Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
…das Geständnis und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die frist- und formgerechte Strafberufung des Bw. vom 7…
…die herangezogenen Kalkulationen und Rohaufschläge lebensnah und ortsüblich seien. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd keinen Umstand, als erschwerend hingegen wurde das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen, der lange Deliktszeitraum und die finanzstrafrechtliche Vorstrafe angesehen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist…
…Spruchsenat als mildernd die teilweise nicht strafbefreiende Selbstanzeige und die volle Schadensgutmachung, als erschwerend zwei Vorstrafen und die wiederholte Tatbegehung. In der Gesamtschau erscheine bei einem Strafrahmen bis zu 81.649,35 € eine Geldstrafe von 8.000,00 €, im Nichteinbringungsfall ein Monat Ersatzfreiheitsstrafe…
…BAO könne nach Entstehen des Abgabenanspruches, aber noch vor Eintritt der Vollstreckbarkeit eine Sicherstellung erlassen werden, um dadurch einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen. Dass im vorliegenden Fall der Abgabenanspruch auf die sicherzustellenden Abgaben bereits entstanden sei, ergebe sich aus den Bestimmungen…
…Gesellschaft sei gem. § 4 BAO in Verbindung mit den Materiengesetzen entstanden. Die Erschwerung der Einbringung der Abgaben sei zu befürchten, weil nach den Ermittlungen der Finanzbehörde weder die Abgabenschuldnerin noch deren Geschäftsführer xy noch deren Gesellschafterin yz über ausreichendes inländisches Vermögen verfügen. Es sei anzunehmen…
…das Finanzamt vor, dass die Einbringung der Abgaben auf Grund des im Vorfeld aufgezeigten Verdachtes der Abgabenhinterziehung gefährdet wäre. Eine Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben wäre desweiteren anzunehmen, da aus den im gegenständlichen Fall der im Vorfeld geschilderten Umstände geschlossen werden müsse, dass nur bei…
…die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des…
…die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um eine Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des…
…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den langen Deliktszeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafbemessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und…
…bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und…
…er hat zu den Aktienvermittlungsgeschäften generell Falschaussagen gemacht, der sehr detaillierte Vorhalt vom 6. Juni 2003 blieb unbeantwortet. Erschwerend dabei ist, dass er sich für seine Vermittlungsgeschäfte einer Domizilgesellschaft bedient hatte. Die Aufzeichnungen des Bw. und die eingereichten Abgabenerklärungen sind daher zumindestens in den Veranlagungszeiträumen…
…Identifizierung des Rechnungsausstellers bzw. Leistungserbringers sei nicht vornehmbar gewesen, der vorliegende Rechnungsmangel habe zum Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung geführt. Eine Erschwerung der Einbringung beruhe auf dem dringenden Verdacht der Abgabenhinterziehung, auf Grund der Höhe der zu erwartenden Nachforderung müsse damit gerechnet werden, dass nur bei raschem…
…sah der Spruchsenat als mildernd das grundsätzliche Geständnis, die teilweise Schadensgutmachung und die Selbstanzeige an, als erschwerend hingegen eine einschlägige finanzbehördliche Vorverurteilung. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bw. vom 26. April 2007, mit welcher die Höhe…
…bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und…
…insgesamt 43.049,19 € (20.667,56 € an Einkommensteuer und 22.381,63 € an Umsatzsteuer) beträgt die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchst mögliche Geldstrafe 129.147,57 €. Innerhalb dieses Strafrahmens hat sich die Geldstrafe an den Erschwerungs- und Milderungsgründen…
… 226) an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, daß Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden…
…die apodiktische, nicht näher begründete Behauptung des Finanzamtes unzutreffend sei. Vor allem aber übersehe das Finanzamt völlig, dass die Erschwerung der Einbringlichkeit nicht deshalb zu befürchten sei, weil etwa keine oder nicht ausreichende pfändbare Fahrnisse vorhanden seien, wenn gleichzeitig andere pfändbare Vermögenswerte vorhanden seien. Konkret…
…ordentlich erklärt und die Umsätze nicht bekannt gegeben worden wären. Es bestehe daher der begründete Verdacht einer Abgabenhinterziehung, was eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringlichkeit annehmen lasse. Aus der Vermögenslage des Abgabenschuldners müsse geschlossen werden, dass nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung…
… 226) an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden…