…eine Berufung eingebracht. Begründet wird diese damit, dass es ja außer Zweifel stehe und den vorliegenden Befunden auch eindeutig zu entnehmen sei, dass die psychische Erkrankung des Sohnes noch vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sei. Durch das Bundessozialamt wäre ebenfalls festgestellt worden, dass der Sohn…
…Behinderung ist ab 1.5.1999 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dauernde Erwerbsunfähigkeit bestand vor dem 21. LJ!!!". Der Berufungswerber stand in der Zeit von Juli 1975 bis zur Gewährung des Pensionsvorschusses…
…Betreuung und med. Ther. mit 70 % Gdb eingeschätzt. Der Beginn der Erkrankung und die Erwerbsunfähigkeit sind vor dem 21. Lj. eingetreten. Eine Nachuntersuchung in 3 Jahren ist erforderlich. Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung ist ab 1.11.1997 auf Grund der…
…dass trotz zwischenzeitlicher Arbeitsperioden die Erkrankung der Patientin im Wesentlichen seit dem Jahr 1976 bestehe und es sich um eine schwere Erkrankung handle. Es sei laufende Medikation notwendig. Arbeitsfähigkeit könne nie mehr erreicht werden und es bleibe dabei, dass dieser Zustand bereits vor dem 21…
…des Bw., der zwar - bis auf ein ununterbrochenes Dienstverhältnis von 1991 bis 2000 - immer wieder in verschiedenen Dienstverhältnissen, aber dennoch bis zum Jahr 2004 eine Beschäftigung ausgeübt hat, als Indiz dafür angesehen wurde, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist…
…kann nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats nicht die Rede davon sein, dass die Bw. trotz der Bescheinigung der Behinderung und der daraus resultierenden und durch das Sachverständigengutachten bescheinigten Erwerbsunfähigkeit, vor dem 21. Lj. erwerbsfähig gewesen sei bzw. wäre. Der Unabhängige Finanzsenat ist in diesem Zusammenhang…
…Betreuung und med. Ther. mit 70 % Gdb eingeschätzt. Der Beginn der Erkrankung und die Erwerbsunfähigkeit sind vor dem 21. Lj. eingetreten. Eine Nachuntersuchung in 3 Jahren ist erforderlich. Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung ist ab 1.11.1997 auf Grund der…
…zugestimmt, dass auf Grund der Behinderung und der vorgelegten Befunde mit großer Wahrscheinlichkeit bereits "seit dem Kindesalter eine hochgradige Behinderung mit Selbsterhaltungsunfähigkeit vor dem 21. LJ" besteht. Nach der gesamten Aktenlage besteht beim Berufungswerber eine intellektuelle Minderbegabung mit psychomotorischer Unruhe und symptomatischer Epilepsie (vgl. die…
…Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mit Ende 1979 (also 12/79) bescheinigt wurde, erachtet der unabhängige Finanzsenat - trotz des Umstandes, dass das Dienstverhältnis bei der Firma Kolessa bis 08.01.1980 gedauert hat - als schlüssig. Im Hinblick auf die Berufung macht die Bescheinigung der Erwerbsunfähigkeit ab 12…
…Dennoch war er imstande, sich seinen - wenn auch bescheidenen - Lebensunterhalt selbst zu verschaffen. Die Gutachten haben dies zu Recht als Indiz dafür angesehen, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, sondern die Erkrankung mit größter Wahrscheinlichkeit erst zu einem späteren…
…gewesen sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (VwGH 25.2.1997, 96/14/0088, 24.10.1995,91/14/0197, 21.11.1990, 90/13/0129 uam.), wiederlegt die Annahme einer dauernden Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Gegen den Standpunkt des Bw. spricht auch…
…ob bei Fr. B. die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit trotz ihrer Beschäftigungen bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Mit Stellungnahme vom 8.10.2008 teilte das Bundessozialamt Folgendes mit: "Entsprechend den vorliegenden Unterlagen besteht eine beidseitige Taubheit und eine Artikulationsbehinderung seit Geburt. Aus den…
…gewesen und beziehe seit 5.11.1980 eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Da der Berufungswerber trotz des vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen Leidens oder Gebrechens in der Lage war, seinen Unterhalt durch ein Dienstverhältnis durch Jahre hindurch nach Vollendung des 21. Lebensjahres zu verdienen…
…B 700/07-13, wird ersucht mitzuteilen, ob die Erwerbsunfähigkeit bei Herrn K. trotz der Beschäftigungen bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder eventuell in der Zeit der Schulung nach dem AMFG (01.82 bis 05/83 bzw. 01.84 bis 06.86) eingetreten ist…
…Anspruch auf Familienbeihilfe einer volljährigen Person maßgeblichen gesetzlichen Regelungen fordern jedoch nach ihrem eindeutigen Wortlaut, dass die Erwerbsunfähigkeit zufolge der Behinderung bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres (bei späterer Berufsausbildung vor dem 27. Lebensjahr) vorgelegen sein musste. Zu dieser Problematik hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach…
…vor, ist es jedoch nach Eintritt der Volljährigkeit und über das 21. Lebensjahr hinaus in einem Dienstverhältnis beschäftigt, besteht nach § 6 Abs. 2 lit. d FLAG kein Anspruch auf Familienbeihilfe, da die im Zeitpunkt der Vollendung des 21. Lebensjahres vorhandene Behinderung offenkundig keine dauernde Erwerbsunfähigkeit…
…Entgegenkommen seines Arbeitgebers erforderlich gewesen sein mag, kann bedenkenlos davon ausgegangen werden, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit des Bw. erst ca. Ende 2001 (letztes Dienstverhältnis; Dauer: 24. März 1986 bis 14. November 2001), jedenfalls aber nicht vor Vollendung seines 21. Lebensjahres eingetreten ist. Somit ist nach …
…Firmen. Es gelang trotz Rehabilitationsversuchen nicht, Hr.L. soweit zu stabilisieren, dass er arbeitsfähig, und somit in der Lage wäre, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Betroffene lebt von Notstandshilfe und Sozialhilfe. Unter Berücksichtigung der Behinderung und Erkrankung des Betroffenen vor dem 21. Lebensjahr…
…25.1.1984, Z. 82/13/0222 Ein Kind, das trotz eines vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen Leidens oder Gebrechens in der Lage war, seinen Lebensunterhalt durch ein Dienstverhältnis durch Jahre hindurch nach Vollendung des 21. Lebensjahres zu verdienen, erfüllt nicht die Voraussetzungen des…
…anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Wird aufgrund dieser Bescheinigung festgestellt, dass die Erwerbsunfähigkeit, nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, hat das Finanzamt einen abweisenden Bescheid zu erlassen. Laut BSB-Bescheinigung…