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UFSS RV/0344-S/04Erlöschen, Beginn des Familienbeihilfenanspruches bei KV bzw. KM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…Zugehörigkeit der Tochter zum Haushalt des Kindesvaters als Anspruchsvoraussetzung ist erst am 7. November 2002 weggefallen, sodass sein Anspruch auf Familienbeihilfe erst mit Ende des Monats November 2002 erloschen ist. Da die Familienbeihilfe für ein Kind nach § 7 FLAG nur einer Person gewährt werden kann…

UFSG RV/0676-G/02Ohne Inskription begründet ein Doktoratsstudium im Ausland keinen FB-Anspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…nicht, bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Im strittigen Zeitraum März 2002 (Anspruchszeitraum) lag keine gültige Inskription vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches. Die nachträgliche Möglichkeit der Inskription lässt einen Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs…

UFSG RV/0061-G/04Keine Familienbeihilfe ohne Ablegung von Prüfungen bei einer Maturaschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2004

…VwGH Erkenntnis v. 25.1.2001, Zl. 2000/15/0183). Im strittigen Zeitraum September 2001 bis September 2002 (Anspruchszeitraum) lag keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 EStG 1988…

UFSI RV/0171-I/13Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im 1. Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…bis April 2012 war dagegen keine Berufsausbildung mehr vorgelegen, was kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag bewirkt. 3.) Zeitraum Mai 2012 bis August 2012: Nach einhelliger Auffassung der Literatur, Judikatur und auch der Verwaltungspraxis ist die Ableistung des…

UFSG RV/0458-G/11Ernstliche und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2012

…VwGH 15.12.1987, 86/14/0059 und 21.10.1999, 97/15/0111). Im strittigen Zeitraum ab Oktober 2010 (Anspruchszeitraum) lag keine ernstliche und zielstrebige Berufsausbildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches, verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs…

UFSG RV/0466-G/08Ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung an der Schola Nova
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…VwGH Erkenntnis v. 25.1.2001, Zl. 2000/15/0183). Im strittigen Zeitraum November 2006 bis August 2007 (Anspruchszeitraum) lag keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 EStG 1988…

UFSG RV/0304-G/06Keine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…25.1.2001, Zl. 2000/15/0183). Im strittigen Zeitraum Oktober 2002 bis Oktober 2005 (Anspruchszeitraum) lag keine ernstliche und zielstrebige Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988…

UFSS RV/0859-S/09Unterhaltsabsetzbetrag, auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2010

…Dass der Bw. die UAB in gutem Glauben bezog, weil er keine Kenntnis vom Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches hatte, ist dabei ohne Belang. Die Berufung ist daher in diesem Punkt abzuweisen. b) Auswärtige Berufsausbildung: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als…

UFSG RV/0060-G/04Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Im strittigen Zeitraum bis November 2003 (Anspruchszeitraum) lag keine gültige Inskription vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches. Die nachträgliche Möglichkeit der Inskription lässt einen Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs…

UFSG RV/0258-G/03Inskription eines Studiums ohne Ablegung von Prüfungen stellt keine Berufsausbildung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2004

…im März 2002 nachweislich keine Übungen oder Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt wurden Im strittigen Zeitraum März 2002 bis September 2002 (Anspruchszeitraum) lag daher keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs…

UFSG RV/0195-G/03Keine Berufsausbildung im 2. Studienabschnitt wenn Studium nicht ernsthaft und zielstrebig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2003

…nicht, bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Im strittigen Zeitraum Oktober 2000 bis Oktober 2002 (Anspruchszeitraum) lag keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs…

UFSI RV/0029-I/13Anspruch endet mit Abschluss der Berufsausbildung (Studium); für Zeitraum bis Beginn der Berufsausübung steht (seit 1.3.2011) keine Familienbeihilfe mehr zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…ist daher der Anspruch auf Familienbeihilfe zuzuerkennen und der Berufung Folge zu geben. Ab August 2012 war dagegen definitiv keine Berufsausbildung mehr vorgelegen, was kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag bewirkt. Zudem ist die Tochter M seit 3…

UFSG RV/0717-G/10Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…97/15/0111). Im strittigen Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. Juni 2010 (Anspruchszeitraum) lag daher keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 EStG 1988. Über die Berufung war…

UFSW RV/1238-W/06Zweitstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…eine Fortbildung an einer Fachhochschule oder an einer Universität als anspruchsbegründend anzusehen. Im strittigen Zeitraum September 2002 bis Mai 2003 lag weder eine Berufsausbildung noch eine Berufsfortbildung im Sinne des FLAG vor. Dies bewirkte ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß …

UFSI RV/0048-I/12Familienbeihilfenanspruch bei Exmatrikulation wegen Nichtbezahlung des ÖH-Beitrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

…in der ihm mitgeteilt wurden sei, dass seine Zulassung per 30. April 2011 erlöschen würde. Eine Woche später habe er dann den Beitrag überwiesen. Sein Sohn habe zu keinem Zeitpunkt sein Studium aufgegeben und habe sich im Wintersemester 2011/12 "noch mehr Vorlesungen und Seminare…

UFSW RV/3180-W/08Familienbeihilfenanspruch eines kroatischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…Durch diesen Auslandsaufenthalt habe er seine Beschäftigung in Österreich unterbrochen, weshalb der Anspruch auf Familienbeihilfe für seine drei Kinder aus diesem Grund erloschen sei. Die dem Bw. eingeräumte Frist zur Stellungnahme verstrich ungenützt. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde…

UFSW RV/3484-W/08Kein Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. i FLAG nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2008

…ihr Diplomstudium abgeschlossen und somit ihre Berufsausbildung beendet hatte, ist der Anspruch der Bw. auf Gewährung von Familienbeihilfe nach § 10 Abs. 2 FLAG mit Ablauf des Monats Juni 2007 erloschen. Das Finanzamt hat ferner zutreffend § 2 Abs. 1 lit. d FLAG als nicht anwendbar gesehen…

UFSL RV/0215-L/03Kein Familienbeihilfenanspruch, wenn die Zulassung zum Studium wegen verspäteter Einzahlung des Studienbeitrages verloren geht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2004

… 32 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz erstreckt sich die Wirkung der Meldung zur Fortsetzung des Studiums für ein Semester bis zum Ende der Nachfrist für die Zulassung zum nächsten Semester, sofern die Zulassung noch nicht erloschen ist. Dies bedeutet, dass der Studierende bis zu diesem Zeitpunkt…

UFSI RV/0353-I/11Fortbestehen eines Familienbeihilfenanspruches bei Abbruch bzw Unterbrechung der Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…2009 forderte das Finanzamt die für den Zeitraum Juli [J+6] bis Juli [J+8] ausbezahlte Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen zurück. Die Begründung des Bescheides beschränkte sich auf - offenbar in Form von Textbausteinen vorformulierte - allgemeine Aussagen zum Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967…

UFSW RV/0440-W/03Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. d FLAG, wenn das Studium nicht innerhalb der Frist des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG abgeschlossen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2006

…November bzw. 30. April) des unmittelbar darauf folgenden Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist. Bei aufrechter Zulassung darf der Studierende daher bis zum Ende der Nachfrist zu Prüfungen antreten, ohne dass die Leistung des Studienbeitrages erforderlich ist. Werden in der Nachfrist…