…einem Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2014 vom August 2015 eingebracht. Das Finanzamt hat noch vor Weiterleitung der Beschwerde mit Bescheid vom 16.6.2016 über die Arbeitnehmerveranlagung 2014 abgesprochen, sodass die Pflicht über den eingebrachten Antrag zu entscheiden bereits erloschen ist. Wenn die Entscheidungspflicht erloschen ist…
…2005 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2004 vom 9. August 2004 und den Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO für Juli 2004 vom 9. August 2004, entschieden: Der Devolutionsantrag wird…
…mit dem die Festsetzung der betreffenden Abgaben für das Jahr 2005 begehrt wurde. Mit Setzung einer Frist bis zum 3. Juli 2008 wurde das Finanzamt von der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Bescheiderlassung aufgefordert bzw. zur Mitteilung, warum eine Verlet-zung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht…
…wiederum folgt, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht mehr vorliegt. Nach Lehre (Ritz, BAO3, § 311 Tz 41) und Rechtsprechung (VwGH 22.6.2001, 200/13/0178; UFSL 7.12.2005, RD/0009-L/05) sind Devolutionsanträge unter anderem zurückzuweisen, wenn die Entscheidungspflicht erloschen ist. Dieser…
…ab Einlangen des Devolutionsantrages den Einkommensteuerbescheid 2006 zu erlassen. Die Abgabenbehörde erster Instanz ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat den Einkommensteuerbescheid vom 2.4.2008 erlassen. Damit ist die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde aber erloschen. Der Devolutionsantrag war deshalb als unzulässig (geworden) zurückzuweisen (siehe Ritz, BAO³…
…Das Erlöschen der Zollschuld nach Art. 233 lit. d ZK hat - unbeschadet der Bestimmungen des Art. 867 Abs. 2 und 3 ZK-DVO - zur Folge, dass eine Erhebung der auf die Ware entfallenden Eingangsabgaben (vorerst) zu unterbleiben hat. Im Beschwerdefall wurden die Module mit Erkenntnis…
…der mit Bescheid vom 26.4.2023 erteilten Gebrauchserlaubnis festgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 21.7.2023. Mit Datum vom 5.4.2024 hat die Beschwerdeführerin durch ihre steuerliche Vertretung gemäß § 284 Abs 1 BAO Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht…
…verstehen. Der Beschwerdeführer vertritt die Ansicht, dass durch die mit dem Finanzamt erzielte außergerichtliche Einigung vom 27. April 2010 die Pfändung und Einziehung seiner Pensionsbezüge mit Bescheid vom 21. März 2013 zu Unrecht erfolgt sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld…
…Datum2 erloschen ist. Die Übermittlung des an die GMBH als Steuerschuldnerin adressierten Gesellschaftsteuerbescheides vom 10.6.2010 an die WT Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG stellt daher keine rechtswirksame Zustellung dar. Dem gegenständlichen Haftungsbescheid liegt daher kein wirksamer Abgabenbescheid zu Grunde und ist die Frage der…
…a leg.cit. grundsächlich durch Zustellung zu erfolgen hat, wäre die Entscheidungspflicht tatsächlich erloschen. 2. Rechtsgrundlagen Gemäß § 13 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) hat über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe das Finanzamt Österreich zu entscheiden. Insoweit einem Antrag nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein…
…würden, keinesfalls sei der Bundesminister in irgendeiner Abgabenangelegenheit als Abgabepflichtiger erfasst. Über die Säumnisbeschwerde wurde erwogen: Die Säumnisbeschwerde wurde nicht verfrüht gestellt. Aus folgenden Gründen ist die Säumnisbeschwerde jedoch unzulässig. Aktivlegitimation Gemäß Art 132 Abs 3 B-VG kann wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Beschwerde erheben…
…Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG bewirkt gemäß der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 3.4.1989, 89/10/0085) das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde. Mit dem Einlangen des weitergeleiteten Antrages bei der „zuständigen“ Behörde trifft diese die Entscheidungspflicht. Die Rechtswirkungen einer Weiterleitung treten…
…Januar 2006 begehrte der Berufungswerber die "Rücknahme der Abweisung wegen Erlöschen der Entscheidungspflicht" und die Weiterleitung der Beschwerde an "den zuständigen Gerichtshof oder in eventu Rückdelegierung an die Abgabenbehörde erster Instanz zur Aufhebung und Neubearbeitung". Weiter beantragte der Berufungswerber ihm für die "Beschwerdeführung Verfahrenshilfe zu…
…dem Einlangen der Umsatzsteuer(jahres)erklärung (Ritz, BAO, § 311 Anm. 16). Im gegenständlichen Fall war bereits vor Einbringung des Devolutionsantrages, und zwar mit dem Einlangen der Umsatzsteuererklärung 2010 am 10. Februar 2012, die Entscheidungspflicht des Finanzamtes betreffend die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2010 erloschen. Der Devolutionsantrag…
…Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO gewährt worden. Mit Beschwerde vom 11.10.2017 führte die Bf durch ihren Vertreter Folgendes aus: „Im Abrechnungsbescheid vom 28.09.2017 stellen Sie fest, dass ein - nicht näher aufgeschlüsselter - Betrag von € 92.143,58 (fällig) nicht erloschen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 24. Juli 2017 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend die Beschwerde vom 15. März 2016 gegen den Bescheid vom 1. März…
…Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG bewirkt gemäß der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 3.4.1989, 89/10/0085) das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde. Mit dem Einlangen des weitergeleiteten Antrages bei der "zuständigen" Behörde trifft diese die Entscheidungspflicht. Die Rechtswirkungen einer Weiterleitung treten…
…Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG bewirkt gemäß der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 3.4.1989, 89/10/0085) das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde. Mit dem Einlangen des weitergeleiteten Antrages bei der "zuständigen" Behörde trifft diese die Entscheidungspflicht. Die Rechtswirkungen einer Weiterleitung treten…
…Mail (hier: Fristverlängerungsantrag) kommt im Anwendungsbereich der BAO nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung gemäß § 85 BAO zugängliche Eingabe handelt. Ein mit E-Mail eingebrachtes Anbringen löst weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus…
…im Gesetz so bezeichnet wird (vgl. § 42 Abs. 1 EStG 1988). Auch ein Antrag nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 unterläge der (gleichen) Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 1 BAO) zur Erlassung eines Einkommensteuerbescheides. § 209a Abs. 2 und 4 BAO sind nach ihrem Normzweck Parteischutzbestimmungen. § 209a Abs…