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UFSL RV/0979-L/09Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2010

…Die haftungsgegenständlichen Abgaben würden einen Zeitraum betreffen, der vor Genehmigung des Zahlungsplanes im Konkurs über das Vermögen des Berufungswerbers gelegen sei. Die Geltendmachung einer Haftung liege im Ermessen. Gemäß § 20 BAO seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu…

UFSL RV/0114-L/08Ermessen bei der Höhe einer Zwangsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

…steuerlichen Vertretung des Bw. vorgebracht, dass grundsätzlich auch bei der Höhe der festzusetzenden Zwangsstrafe vom Finanzamt Ermessen auszuüben sei. Im Hinblick auf die dem Finanzamt aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt gegebenen Umsätze und aufgrund der in der Steuererklärung ausgewiesenen Verluste des Bw. erscheine die Zwangsstrafe in…

UFSS RV/0351-S/08Ermessen bei der Festsetzung einer Zwangsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2008

…der Formulare E1 und E1a) aufgefordert, womit die oben angeführten Anwendungsvoraussetzungen des § 111 BAO erfüllt sind. Die Festsetzung der Zwangstrafe liegt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im Ermessen der Abgabenbehörde. Dabei ist diese Ermessensentscheidung im Sinne der Bestimmungen des § 20 BAO innerhalb der gesetzlichen Grenzen…

UFSS RV/0108-S/05Ermessen bei der Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners; Unterbrechung der Verjährung bei Gesamtschuldverhältnissen; Unbilligkeit bei der Entlassung aus der Gesamtschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2007

…Jahr 1999 fällig geworden seien, frühestens mit Ablauf des Jahres 2004 ein, sofern bis dahin keine Amtshandlungen zur Durchsetzung des Abgabenanspruches gesetzt worden seien. Damit sei hinsichtlich der gegenständlichen Aussetzungszinsen weder Bemessungs- noch Einhebungsverjährung eingetreten. Es liege im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot…

UFSI RV/0616-I/06Ermessen bei Aufhebungsbescheiden gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2007Teil 1/2

…4 - 6 Tagen, in der Nebensaison in noch größeren Abständen, eingetragen. Die laufenden Bareinnahmen - Getränke - Küchenerlöse etc. - sind im Kassabuch täglich zu erfassen und nicht in Abständen von mehreren Tagen. Auf Grund vorangeführter Vorgangsweise kann nicht mehr von einer ordnungsgemäßen Kassenführung gesprochen werden. Der tatsächliche…

UFSI RV/0616-I/06Ermessen bei Aufhebungsbescheiden gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2007Teil 2/2

…aufgezeichnet sowie Unterlagen über die gruppenweise vorgenommene Zusammenfassung von Tageslosungen nicht geführt bzw. nicht vorgelegt wurden. 2.) Prüfung der Ermessensentscheidung: Entsprechend der oben dargestellten Rechtslage ist ein weiteres maßgebliches Kriterium für die Entscheidungsfindung das Ermessen. Im gegenständlichen Fall bedarf es sohin der Klärung der Frage…

UFSW RV/0344-W/05Ermessen bei Vorliegen einer Gesamtschuldnerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2005

…Entrichtung der Gebühren verpflichtet seien. Da volle Leistungsgebot könne daher vom Finanzamt an jeden Unterzeichner der Urkunde gerichtet werden. Das Finanzamt sei vorerst aber in seinem Ermessen derart eingeschränkt, dass es sich vorerst nur an den zivilrechtlich Verpflichteten wenden könne. Sollte sich aber dessen Leistungsunfähigkeit…

UFSW RV/1634-W/04Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO, Ermessen, Kriterium der Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2005

…Finanzamtes vom 11. September 2003 abgewiesen. In der Bescheidbegründung ist folgendes ausgeführt: Die Aufhebung von Bescheiden gemäß § 299 BAO liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Einem Antrag auf Bescheidaufhebung könne dann nicht näher getreten werden, wenn die Auswirkung der beantragten Änderung bloß geringfügig sei. Die mit…

UFSW RV/1411-W/04Aufhebung von Bescheiden gemäß § 299 BAO, Ermessen, Kriterium der Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2005

…Die Aufhebung gemäß § 299 BAO sei eine Ermessensentscheidung. In Ausübung des Ermessens gemäß § 20 BAO durch Abwägung der Kriterien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit werde eine Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2002 wegen Geringfügigkeit der Rechtswidrigkeit und unwesentlicher Folgen abgelehnt. Die begehrten Änderungen…

UFSW RV/0811-W/04Aufhebung von Bescheiden gemäß § 299 BAO, Ermessen, Kriterium der Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2005

…betriebliche Veranlassung gegeben sei, begehrt worden. Die Aufhebung von Bescheiden gemäß § 299 BAO liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Einer Bescheidaufhebung würde dann nicht näher getreten werden können, wenn die Auswirkung bloß geringfügig sei. Die begehrten Änderungen würden im Jahr 1997 0,02 %, im Jahr 1998…

UFSW RV/1654-W/03Ermessen bei Haftung, Einhebungsverjährung, Freispruch von fahrlässiger Krida, Ermessensübung bei langer Dauer zwischen Fälligkeit der Steuerschuld und der Heranziehung zur Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2004

…BAO die Verlängerung der Berufungsfrist ab Zustellung der Bescheide gestellt. Der Haftungsbescheid habe neben den Abgaben und Zeiträumen, für welche die Haftung ausgesprochen werde, die Gründe für die Haftung und die Ausübung des Ermessens sowie die Abgabenscheide, aus denen sich eine Haftung begründe, zu enthalten…

UFSL RV/1338-L/10Lohnsteuer Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2012

…Seit 10. März 2008 befinde sich der Bw im Abschöpfungsverfahren, wobei die Gesamtverbindlichkeiten in diesem Verfahren € 5.400.000 betragen. Die Geltendmachung der Haftung liege im Ermessen der für die Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde. Gem. § 20 BAO seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…

UFSL RV/0483-L/05Bescheidaufhebung Ermessen Zweckmäßigkeit Billigkeit Verwaltungsökonomie Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2006

…da er seine Termine gewissenhaft umgehend wahrgenommen hätte, seien überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden. Nach Ansicht des Bw. habe die Behörde in diesem Fall somit ihr Ermessen unrichtig und nicht im Sinne des Gesetzes ausgeübt. Er beantrage daher die Aufhebung des Bescheides vom 16…

UFSW RV/3877-W/10Festsetzung einer Zwangstrafe - Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2012

…einer Zwangstrafe liegt, dem Grunde und der Höhe nach, im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensentscheidung ist zu begründen und sind dabei die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen aufzuzeigen. Die berufungsgegenständliche Zwangstrafe iHv Euro 5.000,00 wurde mit Bescheid vom 7. Juli 2010…

UFSW RV/1053-W/03Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

… 13 Abs. 2 ErbStG nicht verlangt. Die Haftungsinanspruchnahme liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Nach Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates liege im Falle von Einbringungsschwierigkeiten ein Ermessensspielraum nicht mehr vor. Zunächst wird…

UFSW RV/1473-W/06Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

… 13 Abs. 2 ErbStG nicht verlangt. Die Haftungsinanspruchnahme liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Nach Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates liege im Falle von Einbringungsschwierigkeiten ein Ermessensspielraum nicht mehr vor. Zunächst wird…

UFSF RV/0103-F/06Gebührenerhöhung im Ermessen der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…leg. cit. eine in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellte Gebührenerhöhung vor, die bei den "anderen Gebühren" (=Hundertsatzgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren) bis zum Ausmaß der verkürzten gesetzmäßigen Gebühr gehen darf. Das behördliche Ermessen ist im Sinne des § 20 BAO im Rahmen der Billigkeit und der Zweckmäßigkeit zu üben…

UFSZ4I ZRV/0018-Z4I/03Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 244 ZK, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.06.2003

…Fall liegt somit keine der materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung vor. Im Hinblick darauf, dass den Zollbehörden bei der Entscheidung über das Vorliegen der Aussetzungsgründe kein Ermessen zusteht, war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Ergänzend wird darauf hingewiesen…

UFSW RV/1505-W/10Festsetzung von Anspruchszinsen steht nicht im Ermessen der Behörde. Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 205 BAO ist nicht vom UFS, sondern vom VfGH zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…Anwendung findet und keine Gültigkeit hinsichtlich aus Veranlagungen bzw. aus Wiederaufnahmebescheiden resultierenden Umsatzsteuerdifferenzbeträgen hat und andererseits dass der Abgabenbehörde beim Vollzug des § 205 BAO kein Ermessen eingeräumt ist, weshalb in diesem Zusammenhang Fragen der (Un-)Billigkeit nicht zu klären sind. Die Bw. bringt nicht vor…

UFSW RV/3189-W/09Zivilrechtliche Vereinbarung für Gesellschafterhaftung nur für Ermessen beachtlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…an, ob er Gesellschafter ist und die Abgabenansprüche gegenüber der Gesellschaft entstanden sind. Allerdings ist die Geltendmachung der Haftung in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Ermessensentscheidungen der Abgabenbehörde haben sich gemäß § 20 BAO innerhalb der Grenzen zu halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb…