…Eine Genehmigung zur Führung von Büchern im Ausland sei für die Klienten der Bw. nicht vorgelegen. Es erscheine nicht glaubhaft, dass alle Nachweise, die bei Vorliegen des behaupteten Sachverhaltes vorhanden sein müssten, nicht mehr vorgewiesen werden können. Im übrigen habe die Bw. widersprüchliche Angaben zur…
…Eine Genehmigung zur Führung von Büchern im Ausland sei für die Klienten der Bw. nicht vorgelegen. Es erscheine nicht glaubhaft, dass alle Nachweise, die bei Vorliegen des behaupteten Sachverhaltes vorhanden sein müssten, nicht mehr vorgewiesen werden können. Im übrigen würde die Rechnung der Z. D…
…Eine handelsrechtliche Vorschrift, die die Führung von Büchern anordne, fehle. Auch die sondergesetzliche Vorschrift des § 112 GmbHG verlange die Führung von Büchern nur im Zusammenhang mit der Errichtung einer Zweigniederlassung im Sinne von § 13 HGB und sei daher auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht anwendbar…
…gesamten in- und ausländischen Einkünften im Inland unbeschränkt steuerpflichtig war. Als Abgabepflichtige (§ 77 BAO) wäre sie daher zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Sinne §§ 124 ff. BAO zu abgabenrechtlichen Zwecken verpflichtet gewesen. Dieser Verpflichtung ist die Berufungswerberin weder im In- noch im Ausland nachgekommen…
…gesamten in- und ausländischen Einkünften im Inland unbeschränkt steuerpflichtig war. Als Abgabepflichtiger (§ 77 BAO) wäre er daher zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Sinne §§ 124 ff. BAO zu abgabenrechtlichen Zwecken verpflichtet gewesen. Dieser Verpflichtung ist der Berufungswerber weder im In- noch im Ausland nachgekommen…
…12.2000) wurde § 131 Abs.1 BAO dahingehend geändert, dass für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Ausland das Erfordernis einer vorherigen bescheidmäßigen Bewilligung entfällt. Im gegenständlichen Fall zu beurteilen sind Darlehen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft, die Bw., die in den Jahren 1998…
…130 bezeichneten Art im Inland zu führen. Eine danach gegebene Verpflichtung zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen im Inland entfällt hinsichtlich jener Vorgänge, die einem im Ausland gelegenen Betrieb oder einer im Ausland gelegenen Betriebsstätte zuzuordnen sind, wenn hierüber im Ausland entsprechende Bücher oder Aufzeichnungen…
…oder einem im Ausland gelegenen Grundbesitz zuzuordnen sind. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausland die Erforschung der für die Erhebung der Abgaben wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ohne Erschwernisse möglich ist. Für alle auf Grund von Abgabenvorschriften…
…130 bezeichneten Art im Inland zu führen. Eine danach gegebene Verpflichtung zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen im Inland entfällt hinsichtlich jener Vorgänge, die einem im Ausland gelegenen Betrieb oder einer im Ausland gelegenen Betriebsstätte zuzuordnen sind, wenn hierüber im Ausland entsprechende Bücher oder Aufzeichnungen…
…den Bescheinigungen von einem Grundstück "mit der Baugenehmigung" die Rede ist, der Bw. aber selbst angegeben hat, Grundstücke ohne Baugenehmigung veräußert zu haben. 5. Sicherheitszuschlag Gemäß § 126 Abs 2 BAO haben insbesondere Abgabepflichtige, soweit sie weder nach §§ 124 oder 125 zur Führung von Büchern verpflichtet…
…Handlung, beispielsweise durch Einreichung der falschen Abgabenerklärung beim Finanzamt, betätigt. Dabei ist aber selbst bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen die unrichtige Führung von Büchern und Aufzeichnungen bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben noch keine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung (vgl. zB UFS vom 12. Juni 2008, FSRV…
…Führung von Büchern und Aufzeichnungen beziehen sich auch auf Betriebstätten im Ausland. In diesem Falle kann allenfalls die Verpflichtung, diese Bücher und Aufzeichnungen im Inland zu führen, entfallen, wenn solche über die Vorgänge, die einem im Ausland gelegenen Betrieb oder einer Betriebstätte zuzurechnen sind, im…
…Führung von Büchern und Aufzeichnungen beziehen sich auch auf Betriebstätten im Ausland. In diese Falle kann allenfalls die Verpflichtung, diese Bücher und Aufzeichnungen im Inland zu führen, entfallen, wenn solche über die Vorgänge, die einem im Ausland gelegenen Betrieb oder einer Betriebstätte zuzurechnen sind, im…
…die Führung von Büchern und Aufzeichnungen auch auf Betriebstätten im Ausland. In diesem Falle kann allenfalls die Verpflichtung, diese Bücher und Aufzeichnungen im Inland zu führen, entfallen, wenn solche über die Vorgänge, die einem im Ausland gelegenen Betrieb oder einer Betriebstätte zuzurechnen sind, im Ausland…
…Finanzamt, betätigt. Dabei ist aber selbst bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen die unrichtige Führung von Büchern und Aufzeichnungen bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben noch nicht eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung. Eine solche ausführungsnahe Handlung wäre beispielsweise (erst) die Erstellung einer unrichtigen Jahreserklärung. Vorsätzlich handelt, wer…
…nicht zutreffenden Abgabenerklärung beim Finanzamt, betätigt. Dabei ist aber selbst bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen die unrichtige Führung von Büchern und Aufzeichnungen bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben noch nicht eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung. Eine solche ausführungsnahe Handlung wäre z.B. die Erstellung einer unrichtigen…
…vorausgehende Handlung, beispielsweise durch Einreichung der falschen Abgabenerklärung beim Finanzamt, betätigt. Dabei ist selbst bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen die unrichtige Führung von Büchern und Aufzeichnungen bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben noch keine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung (vgl. UFS vom 12. Juni 2008, FSRV/0111…
…Zweck: Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Informationen aus dem Anlass der Neueröffnung eines Betriebes). In der Niederschrift über die Nachschau vom 13. Oktober 2005 geht Folgendes hervor: "Der Bw. sei in Österreich als Warenpräsentator selbständig tätig (Ergänzung der Berufungsbehörde: siehe auch Angaben des Abgabepflichtigen im…
…Finanzamt, betätigt. Dabei ist aber selbst bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen die unrichtige Führung von Büchern und Aufzeichnungen bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben noch nicht eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung. Eine solche ausführungsnahe Handlung wäre beispielsweise (erst) die Erstellung einer unrichtigen Jahreserklärung. Vorsätzlich handelt grundsätzlich…
…Finanzamt, betätigt. Dabei ist aber selbst bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen die unrichtige Führung von Büchern und Aufzeichnungen bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben noch nicht eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung. Eine solche ausführungsnahe Handlung wäre beispielsweise (erst) die Erstellung einer unrichtigen Jahreserklärung. Vorsätzlich handelt, wer…