…2005 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2004 vom 9. August 2004 und den Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO für Juli 2004 vom 9. August 2004, entschieden: Der Devolutionsantrag wird…
…mit dem die Festsetzung der betreffenden Abgaben für das Jahr 2005 begehrt wurde. Mit Setzung einer Frist bis zum 3. Juli 2008 wurde das Finanzamt von der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Bescheiderlassung aufgefordert bzw. zur Mitteilung, warum eine Verlet-zung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht…
…wiederum folgt, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht mehr vorliegt. Nach Lehre (Ritz, BAO3, § 311 Tz 41) und Rechtsprechung (VwGH 22.6.2001, 200/13/0178; UFSL 7.12.2005, RD/0009-L/05) sind Devolutionsanträge unter anderem zurückzuweisen, wenn die Entscheidungspflicht erloschen ist. Dieser…
…ab Einlangen des Devolutionsantrages den Einkommensteuerbescheid 2006 zu erlassen. Die Abgabenbehörde erster Instanz ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat den Einkommensteuerbescheid vom 2.4.2008 erlassen. Damit ist die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde aber erloschen. Der Devolutionsantrag war deshalb als unzulässig (geworden) zurückzuweisen (siehe Ritz, BAO³…
…Das Erlöschen der Zollschuld nach Art. 233 lit. d ZK hat - unbeschadet der Bestimmungen des Art. 867 Abs. 2 und 3 ZK-DVO - zur Folge, dass eine Erhebung der auf die Ware entfallenden Eingangsabgaben (vorerst) zu unterbleiben hat. Im Beschwerdefall wurden die Module mit Erkenntnis…
…Januar 2006 begehrte der Berufungswerber die "Rücknahme der Abweisung wegen Erlöschen der Entscheidungspflicht" und die Weiterleitung der Beschwerde an "den zuständigen Gerichtshof oder in eventu Rückdelegierung an die Abgabenbehörde erster Instanz zur Aufhebung und Neubearbeitung". Weiter beantragte der Berufungswerber ihm für die "Beschwerdeführung Verfahrenshilfe zu…
…dem Einlangen der Umsatzsteuer(jahres)erklärung (Ritz, BAO, § 311 Anm. 16). Im gegenständlichen Fall war bereits vor Einbringung des Devolutionsantrages, und zwar mit dem Einlangen der Umsatzsteuererklärung 2010 am 10. Februar 2012, die Entscheidungspflicht des Finanzamtes betreffend die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2010 erloschen. Der Devolutionsantrag…
…Verletzung der Entscheidungspflicht nicht mehr vorliegt und damit erloschen ist. Nach Lehre (Ritz, BAO, 3. Auflage, § 311 Tz 41) und Rechtsprechung (VwGH 22.6.2001, 2000/13/0178; UFS 7.12.2005, RD/0009-L/05) sind Devolutionsanträge unter anderem zurückzuweisen, wenn die Entscheidungspflicht erloschen…
…eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht mehr vorliegt. Nach Lehre (Ritz, BAO, 3. Auflage, § 311 Tz 41) und Rechtsprechung (VwGH 22.6.2001, 2000/13/0178; UFS 7.12.2005, RD/0002-G/09) sind Devolutionsanträge unter anderem zurückzuweisen, wenn die Entscheidungspflicht erloschen ist. Der gegenständliche…
…wenn die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht nach Fristsetzung nicht nachkommt (Abs.3), oder vor Fristablauf mitteilt, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. Auf Grund der fristgerechten Bescheiderlassung ist die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde aber erloschen und war der Devolutionsantrag mangels Antragsgrundlage als unzulässig zurückzuweisen…
…bestritten und lt. Abfrage im Abgabeninformationssystem nunmehr die betreffenden Bescheide am 7.4.2009 erlassen und daraufhin zugestellt. Daraus folgt, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht mehr vorliegt und damit erloschen ist. Bezüglich der nunmehr im Raum stehenden Devolutionsanträge wird auf Lehre (Ritz, BAO3, § 311…
…Devolutionsantrages den Einkommensteuerbescheid 2006 zu erlassen. Die Abgabenbehörde erster Instanz ist dieser Aufforderung am 13. Februar 2008 nachgekommen. Damit ist die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde aber erloschen und war der Devolutionsantrag mangels Antragsgrundlage als unzulässig zurückzuweisen (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung³, Rz41 zu § 311 unter Hinweis auf VwGH…
…der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Nach Lehre (Ritz, BAO³, § 311 Tz 41) und Rechtsprechung (VwGH 22.6.2001, 200/13/0178) sind Devolutionsanträge unter anderem zurückzuweisen, wenn überhaupt keine Entscheidungspflicht besteht oder wenn diese erloschen ist. 2.) Wie dargelegt hat der…
…Instanz die Entscheidungspflicht nicht verletzt hat. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung ist ein Devolutionsantrag zurückzuweisen, wenn keine Entscheidungspflicht besteht oder wenn sie erloschen ist (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung³, Rz 41 zu § 311 unter Hinweis auf VwGH 22.6.2001, 2000/13/0178): Der Unabhängige Finanzsenat entscheidet im…
…der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 erloschen, wiewohl das Finanzamt bis zum Ergehen des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 2003 monatliche Umsatzsteuerfestzungen vornehmen kann. Zur am 12. Mai 2004 Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 ist bis dato noch kein Devolutionsantrag eingelangt. Die Entscheidungspflicht besteht trotz der…
…Rechtsansicht nach keine Entscheidungspflicht verletzt habe, denn die Dw habe am 27. April 2004 ihre Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 persönlich beim Finanzamt eingebracht, wodurch die Entscheidungspflicht über die Umsatzsteuervoranmeldungen dieses Jahres erloschen sei. Weiters sei bereits mit Datum 21. April 2004 der Umsatzsteuerbescheid 2003…
…hat der unabhängige Finanzsenat mit Bescheid vom 27. Jänner 2005, RD/0009-W/04, entschieden, dass die Devolutionsanträge aus diesem Grund als unzulässig geworden zurückzuweisen seien, weil damit die Entscheidungspflicht über die UVA erloschen sei. Nach Darstellung der Rechtsgrundlagen wurde näher begründet: "Es ist ständige…
…gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen.…
…vom 7.2.2007 hat der Devolutionswerber seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgezogen. Ein Devolutionsantrag ist zurückzuweisen, wenn überhaupt keine Entscheidungspflicht besteht oder wenn diese erloschen ist (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung, 3.Auflage, Rz 41 zu § 311 BAO). Da der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. 2. rechtliche Würdigung: Die Entscheidungspflicht über den Antrag auf endgültige Einkommensteuerfestsetzung für 1999 gemäß § 200 Abs. 2 BAO ist mit Ergehen des auch die Zurückweisung dieses Antrages verfügenden Bescheides vom 26. April 2005 erloschen. Eine erloschene…