…die zwischen 1. Oktober 2000 und 31. Dezember 2003 mit Altersteilzeit begonnen haben, habe keine Verpflichtung zur Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft bestanden. Im gegenständlichen Fall müsse daher eine Aufwandskürzung erfolgen. Der Bw. erhob gegen diesen Bescheid Berufung, welche das Finanzamt an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur…
…die ab 1. Oktober 2003 in die Altersteilzeit übergetreten ist. Wie der Bw. selbst ausführt, war zu diesem Zeitpunkt der Erhalt des Zuschusses nicht an die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft gekoppelt. Hier geschah nichts anderes, als dass dem Bw. ein Teil seiner Aufwendungen, die er für…
…Ansicht der Finanz nicht zustehende Steuerfreiheit für Dienstnehmer, die bis zum 31.12.2003 in Teilzeit gegangen sind, trotz Beschäftigung einer zusätzlichen Ersatzarbeitskraft, führe im Vergleich zu der ab 1.1.2004 geltenden Regelung zu einer Ungleichbehandlung, da ein allgemeiner Rechtsgrundsatz auf dem Gebiet des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J.T.GesmbH&CoKG, K,S58, vertreten durch Argumenta Wirtschaftstreuhand GesmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 9020 Klagenfurt, Pfarrplatz 5, vom 8. April 2005 gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch ADir Barbara Kropfitsch, vom 25. März…
…die Abfertigung von diesem Gehalt berechnet worden. Nach dem Ausscheiden von Frau AB sei keine Ersatzarbeitskraft eingestellt worden. Das Finanzamt folgte der Feststellung des Prüfers und erließ unter Hinweis auf den Bericht vom 12.6.2006 den angefochtenen Bescheid. Dem Bericht ist als Begründung Folgendes…
…behandeln seien. Die Prüferin habe argumentiert, dass keine Steuerfreiheit gegeben sei, da keine Ersatzarbeitskraft eingestellt worden sei - das entspreche aber nicht den Tatsachen - Ersatzarbeitskraft sei eingestellt worden. 2002 und 2003 zu Beginn der Arbeitsteilzeit - BA. Dieser Punkt der Feststellungen sei nicht nur steuerlich strittig, sondern…
…Arbeitgeber erhalte. Der einschränkende Hinweis im Wartungserlass 2006 zu den EStR 2000, wonach der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft geknüpft sei, sei im EStG 1988 nicht enthalten. Erlässe könnten aber mangels Gesetzeskraft zu keinen Einschränkungen führen. Über die Berufung wurde erwogen: (5) Gemäß § 3…
…auch wenn sie der Arbeitgeber erhalte. Der einschränkende Hinweis im Wartungserlass 2006 zu den EStR 2000, wonach der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft geknüpft sei, sei im EStG 1988 nicht enthalten. Erlässe könnten aber mangels Gesetzeskraft zu keinen Einschränkungen führen. Über die Berufung wurde…
…geschaffen, die durch Änderung des § 27 des ArblVG ab 1. Jänner 2004 eine Ersatzarbeitskraft beschäftigen müssten, um in den Genuss der erwähnten Beihilfe zu kommen. Den fehlenden Zusammenhang von arbeitsmarktpolitischen Zuschüssen mit steuerrechtlichen Bestimmungen habe auch das BMF im 2. EStR-Wartungserlass 2006 anerkannt, wonach…
…Karenzurlaub sei das Gehalt auf bis zu monatlich S 11.278,-- gestiegen, während es nach Wiedereintritt S 3.200,-- betragen habe. Während der Zeit des Karenzurlaubes sei keine Ersatzarbeitskraft vorhanden gewesen. Ein Dienstverhältnis zwischen nahen Angehörigen sei steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn es ernsthaft gewollt sei…
…dass der Krankenstand ihrer Mitarbeiterin so lange dauern würde (es sei "lediglich" ein komplizierter Armbruch gewesen) habe sie keine Vorsorge für Ersatzarbeitskräfte treffen können. Darüber hinaus habe die zusätzliche Belastung auch ihren persönlichen Gesundheitszustand verschlechtert. Da somit ein Verschulden an der gegenständlichen Verspätung der Abgabe…
…4.3.1996, 3.6.1996, 2.5.1996 und 3.6.1996) wieder eingestellt worden, wobei in der Zeit zwischen Kündigung und Wiedereintritt keine Ersatzarbeitskräfte eingestellt worden seien, eine Mitarbeit aber weiterhin erfolgt sei, und für diverse Hilfsarbeiten Aushilfslöhne bezahlt worden seien. Eine Beendigung…
…Ausländers (§ 4 Abs. 6 Z 4a AusIBG) eine Beschäftigungsbewilligung erteilt werden, wenn keine Ersatzarbeitskraft gestellt werden kann. Für neu angeworbene Drittstaatsausländer können aufgrund des Quotenregimes (Einschränkung auf Schlüsselkräfte und Saisoniers) keine Beschäftigungsbewilligungen (Sicherungsbescheinigungen) erteilt werden. Auch für Asylwerber sind aufgrund ihrer Einschränkung auf Saisonbeschäftigungen (s…
…voraus (ca. 1 Woche) ein Dienstplan erstellt worden sei. Bei Verhinderung hätten sich die "freien Dienstnehmer" beim Arbeitgeber melden müssen. Dieser habe dann für die notwendige Ersatzarbeitskraft gesorgt. Weiters seien von den Personen laufend Losungsaufzeichnungen zu führen gewesen, welche auch überprüft worden seien. Aufgrund der…
…der Zuschuss nur gewährt wird, wenn eine Person beschäftigt wird". Rz 4854a der Einkommensteuerrichtlinien treffe noch ein weiteres Abgrenzungskriterium: "Muss laut Förderrichtlinie keine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden, ist eine Aufwandskürzung vorzunehmen. Muss jedoch nach Ablauf der Altersteilzeit eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden, liegt eine Förderung des Arbeitsmarktes…
… 27 AlVG sieht erst für Dienstnehmer, die ab 1.1.2004 in Altersteilzeit gehen, die Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft vor. EStR 2000 Rz 4854 bezieht sich daher nur auf Fälle, bei denen der Dienstnehmer ab 1.1.2004 in Altersteilzeit geht und eine Ersatzkraft beschäftigt wird…
…Bw. sei dieses Modell von Anfang an eine rein beschäftigungspolitische Maßnahme der Arbeitsmarktverwaltung gewesen, für die ab 2004 eine zusätzliche Voraussetzung - nämlich die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft - eingeführt worden sei. Diese weitere Klausel könne an der steuerlichen Beurteilung dieser Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nichts ändern. Das…
…00 betragen habe. Der Differenzbetrag in Höhe von S 122.750,00 stelle eine erhebliche Aufwandsentlastung dar und stehe der Zinsennachteil infolge der um zwei Monate früheren Abfertigungszahlung hiezu in keinem Verhältnis. Auch die Annahme der zusätzlichen Lohnspesen für eine Ersatzarbeitskraft sei unzutreffend, da bereits…
…angefallen. Auch diese Vorgangsweise hätte zu einer wesentlichen Aufwandsentlastung für die Bw. geführt. Schließlich bringt in diesem Zusammenhang die Bw. noch vor, dass keine zusätzlichen Lohnspesen für eine Ersatzarbeitskraft angefallen seien, da bereits im Unternehmen eine leistungsfähige Nachfolgebesetzung beschäftigt gewesen sei. Wenn es zutrifft, dass…
…Maßnahme zu qualifizieren. Zusammenfassend sei die finanzielle Situation des Bw. sowie dessen Ehegattin nicht zuletzt auf Grund der - wenn auch nicht unwiderleglich beweisbaren - Gestionen der ehemaligen Mitarbeiterin prekär gewesen und habe sich aus diesem Grund die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft geradezu verboten, sondern sei der Bw…