…Die Erschließung erfolge von Westen nach Osten. Die angrenzenden Grundstücke Nr. 332/40 und 332/41 (L) seien mit Wasser, Kanal, Strom, Weg erschlossen. Die Grundstückspreise belaufen sich in diesem Teil von R. auf ca. € 70,-- bis € 80,--/m². Mit Fax vom 10…
…ausgezeichnete Lage ("sonnig, ruhig, Ortskernnähe, 700 m vom Wörthersee entfernt, teilweise Seeblick" (vgl. Immobilien P) des Grundbesitzes, die Widmung als Bauland-Kurgebiet, die optimale Größe und (rechteckige) Konfiguration, die Erschließung mit Strom, Wasser, Kanal, Wegenetz, die Infrastruktur (Ärzte, Geschäfte, Kindergarten, Post, Restaurants, Hotels, udgl.) und…
…Gemeinde übernehme keine Aufschließungskosten. Diese seien von den Grundeigentümern zu entrichten. Die Erschließung erfolge von Westen nach Osten. Die angrenzenden Grundstücke Nr. 54, 65 (vL) seien mit Wasser, Kanal, Strom, Weg erschlossen. Die Grundstückspreise belaufen sich in diesem Teil von R auf ca. € 60,…
…Strom und Wasser zusammen, wofür gesonderte USt-pflichtige Anschlussbeiträge und laufende USt-pflichtige Entgelte vom einzelnen Grundstückseigentümer zu entrichten sind. Auch die Herstellung der Straße hat mit dem Grundstück selbst keinen unmittelbaren Zusammenhang, sondern stellt genauso wie die Kanalisation und die sonstige Infrastruktur ein selbständiges…
…und zwar eine Parzellierung des Grundstückes ist noch nicht erfolgt das Grundstück ist noch nicht aufgeschlossen (es sind keine Anschlüsse von Strom, Wasser, Gas und Kanal vorhanden) auf dem Grundstück befinden sich ein Stall und ein Futterlagerraum (diese wurden erst im Jahr 1994 vergrößert) das…
…der Grundstücke 1234 /2 bis 8 sowohl das Recht der Grunddienstbarkeit des unbeschränkten Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen aller Art und zu jedwedem Zweck, insbesondere zur baulichen Erschließung der gegenständlichen Parzellen, als auch das Recht des Verlegens unterirdischer Leitungen, insbesondere für Wasser, Kanal, Strom, Telefon…
…der Mitbeteiligten in absehbarer Zeit als Bauland verwendet werde, spreche die Widmung als "Bauland-Wohngebiet" und die Erschließung durch zwei Straßen. Dagegen sprächen aber das Unterbleiben einer Parzellierung, das Fehlen der Aufschließung mit Strom, Wasser, Gas und Kanal, die auf dem Grundstück befindlichen landwirtschaftlichen Gebäude …
…vereinbart: "Mit dem vereinbarten Preis sind alle die Herstellung des Bauwerkes betreffenden Kosten, Wasser und Energiekosten, Kosten für Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen, Abstandssummen für die Benutzung von öffentlichen oder privaten Nachbargrundstücken abgegolten. Darüber hinaus sind im vereinbarten Preis die Kosten für öffentliche Erschließung und die Gebühren…
…von 265. Der Prüfer hielt in dem die Jahre 1995 bis 1997 umfassenden Prüfungsbericht fest, dass im Zeitpunkt des Beginnes der Grundstücksverkäufe sowohl ein Bebauungsplan für 12 Einfamilienhäuser vorhanden als auch die Aufschließung der Parzellen hinsichtlich Strom-, Wasser- und Kanalanschluss gesichert gewesen sei. Der Bw…
…berücksichtigt. Die Bw. hätte also spätestens im Jahr 2000 mit den tatsächlichen Bauausführungen beginnen müssen. Innerhalb der Fünfjahresfrist wurden folgende Errichtungsmaßnahmen gesetzt: Erschließung Brunnen, Erschließung Kanal, Erschließung Zufahrt, Stromanschluss. Diese Maßnahmen genügen nicht als Mindestmaßnahme zur Errichtung eines Eigenheimes. Die Errichtung von Kanal-, Wasser-, Stromanschlüssen…
…nachträglichen Anschluss an Versorgungsnetze um Investitionen im Zusammenhang mit einem bestehenden Gebäude gehandelt habe. In der Berufung vom 29. Jänner 2004 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass nach der Rechtsprechung Anschlusskosten für Kanal, Wasser und Strom dem Gebäude zuzurechnen seien und somit kein prämienbegünstigtes…
…Beilage 2) wurden die Anschlüsse für Wasser, Kanal und Strom direkt mit den neuen Grundeigentümern abgerechnet; die Abtretungen an das öffentliche Gut (Straße) wurde mit Ihnen abgewickelt. a) Im Zusammenhang mit welchen Grundstücksverkäufen wurden Abtretungen an das öffentliche Gut wegen Errichtung einer Straße konkret notwendig…
…Grundstücke parzelliert abverkauft. Die Abtretungen an das öffentliche Gut (Zufahrtsstraßen) wurden von der Gemeinde mit den Bw abgewickelt; die Anschlüsse für Wasser, Kanal und Strom wurden von der Gemeinde direkt mit den neuen Grundeigentümern getätigt und hatten die Bw damit nichts zu tun. Außer bei…
…dass der RWM neben der Wasser- und Kanalversorgung auch Gas- und Stromanschlüsse hergestellt und Leerrohre (für Drainage, Straßenbeleuchtung, Telekom/Breitband und Strom) verlegt hat. Aus obigen Aufschließungsmaßnahmen hat der RWM den Vorsteuerabzug geltend gemacht (für die Maßnahmen an der Bundesstraße jedoch erst im Zuge einer…
…dass neben der Wasser- und Kanalversorgung auch Stromanschlüsse hergestellt wurden. Weiters wurden Leerverrohrungen (für Drainage, Telekom und Strom) verlegt und ein Masseausgleich für die zu bebauenden Grundstücke durchgeführt. Seitens des Gemeindeverbandes wurde im Hinblick auf die zukünftigen Grundstücksumsätze zur Steuerpflicht optiert und der Vorsteuerabzug aus…
…wie Strom, Wasser, Müllabfuhr, Kanalgebühr, Kehrgebühr, Beheizung, Feuer- und Haushaltsversicherung sowie alle Steuern und öffentlichen Abgaben und die Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens hat für die Dauer der Dienstbarkeit Herr W. zu tragen. Das übernommene Wohnungsgebrauchrecht wurde lt. der Kaufurkunde für Zwecke der Gebührenbemessung mit monatlich €…
…es objektiv den Wert eines Baugrundstückes verkörpert. Hieran vermag weder die strom, wasser- und kanalmäßige Erschließung, noch die Führung als Bau- Wohngebiet im Flächenwidmungsplan etwas zu ändern. Fakt ist: Kein vernunftbegabter Kaufinteressent mit Bauabsichten wird ein Grundstück erwerben, das nicht über eine offizielle und rechtmäßige…
…dass das Grundstück nicht rundherum von bebauten Liegenschaften begrenzt wird. Laut weiteren Angaben der Gemeinde ist das Gst hinsichtlich der Aufschließungskomponenten Strom, Wasser, Kanal und auch Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche voll erschlossen. Wenn der Bw die diesbezüglichen Angaben als "realitätsfern und unrichtig" bezeichnet und…
…auch zum Ausdruck, unter welchen sonstigen Voraussetzungen eine Zurechnung zum Grundvermögen zulässig ist: Das Grundstück liegt in einem bebauten Gebiet und bildet eine Baulücke, das Grundstück ist aufgeschlossen und hat Anschlussmöglichkeiten für Strom, Wasser und Kanal, das Grundstück war bereits Gegenstand von Verkaufsverhandlungen, die sich…
…auch zum Ausdruck, unter welchen sonstigen Voraussetzungen eine Zurechnung zum Grundvermögen zulässig ist: Das Grundstück liegt in einem bebauten Gebiet und bildet eine Baulücke, das Grundstück ist aufgeschlossen und hat Anschlussmöglichkeiten für Strom, Wasser und Kanal, das Grundstück war bereits Gegenstand von Verkaufsverhandlungen, die sich…