…hat der Beschuldigte durch seine Verteidigerin fristgerecht Berufung erhoben und beantragt, das Finanzstrafverfahren hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Jänner bis Oktober 2002 einzustellen. Hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Februar bis Juni 2003 mit einer Summe an strafrelevanten Verkürzungsbeträgen in Höhe von € 11.047,67 werde ein umfassendes und…
…3 lit. c letzte Alternative FinStrG) vorliegt oder wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann. Gemäß § 31 Abs.1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährung (fünf Jahre bei Abgabenhinterziehungen nach § 33 FinStrG) beginnt, sobald die mit…
…die Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Abgabepflichtigen Recht und Pflicht der Abgabenbehörde zur Feststellung des Sachverhaltes in freier Beweiswürdigung iSd § 167 Abs. 2 BAO im Abgabenverfahren beschränken würde, findet sich im Gesetz keine Stütze (vgl. zB VwGH 20.04.2004, 2003/13/0165). Durch die…
…vom Erstsenat nicht aufgegriffen. Eine Bestrafung wegen dieses Tatbestandes durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz wäre daher eine unzulässige Verkürzung des Instanzenzuges und überdies aufgrund der Verjährungsbestimmung nach § 31 Abs. 2, wonach ohne diesbezügliche Anhängigkeit der Finanzstrafsache die Verjährung nach 5 Jahren eintritt, jedenfalls nunmehr überdies…
…15. Februar 2007 im Rahmen einer Beratung zu der Meinung gelangt, nicht die Finanzstrafbehörde Kufstein Schwaz bzw. der Spruchsenat II beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, sondern das Landesgericht Innsbruck wäre zur Führung des Finanzstrafverfahrens gegen H zuständig…
…zur Klärung der Frage, ob in einem Finanzstrafverfahren Verwaltungsbehörden (allenfalls durch diesen zugeordnete Tribunale) oder Strafgerichte zur Verfahrensführung zuständig sind, zweifelsfrei und rigoros letzteren zugeordnet. Daraus könnte gefolgert werden, dass dann, wenn in einem Verfahren eine entsprechende rechtskräftig gewordene gerichtliche Entscheidung vorliegt, mit welcher die…
…tatsächlicher Höhe zu erfassen, welche unter Abzug des tatsächlichen Wareneinsatzes als Betriebsausgabe im Übrigen auch gewinnerhöhend wirken. Werden derartige Erlöse aber wie im gegenständlichen Fall durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Buchhaltung verschleiert und in der Folge für nichtbetriebliche Zwecke, beispielsweise zur Abdeckung…
…weil im Falle einer Gerichtszuständigkeit hinsichtlich der K vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen hinsichtlich der verbleibenden Finanzordnungswidrigkeiten die Zuständigkeitsgrenze des § 58 Abs.2 lit.a FinStrG nicht überschritten wäre, hat der Spruchsenat in dieser gegenständlichen Unzuständigkeitsentscheidung - siehe oben - auch festgestellt, dass er zur Führung des Finanzstrafverfahrens gegen K…
…Lohnabgaben, trotz Kenntnis eines gegen ihn anhängigen gerichtlichen Finanzstrafverfahrens, trotz bereits erfolgter Einvernahme durch die Steuerfahndung, bei welcher er sogar ein Geständnis über geleistete Schwarzzahlungen ablegte, und trotz entsprechender Aufgriffe von durch die X GmbH illegal Beschäftigter die verfahrensgegenständlichen Finanzstraftaten gesetzt hat. Ein derartiger, sich…
…daraus leicht nachprüfbar zu ersehen sein. Eine bestimmte Form des buchmäßigen Nachweises (zB Führung von bestimmten Büchern) wird nicht vorgeschrieben. Der Buchnachweis ist durch Bücher oder Aufzeichnungen iVm Belegen zu führen. Eine Belegsammlung reicht für sich allein nicht aus. Als buchmäßigen Nachweis für Ausfuhrlieferungen können…
…und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 24. Mai 2005, SN 004, hat das Finanzamt Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufungswerberin (in weiterer Folge Bw.) für schuldig erkannt, sie habe vorsätzlich durch die Nichtführung eines Lohnkontos…
…gewesen, gleichzeitig mit seiner Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die diesem Verfahren zu Grunde liegenden Abgabenbescheide zu berufen. Was die Einwendungen betreffe, die de facto-Geschäftsführung sei durch eine andere Person besorgt worden, so seien diese nicht nur unglaubwürdig (der Bw. wurde bereits wegen…
…Feber 1998 sei der Bw in einem Finanzstrafverfahren wegen verspäteter Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung 1994 und 1995 sowie wegen Verletzung seiner Pflicht zur rechtzeitigen Entrichtung der Lohnabgaben schuldig gesprochen worden. Diese Bestrafung bzw. die Übernahme der Strafe durch den Bw sei ein Beweis dafür…
…ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen (VwGH 21.4.2005…
…Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen…
…des Finanzstrafverfahrens bestanden. Nach der Aktenlage ist diese Frage im vorliegenden Fall zu bejahen, weil auch das Beschwerdevorbringen nicht geeignet ist, die bestehenden Verdachtsgründe auszuräumen. Für die Einleitung des Strafverfahrens sprechen die unbedenklichen Feststellungen der Betriebsprüfung. Der Prüfer stellte bezüglich der Führung der Bücher eine…
…vom 9. März 2007 hat das Finanzamt K. als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht besteht, er habe im Jahr 2005 durch Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen iHv. € 13.810,24 bewirkt. In subjektiver…
… 33 Abs. 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Mai 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes L., vertreten durch HR Dr. P.N., als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…den Beschwerdeführer (Bf.) ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass dieser im Bereich dieses Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 12/2001, 1 und 3/2002 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in…
…nur eine versuchte) Hinterziehungen der Jahresumsatzsteuern nicht vorliegen. Die Vorinstanz geht daher zutreffenderweise vom Tatverdacht nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (und nicht etwa § 33 Abs. 1 FinStrG) aus. Es besteht daher insgesamt der Verdacht, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und abgabenrechtlich Wahrnehmender durch…