ist - bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (die am Familienwohnsitz wohnen) - solange aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist - wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen…
…vornherein klargestellt sei, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet sei, wenn eine Mitübersiedlung von am Familienwohnsitz wohnenden pflegebedürftigen Angehörigen für diese unzumutbar sei oder wenn aufgrund sozialrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich sei. Die Bf, so die Behörde, habe keine Gründe…
…fünf Jahren befristet ist bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (die am Familienwohnsitz wohnen) solange aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen…
…fünf Jahren befristet ist bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (die am Familienwohnsitz wohnen) solange aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen…
…Jahren befristet ist - bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (die am Familienwohnsitz wohnen) - solange aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist - wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen…
…Der Bf. verlegte ab Mai 2020 seinen Hauptwohnsitz in Villach an die Adresse, Adr.3 und suchte in der Folge eine auch für den Familiennachzug geeignete größere Wohnung. Anfang November 2020 übersiedelte er deshalb nachmals in die Adr.4 in Villach. Der Bf. hat seinen…
…die am Familienwohnsitz wohnen -solange aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich sei -wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen würden und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sei. In dem dagegen fristgerecht erhobenen Vorlageantrag teilte…
…Jahren befristet ist - bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (die am Familienwohnsitz wohnen) - solange aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist - wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen…