…großteils erst nach bereits angemeldeter Insolvenz fällig geworden seien, so ist dazu auszuführen, dass die haftungsgegenständlichen Umsatzsteuerbeträge zwar erst nach Konkurseröffnung am 4. Juni 2003 bescheidmäßig, unter Setzung einer Zahlungsfrist bis 14 Juli 2003 festgesetzt wurden, jedoch deren gesetzlicher Fälligkeitstag jedenfalls vor Konkurseröffnung gelegen ist…
…fiktive" Umsatzsteuerschuld beglichen, hätte er nicht dem Gleichbehandlungsgebot entsprochen, sondern den Abgabengläubiger bevorzugt. Bei einer nach Konkurseröffnung durchgeführten Umsatzsteuerprüfung sei die anteilige Entrichtung der Umsatzsteuer "gemäß Rechnungseingang" festgestellt worden. Die diesbezüglichen "Protokolle" befänden sich bei den Akten der Abgabenbehörde. Zum geforderten Nachweis, welcher Betrag bei…
…Kontonummer 000000, zur Überweisung zu bringen, weil es sich hierbei um einen Masseanspruch handle. Die konkrete Steuergutschrift resultiere aus der Einkommensteuerveranlagung für 2006 und sei daher erst nach Konkurseröffnung (20. Dezember 2006) konkret mit Ende des Jahres 2006 entstanden bzw. am 1. Jänner 2007 fällig…
…das Konkursverfahren eröffnet und A.B. zum Masseverwalter bestellt. Da dem Masseverwalter die Einbringung von Umsatzsteuervoranmeldungen nach Konkurseröffnung aufgrund faktischer Schwierigkeiten nicht möglich war, übertrug er die Aufarbeitung der Buchhaltung an ein Steuerberatungsunternehmen und leistete mit Überweisung vom 26. Mai 2006 aus Gründen der rechtlichen…
…79 € bzw. 1.375,70 €. Sämtliche im Haftungsbescheid angeführten Abgaben waren vor Konkurseröffnung fällig und stellen daher Konkursforderungen dar, die mit den angeführten Masseforderungen nach den Bestimmungen der KO nicht verrechnet werden konnten. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass den…
…die nach der Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit (Konkurseröffnung) fällig wurden. Vor Konkurseröffnung wurden nachstehende Abgaben fällig: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeitstag | Betrag in € | Umsatzsteuer | 02/01 | 10.04.2001 | 1.294,08 | Umsatzsteuer | 07/01 | 17…
…auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verbuchen seien. Nach § 20 Abs.1 erster Satz KO sei die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Konkursgläubiger erst nach der Konkurseröffnung Schuldner der Konkursmasse geworden sei, oder die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach Konkurseröffnung erworben worden…
…nunmehr konkretisierten auszubuchenden Forderungen zu diesem Zeitpunkt bereits in den abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen enthalten gewesen wären. Damit wäre für Rechnungen, die sich nach Konkurseröffnung als uneinbringlich herausgestellt hätten, Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 146.237,05 bezahlt worden. Die zur Klärung der Rechtsfrage zwischenzeitig betraute…
…dann zulässig (?) wäre, wenn der Konkursgläubiger erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schuldner der Konkursmasse geworden oder wenn die Forderung erst nach der Konkurseröffnung erworben wurde, was im gegenständlichen Fall gegeben sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und vertrat die Ansicht, eine auf …
…bereits nach der unterlassenen Überweisung der dem Fälligkeitstag nach ältesten Abgabenschuldigkeit (Umsatzsteuer 8/2002, fällig am 15.10.2002) erkennen konnte, dass das von ihm geschilderte Verhalten der Bank einer ordnungsgemäßen Abgabenentrichtung entgegenstand. Wenn der Bw. weiterhin als Geschäftsführer bis zur Konkurseröffnung im Mai 2004…
…erfolgte Abgabenfestsetzungen auf dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin zu Gutschriften geführt haben, die gemäß § 214 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen waren. Dadurch hat sich die gegenständliche Sachlage insofern verändert, als die Körperschaftsteuervorauszahlungen 04-12/2005 nicht mehr mit einem Betrag…
…waren diese Saldozahlungen zuerst auf die dem Fälligkeitstag nach älteren rückständigen Abgabenschulden zu verrechnen (VwGH 30.10.2001, 98/14/0142). Dies mit der Folge, dass die bei der GmbH zwischen Oktober 2001 und Konkurseröffnung laufend fällig gewordenen und nicht gleichzeitig entrichteten Abgaben in diesen…
…561,49 die Forderung an die AG betreffen. Dazu vertrete die Bw. die Rechtsansicht, dass die Uneinbringlichkeit dieser Forderungen zumindest zu einem Teil erst nach Konkurseröffnung eingetreten wäre, was bedeuten würde, dass diese Umsatzsteuerkorrektur eine Masseforderung der Bw. darstellen würde und somit nicht mit Konkursforderungen…
…können, sondern lediglich mit aushaftenden Masseforderungen. Die zur mängelfreien Durchführung dieses Gebotes möglicherweise hilfreiche Trennung von Abgabenkonten für Gebarungsvorgänge, die Zeiträume vor bzw. nach Konkurseröffnung betreffen, wurde seitens des Finanzamtes jedoch nicht durchgeführt, weshalb es teilweise zu unzulässigen Verrechnungen kam. Zu prüfen war daher, ob…
…nicht entrichtete Lohnsteuer. Bezüglich der Lohnsteuer 12/02 sei dem Berufungswerber zuzubilligen, dass diese nach Konkurseröffnung fällig gewesen sei und daher keine Pflichtverletzung vorliegen könne. Aus diesem Grund sei der Berufung teilweise stattzugeben gewesen. Mit Schriftsatz vom 16.1.2003 beantragte der Bw. die Entscheidung…
…In der am 15. Jänner 2013 abgehaltenen mündlichen Verhandlung schränkte der Vertreter des Bw. die Berufung auf jene Abgaben ein, deren Fälligkeitstag nach der Konkurseröffnung über die Gesellschaft am 8. Juli 2009 liegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die…
…dieser Ansicht übersieht der Bw. allerdings, dass diese Zahlung ohne Verrechnungsweisung aufgrund der zwingenden Bestimmungen des § 214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten Abgabenschulden der KG zu verrechnen war, weshalb für eine "andere Buchungsart", wie sie dem Bw. vorschwebt, kein Raum blieb…
…das Konkursverfahren aufgehoben worden. Damit stehe aber auch fest, dass eine Kompensation von Steuerschulden aus der Zeit vor Konkurseröffnung gegen das ein Massevermögen (oder nach Konkursaufhebung ein Vermögen des Gemeinschuldners) darstellende Einkommensteuerguthaben nicht stattfinden könne. Allenfalls hätte über das nachträglich hervorgekommene Guthaben eine Nachtragsverteilung stattzufinden…
…wobei in den Fällen der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Zwar wurde weder zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung noch wird derzeit ein -rückzahlbares - Guthaben…
…zur Konkurseröffnung (26. Juli 2002) Geschäftsführerin der GmbH und kann daher zur Haftung herangezogen werden. Die Haftung erstreckt sich auf Abgaben, deren Zahlungstermin (Fälligkeitstag) in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt. Daraus folgt, dass eine Heranziehung zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeitstag nach der Konkurseröffnung liegt…