…diese Prämie um den Betrag von 0,60 Euro je Stunde (ab 1. Jänner 2006 0,63 Euro je Stunde) gekürzt wird und dieser Betrag von 0,60 Euro nunmehr als steuerfreie Erschwerniszulage ausbezahlt wird. Der Arbeitgeber hat sich in dieser Betriebsvereinbarung, datiert mit 1…
…Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer bei der eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei betreibenden Berufungswerberin fest, dass an verschiedene Dienstnehmer steuerfreie Erschwerniszulagen für das Arbeiten mit Computerprogrammen ausbezahlt wurden. Laut Beilage zum Bericht des Prüfers wurde das mit der Arbeit mit einem alten Computerprogramm begründet…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass an verschiedene Dienstnehmer steuerfreie Erschwerniszulagen für das Arbeiten mit Computerprogrammen ausbezahlt wurden. Laut Beilage zum Bericht des Prüfers wurde das mit der Arbeit mit einem alten Computerprogramm begründet…
…Zulage in Höhe von 10 % des Kollektivvertragslohnes gebühre. Nach Ansicht des Erhebungsorganes handle es sich hier um einen höheren Bezug, der für mehr Verantwortung bezahlt werde, weshalb die Voraussetzungen für eine besondere Erschwernis im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG jedenfalls nicht gegeben seien. Das…
…jedoch ausgeführt, dass auf Grund einer Absprache zwischen dem [X] und der zuständigen Finanzlandesdirektion im Jahr 1990 die Erschwernis- und Gefahrenzulagen des "gesamten Personals im Sinne des [Gesetz]" steuerbegünstigt zu behandeln wären und diese Regelung für alle [vglb.AG] zur Anwendung gekommen sei. Auch wäre…
…war bei der T AG in A beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 legte der Berufungswerber eine Bestätigung seiner Schweizer Arbeitgeberin vor, wonach im Bruttolohn Schmutz- und Erschwerniszulagen in Höhe von insgesamt 4.025,45 SFr enthalten seien. Er begehrte, diese Zulagen gemäß …
…Der Berufungsführer arbeitete im Jahr 2002 als Kommissionierer im B-Warenlager und im Kiosk der Firma H in S. Im Jahreslohnzettel war eine Erschwernis- und Schmutzzulage in Höhe von 2.280,00 CHF ausgewiesen. Mit Vorhalt vom 14.4.2004 ersuchte das Finanzamt Bregenz den…
…sei nämlich mit der 10%igen Zulage für die Aufsicht von mehr als drei Mitarbeitern gemäß Kollektivvertrag der Bauarbeiter in Österreich vergleichbar. Letztgenannte Zulage zähle zweifelsfrei zu den Erschwerniszulagen. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wurde die Berufung mit Berufungsentscheidung vom 28. Juli 2010 als unbegründet abgewiesen…
…ÖStZ 1988, 295) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Wesentliche drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die erste Voraussetzung sei funktioneller Art. Sie sei erfüllt, wenn eine Zulage neben dem Grundlohn gewährt werde. Diese Voraussetzung sei erfüllt und wäre…
…weil die von einem Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, - im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen, oder - infolge der schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder…
…- Beschreibung der Tätigkeit, die unter zulagenwürdigen Bedingungen verrichtet worden ist, - die (innerbetriebliche) schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Bedingungen für das Gewähren von Schmutz- und Erschwerniszulagen bei der jeweiligen Arbeitgeberin, - Aufzeichnungen betreffend Beginn- und Endzeiten der unter zulagenwürdigen Bedingungen verrichteten Tätigkeiten, - Kopie des Lohnkontos ihrer Arbeitgeberin für…
…weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, - im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen, oder - infolge der schädlichen Einwirkung von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen…
…beschäftigt. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, das Pendlerpauschale ab 40 km als Werbungskosten zu berücksichtigen und die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei zu belassen…
…bei der EAG in Fra beschäftigt. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen laut den beiliegenden monatlichen Lohnzetteln gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei zu belassen…
…erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, das Pendlerpauschale ab 40 km als Werbungskosten zu berücksichtigen und die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Gesamtbetrag von 5.340,00 SFr (3.577,80 €) gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei…
…des Berufungsvorbringens, wobei u.a. Folgendes ausgeführt wurde: ..."...Es wurden ...2003 € 4.320.- als sonstige Werbungskosten beantragt. Lt. der Berufung ... handelt es sich bei diesen Beträgen um Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gem. § 63 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)…
…dass den Mitarbeitern im Technischen Dienst, den Produktionsleitern, Schichtführern und Arbeitsvorbereitern eine Erschwerniszulage von 10 % bzw. eine Gefahrenzulage von 5 % steuerfrei ausbezahlt wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen. Demzufolge wurde rückwirkend für den Prüfungszeitraum nur eine Zulage in Höhe von 3 % steuerfrei anerkannt…
…war im Streitjahr Grenzgänger nach Liechtenstein. Strittig ist, ob die im Lohnausweis bestätigte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 3.204,00 SFr gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden kann, die im Lohnausweis bestätigten sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 berücksichtigt worden sind, …
…Uhr bis 6.00 Uhr in Höhe von 837,65 SFr bzw. 3.977,00 SFr bestätigt worden ist. Gleichzeitig wurde die Auszahlung einer Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 141,00 SFr bzw. in Höhe von 705,00 SFr bestätigt. Der Berufungswerber begehrte…
…StM beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 legte er einen Lohnausweis für das Streitjahr vor, wonach im Bruttolohn von 60.538,40 SFr eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 2.416,90 SFr enthalten sei. Er begehrte, diese Zulage gemäß § 68…