…sind unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, im Vergleich zu…
…Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Wesentliche drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die erste Voraussetzung sei funktioneller Art. Sie sei erfüllt, wenn eine Zulage neben dem Grundlohn gewährt werde. Diese Voraussetzung sei erfüllt und wäre auch vom Prüfer nicht beanstandet worden. Die zweite Voraussetzung…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die deshalb gewährt werden, weil die von einem Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, - im Vergleich zu den allgemein üblichen…
…dass Zulagen zusätzlich zum Grundlohn gewährt worden sind. Trotz Ersuchen hat der Berufungswerber die vom Finanzamt angeforderten Unterlagen (monatliche Lohnausweise; innerbetriebliche Vereinbarung über die Auszahlung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen; Aufzeichnungen, wann welche zulagenwürdigen Tätigkeiten ausgeübt worden sind), welche für die steuerfreie Behandlung der Zulagen…
…Zulage wird zusätzlich zum Grundlohn ausgerichtet und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Februar 2005 als unbegründet ab. Begründend führte es Folgendes aus: Bezüglich der beantragten Zuerkennung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage werde auf die Berufungsentscheidung für…
…hätte auch die Tatsache der Kurzarbeit ihren Niederschlag finden müssen. Da die Auszahlung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage aus den Lohnunterlagen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, gelangt der Unabhängige Finanzsenat - im Rahmen einer Gesamtschau (vgl. dazu auch die Ausführungen des Berufungssenates in seiner obgenannten Entscheidung…
…Zulage wird zusätzlich zum Grundlohn ausgerichtet und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Februar 2005 als unbegründet ab. Begründend führte es Folgendes aus: Bezüglich der beantragten Zuerkennung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage werde auf die Berufungsentscheidung für…
…Unabhängige Finanzsenat jedenfalls nicht in der Lage zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung der im Jahreslohnausweis bestätigten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Berufungsjahr gegeben waren; im Akt des Finanzamtes befinden sich jedenfalls keinerlei Unterlagen, die zur Klärung der strittigen Frage beitragen konnten…
…StM beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 legte er einen Lohnausweis für das Streitjahr vor, wonach im Bruttolohn von 60.538,40 SFr eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 2.416,90 SFr enthalten sei. Er begehrte, diese Zulage gemäß § 68…
…gelangte, dass im gegenständlichen Fall die Betriebsvereinbarung betreffend die steuerfreie Behandlung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nicht zu berücksichtigen sei und untersuchte, ob die (vorgenannten) Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung der Zulagen erfüllt sind. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 24. März…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Bekleidung bewirken, im Vergleich zu den allgemein üblichen…
…Schrifttum (vgl. ÖStZ 1988, S 295) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen erfüllt sein müssen. Die erste Voraussetzung ist funktioneller Art. Sie ist erfüllt, wenn eine Zulage neben dem Grundlohn gewährt wird. Daraus ist zum…
…Gemeindebediensteten HM, AW, AI, PL, HM und PN Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuerfrei ausbezahlt hatte. Die Prüferin vertrat die Auffassung, dass die für die steuerfreie Behandlung dieser Zulagen erforderlichen Voraussetzungen im Sinne des § 68 EStG 1988 nicht vorliegen (im speziellen die materiellrechtliche Voraussetzung) bzw., dass…
…Die Vertreterin des Finanzamtes Dr. Doris Obermayer verwies darauf, dass es für die steuerliche Begünstigung der in Rede stehenden Lohnbestandteile, wie Überstundenzuschläge sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen erforderlich sei, Nachweise dafür zu erbringen, dass diese Zulagen tatsächlich ausbezahlt worden seien. Ein solcher Nachweis sei aber…
…Dienstbehörde des Bw nicht erforderlich. Der Umstand, dass steuerliche Nachteile aus der Gehaltsumstellung durch einen höheren Grundlohn abgegolten wurden, ändert daran, dass eine konkret bezifferte Erschwernis- und Gefahrenzulage nicht ausbezahlt wurde, ebenfalls nichts. Das Begehren des Bw, diese Zulagen jedenfalls mit 360,00 € monatlich…
…aus nichtselbständiger Arbeit fallen. Für beide Konstellationen von Beitragszahlungen im überobligatorischen Bereich steht im Übrigen das Freizügigkeitsabkommen einer Benachteiligung auspendelnder steuerpflichtiger Arbeitnehmer entgegen. Schmutz- und Erschwerniszulage: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind u. a. Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen bis zu 360 € monatlich steuerfrei…
…gefolgt werden. 2. Nachversteuerung der Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind unter anderem Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Nach Absatz 5 dieser Gesetzesstelle sind unter derartigen Zulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt…
…Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, in: ecolex 1995, S 833) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Liegt nur eine der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht vor, kommt die Begünstigung nicht in Betracht. Die erste…
…1.990,00 SFr und für Arbeiten in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr in Höhe von 837,65 SFr bzw. 3.977,00 SFr bestätigt worden ist. Gleichzeitig wurde die Auszahlung einer Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 141…
…oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen. Die zitierte Bestimmung ist nach der herrschenden Lehre so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Liegt nur eine der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht vor…