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UFSG RV/0748-G/02Grunderwerbsteuer, Verjährung, Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2003

…208, mwN). Unter Bedachtnahme auf diese Ausführungen wäre in richtiger Ermessensübung die Wiederaufnahme im zur Beurteilung stehenden Fall jedenfalls zu unterlassen gewesen: Die Anzeige des Erwerbsvorganges erfolgte im November 1989. Aus dem Wortlaut des mit der Erklärung vorgelegten Kaufvertrages (Verweis auf die Errichtung einer Reihenhausanlage…

UFSW RV/0755-W/051) Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen 2) Beginn der Jahresfrist iSd § 201 Abs. 2 BAO bei Selbstberechnung der Schenkungssteuer erst durch Anmeldung iSd § 23a Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2009Teil 2/2

…Z. 1 BAO noch nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die…

UFSF RV/0058-F/03Ermessensübung bei der Festsetzung einer Zwangsstrafe infolge verspäteter Abgabe von Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2003

…Veranlagung auf Grund noch fehlender Nachweise für geltend gemachte Aufwendungen noch nicht erfolgt sei. Insgesamt ergeben sich daher infolge der verspäteten Einreichung der Erklärungen - ausgehend von der Richtigkeit des erklärten Gewinnes - keine steuerlichen Folgen. Zusammengefasst konnte daher unter Berücksichtigung aller für die Ermessensübung relevanten Umstände…

UFSW RV/1004-W/051) Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen 2) Beginn der Jahresfrist iSd § 201 BAO bei Selbstberechnung der Schenkungssteuer erst durch Anmeldung iSd § 23a Abs 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2009Teil 2/2

…Z. 1 BAO noch nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die…

UFSW RV/0331-W/05Ermessensübung bei Erlassung eines Haftungsbescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2005

…die Bw. als weiteren Ermessensfehler ein, dass ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Ermessensübung durch die Abgabenbehörde erster Instanz nicht gesetzeskonform berücksichtigt worden seien. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden kann von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden. Auch Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit…

UFSF RV/0168-F/02Ermessensübung bei Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…auch selbst ein Ermittlungsmangel an. Damit liegen die Voraussetzungen für eine ins Ermessen gelegte Zurückverweisung der Sache gemäß § 289 Abs. 1 BAO vor. Der UFS nahm aus folgenden Gründen von dem eingeräumten Ermessen Gebrauch. Billigkeits-Gründe, die gegen eine Ermessensübung sprechen, liegen nach der Aktenlage…

UFSL RV/0822-L/11Unterlassene Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2012

…Fällen den Gleichschriftenvermerk gemäß § 25 GebG anzubringen. Die Gebühr wird diesfalls mit Bescheid festgesetzt, wobei es im Hinblick auf das zwischen den Vertragsparteien bestehende Gesamtschuldverhältnis eine Frage der richtigen Ermessensübung ist, an welchen von mehreren Gebührenschuldnern das Finanzamt das Leistungsgebot richtet. Außerdem kann das Finanzamt…

UFSW RV/3159-W/07Aufhebung gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009

…dies, dass nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aufgrund der hohen steuerlichen Auswirkung (Erstattung des vollen Abgabenbetrages) das Ermessen in Richtung Rechtsrichtigkeit zu üben ist. Der angefochtene Aufhebungsbescheid erging daher auch aus dieser Sicht zu Recht. Es war somit wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am…

UFSW RV/3160-W/07Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009

…dies, dass nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aufgrund der hohen steuerlichen Auswirkung (Erstattung des vollen Abgabenbetrages) das Ermessen in Richtung Rechtsrichtigkeit zu üben ist. Der angefochtene Aufhebungsbescheid erging daher auch aus dieser Sicht zu Recht. Es war somit wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am…

UFSW RV/0453-W/09Ermessensübung bei Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO; Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2009Teil 2/2

Da sich der angefochtene Aufhebungsbescheid bereits aus den dargelegten Gründen als rechtswidrig erweist und somit (ersatzlos) aufzuheben ist, erübrigt sich es sich, auf die weiteren, vom rechtsfreundlichen Vertreter vorgebrachten Argumente zur Rechtswidrigkeit dieses Bescheides näher einzugehen. Da mit der Aufhebung dieses Bescheides die angefochtene (neue…

UFSW RV/2199-W/05Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…vorzulegen. Die Verlängerung von Fristen liegt im Ermessen (§ 20 BAO) der Behörde (Ritz, Bundesabgabenordnung §110, Anm. 6). Demnach müssen Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sich in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieses Grenzen sind Ermessensentscheidungen…

UFSL RV/0979-L/09Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2010

…Die haftungsgegenständlichen Abgaben würden einen Zeitraum betreffen, der vor Genehmigung des Zahlungsplanes im Konkurs über das Vermögen des Berufungswerbers gelegen sei. Die Geltendmachung einer Haftung liege im Ermessen. Gemäß § 20 BAO seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu…

UFSL RV/1104-L/11Ermessensübung bei der Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2013

…3.2010, 2009/16/0104). So darf beispielsweise bei der Ermessensübung lange verstrichene Zeit (wenn etwa die Erlassung des Haftungsbescheides gerade noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt) zwecks Vermeidung einer Unbilligkeit nicht ohne weiteres außer Acht gelassen werden (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…Beziehung zur österreichischen Gesellschaft oder deren Gesellschafter steht, ist ausreichend nachgewiesen, daß die fraglichen Zinseinnahmen zu keinem Steuerausfall in Österreich führen konnten. Unter diesem Aspekt ist auch das Ermessen der Behörde, die Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Empfängerbenennung neu zu beurteilen (siehe Stoll, a.a.O…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 2/3

…abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Diese können erst in der Berufung gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden. Im abgabenrechtlichen Berufungsverfahren ist die Ermessensübung der Abgabenbehörde erster Instanz voll zu prüfen; in der Berufungsentscheidung ist das Ermessen durch die Berufungsbehörde eigenverantwortlich zu üben (vgl. Ritz…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 3/3

…die Anwendung des § 162 BAO unionsrechtlich in einer Weise zu erfolgen haben, dass die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Grundfreiheiten gewahrt bleibt. Auch im Lichte dieser Verhältnismäßigkeit war das Ermessen durch die Berufungsbehörde dahingehend zu üben, dass im gegenständlichen Fall eine Aufforderung nach § 162 BAO…

UFSW RV/2682-W/10Ermessensübung bei einer Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2011

…Ritz, BAO4, § 20 Tz 7 und die dort zitierte Judikatur). Die Ermessensübung hat sich vor allem am Zweck der Norm zu orientieren. Daher ist z.B. für Aufhebungen gemäß § 299 insbesondere der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu…

UFSI RV/0025-I/10Heranziehung als Steuerschuldner; rechtswidrige Ermessensübung bei sachlich unbegründetem Abgehen vom vertraglichen Innenverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einen Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde (VwGH 4.3.1999, 96/16/0221,0222). Das Gesetz räumt der…

UFSW RV/0852-W/10Ermessensübung bei Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

…eine geringfügige Änderung ergeben würde. Die Frage, ob dem gemäß § 20 BAO auszuübenden Ermessen unterliegende Eingriffe in die Rechtskraft unter dem Gesichtspunkt der Geringfügigkeit des hervorgekommenen Änderungsbedarfes zu unterbleiben haben, stelle sich auch bei der amtswegigen Wiederaufnahme von Verfahren. Der Verwaltungsgerichthof vertrete dazu die Ansicht…

UFSL RV/0119-L/08Ermessensübung bei Geltendmachung der Haftung für Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2010

…Konkursquote fällt regelmäßig niedriger aus als die 20 %ige Zwangsausgleichsquote) bzw. inwiefern die Zustimmung zum Zwangsausgleich mit der Geltendmachung der Haftung zusammenhängt. Bei der Ermessensübung ist vor allem der Zweck der Haftungsbestimmung zu berücksichtigen. Zweck einer Haftungsbestimmung ist regelmäßig die Einbringlichkeit von Abgabenschulden zu sichern…