…auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1967 haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Ihre seit Jänner 2004 volljährige Tochter C. war laut diversen Bestätigungen vom Arbeitsmarktservice Graz in…
…2011, BGBl I 2010/111, erfolgten Herabsetzung der Altersgrenzen für den Bezug der Familienbeihilfe wurde die Beihilfenbezieherin darüber informiert, dass der Zeitraum des Familienbeihilfenbezuges für ihre volljährige Tochter nur mehr bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres neu befristet wurde. Gleichzeitig wurde ihr Gelegenheit geboten, vorliegende…
…Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum vom 1. Februar 2004 bis 29. Februar 2004 gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a bzw. lit. c Einkommensteuergesetz 1988 mit folgender Begründung rückgefordert: Ihre volljährige Tochter D…
…eine Rückforderung rechtfertigen würde. Wie bereits vom Finanzamt ausgeführt, hängt der Anspruch des Berufungswerbers im gegenständlichen Fall davon ab, ob ihre bereits volljährige Tochter im genannten Zeitraum in Berufsausbildung gestanden ist und damit die Anspruchsvoraussetzung des § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 erfüllt ist…
…Wie bereits vom Finanzamt ausgeführt, hängt der Anspruch der Bw. im gegenständlichen Fall davon ab, ob ihre bereits volljährige Tochter im genannten Zeitraum in Berufsausbildung gestanden ist und damit die Anspruchsvoraussetzung des § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 erfüllt ist. Andere einen Familienbeihilfenanspruch vermittelnde…
…laufend je in einem Arbeitsverhältnis stand. Die rechtliche Würdigung für eine Familienbeihilfengewährung leitet der Unabhängige Finanzsenat unmittelbar aus den gesetzlich vorgeschriebenen Tatbeständen des § 2 FLAG 1967 ab. Für die Entscheidung der Streitfrage, ob der Bw. für ihre volljährige Tochter Familienbeihilfe für den Zeitraum vom 1…
…Laut Bestätigung wurden sämtliche im Rahmen des Universitätsstudiums (Mathematik und Leibesübung) abgelegten Prüfungen im neu begonnenen Studium an der Pädagogischen Akademie (PM 02) angerechnet. Laut Bestätigung war die Tochter des Bw infolge eines Unfalles mehr als drei Monate krank. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus…
…in Österreich wohnen, ihre volljährigen Kinder das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihre volljährigen Kinder für einen Beruf ausgebildet werden. Für den gegenständlichen Berufungsfall ist somit zu beurteilen, ob die Tochter des Bw., während ihres außerordentlichen Studiums an den PASV. in der Zeit…
…drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Der Vorlesungszeitraum an der Universität e im Sommersemester 2006 sei vom 1. März bis 30. Juni 2006 gewesen. Der Auslandsaufenthalt der Tochter der Bw sei durch diverse Besuche der inländischen Universität (zB durch Prüfungen am 13. März und 25…
…2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder bestehe, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden. Die Tochter habe ihr Psychologiestudium an der Universität Wien mit 28…
…Berufungsvorentscheidung) mit Bericht 2. Juli 2004 an den unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Anspruch auf Familienbeihilfe haben gemäß § 2 Abs. 1 FLAG 1967 Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 26…
…und 04, 05 und 06/08 nicht in Berufsausbildung stand und bereits volljährig, aber weniger als 21 Jahre alt war (18. Geburtstag am xx.xx.2007). Zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der an den Berufungswerber ausbezahlten Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen war daher das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §…
…ersucht, wenn dem Begehren nicht Folge gegeben werden kann, die Berufung an den unabhängigen Finanzsenat vorzulegen. Sie sei auch der Meinung, dass die geringfügige Beschäftigung keine Beschäftigung im herkömmlichen Sinn darstelle, weil die Tochter bei Fußballspielen den Ordnerdienst versieht und dafür pro Spiel nur ca…
…der Begründung zurück, dass die Tochter die Lehre mit 30. April 2008 abgebrochen habe. Gegen den Bescheid wurde fristgerecht Berufung eingebracht und Folgendes ausgeführt: "...Laut Familienlastenausgleichsgesetz § 10/2 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, an welchem der Anspruch erfüllt wird, und sie erlischt…
…Entscheidungsgründe Das Finanzamt forderte mit dem angefochtenen Bescheid die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für die am 28.7.1988 geborene Tochter R des Berufungswerbers betreffend den Zeitraum Jänner 2007 bis August 2008 zurück. Begründend wurde ausgeführt, für volljährige Kinder stehe die Familienbeihilfe nur unter bestimmten…
…1988 zurückgefordert. Für volljährige Kinder sei das Vorliegen einer Berufsausbildung Anspruchsvoraussetzung für die Familienbeihilfe. Eine Berufsausbildung der Tochter der Bw sei im obigen Zeitraum nicht vorgelegen. Es sei festgestellt worden, dass die Tochter den Schulbesuch an der H bereits im Dezember 2005 abgebrochen hat. Eine…
…Kind geboren. Ab dem Wintersemester 2004/2005 begann sie mit dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität L. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 21.12.2004 den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe für die Tochter B ab Oktober 2004 unter Hinweis darauf ab, dass…
…2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im vorliegenden Fall ist strittig, ob der Berufungswerberin (Bw.) für ihre Tochter, welche seit dem Sommersemester 2001 an der Wirtschaftsuniversität Wien "Betriebswirtschaft" studiert, für den Zeitraum 1. März 2004 bis 31…
…2012 die A.. und wurde an dieser im 6. und 7. Semester im Schultyp "Handelsakademie für Berufstätige" unterrichtet. Im 6. Semester wurde diese in acht und im 7. Semester in neun Gegenständen positiv beurteilt. Am 29. Juni 2013 beendete die Tochter der Bw. diese Ausbildung…
…Es beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Die Tochter des Berufungswerbers nahm ihre Studien an der Universität I im Wintersemester 2007/08 auf, wobei das Studium der Rechtswissenschaften als Hauptstudium festgelegt wurde. Für das erste Studienjahr wurde die Familienbeihilfe zu Recht bezogen…