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7 034 Treffer190 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0344-S/04Erlöschen, Beginn des Familienbeihilfenanspruches bei KV bzw. KM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…Zugehörigkeit der Tochter zum Haushalt des Kindesvaters als Anspruchsvoraussetzung ist erst am 7. November 2002 weggefallen, sodass sein Anspruch auf Familienbeihilfe erst mit Ende des Monats November 2002 erloschen ist. Da die Familienbeihilfe für ein Kind nach § 7 FLAG nur einer Person gewährt werden kann…

BFG RV/7102742/2013Keine Bescheiderlassung bei Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2014

…erfolgt, wird die Familienbeihilfe bei Vorliegen der - noch nicht überprüfbaren - Anspruchsvoraussetzungen nach den vorgelegten Unterlagen bzw. den Angaben des Antragstellers - ohne Bescheid - gewährt. Der Familienbeihilfenanspruch erlischt jedoch mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt (§ 10 Abs.2 FLAG 1967)…

BFG RV/7101532/2023§ 2 Abs 1 lit d erster Fall FLAG 1967 idF der Novelle BGBl I 220/2021; Familienbeihilfenanspruch für die Zeit zwischen Reifeprüfung und Zivildienst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2023

…2022) in Schulausbildung, weshalb in den Monaten April 2021 bis Mai 2022 ein Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 gegeben ist. Mit Ende Mai 2022 ist der auf § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 gestützte Familienbeihilfenanspruch erloschen, da der Sohn der…

UFSG RV/0676-G/02Ohne Inskription begründet ein Doktoratsstudium im Ausland keinen FB-Anspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…nicht, bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Im strittigen Zeitraum März 2002 (Anspruchszeitraum) lag keine gültige Inskription vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches. Die nachträgliche Möglichkeit der Inskription lässt einen Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs…

UFSG RV/0061-G/04Keine Familienbeihilfe ohne Ablegung von Prüfungen bei einer Maturaschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2004

…VwGH Erkenntnis v. 25.1.2001, Zl. 2000/15/0183). Im strittigen Zeitraum September 2001 bis September 2002 (Anspruchszeitraum) lag keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 EStG 1988…

BFG RV/7104616/2014Liegt ein Studienwechsel vor, wenn ja, welche Vorstudienzeiten sind anzurechnen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.12.2015Teil 1/2

…Anspruch auf Familienbeihilfe hatte, bestand kein Grund für eine Meldung nach § 25 FLAG 1967, da es zu keinem Erlöschen des Familienbeihilfenanspruchs i.S.v. VwGH 26.5.2011, 2011/16/0060 gekommen ist. Ob es allenfalls später zu einem Studienwechsel gekommen ist, ist für den…

UFSI RV/0171-I/13Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im 1. Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…bis April 2012 war dagegen keine Berufsausbildung mehr vorgelegen, was kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag bewirkt. 3.) Zeitraum Mai 2012 bis August 2012: Nach einhelliger Auffassung der Literatur, Judikatur und auch der Verwaltungspraxis ist die Ableistung des…

UFSG RV/0458-G/11Ernstliche und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2012

…VwGH 15.12.1987, 86/14/0059 und 21.10.1999, 97/15/0111). Im strittigen Zeitraum ab Oktober 2010 (Anspruchszeitraum) lag keine ernstliche und zielstrebige Berufsausbildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches, verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs…

UFSG RV/0466-G/08Ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung an der Schola Nova
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…VwGH Erkenntnis v. 25.1.2001, Zl. 2000/15/0183). Im strittigen Zeitraum November 2006 bis August 2007 (Anspruchszeitraum) lag keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 EStG 1988…

UFSG RV/0304-G/06Keine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…25.1.2001, Zl. 2000/15/0183). Im strittigen Zeitraum Oktober 2002 bis Oktober 2005 (Anspruchszeitraum) lag keine ernstliche und zielstrebige Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988…

BFG RV/4100208/2023Unterbringung in einer öffentlichen Einrichtung (Heim)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2024

…vor noch trug der Bf. überwiegend die Unterhaltskosten für seinen Sohn. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag und der "Geschwisterstaffelung". Die Vorbringen des Bf., dass sein Sohn keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, da er keinerlei finanziellen Beitrag…

UFSS RV/0859-S/09Unterhaltsabsetzbetrag, auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2010

…Dass der Bw. die UAB in gutem Glauben bezog, weil er keine Kenntnis vom Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches hatte, ist dabei ohne Belang. Die Berufung ist daher in diesem Punkt abzuweisen. b) Auswärtige Berufsausbildung: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als…

UFSG RV/0060-G/04Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Im strittigen Zeitraum bis November 2003 (Anspruchszeitraum) lag keine gültige Inskription vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches. Die nachträgliche Möglichkeit der Inskription lässt einen Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs…

UFSG RV/0258-G/03Inskription eines Studiums ohne Ablegung von Prüfungen stellt keine Berufsausbildung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2004

…im März 2002 nachweislich keine Übungen oder Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt wurden Im strittigen Zeitraum März 2002 bis September 2002 (Anspruchszeitraum) lag daher keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs…

UFSG RV/0195-G/03Keine Berufsausbildung im 2. Studienabschnitt wenn Studium nicht ernsthaft und zielstrebig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2003

…nicht, bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Im strittigen Zeitraum Oktober 2000 bis Oktober 2002 (Anspruchszeitraum) lag keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs…

BFG RV/7100252/2016Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag - kein Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet und ständiger Aufenthalt der Kinder im Ausland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2016

…School im Schuljahr 2015/2016 den Schulbeginn bereits mit 31. August. Ab welchem konkreten Zeitpunkt von einem ständigen Aufenthalt der Kinder in Dubai auszugehen ist, der mit Ablauf des Monats zu einem Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches geführt hat (§ 10 Abs. 2 FLAG 1967), mag dahingestellt bleiben…

UFSI RV/0029-I/13Anspruch endet mit Abschluss der Berufsausbildung (Studium); für Zeitraum bis Beginn der Berufsausübung steht (seit 1.3.2011) keine Familienbeihilfe mehr zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…ist daher der Anspruch auf Familienbeihilfe zuzuerkennen und der Berufung Folge zu geben. Ab August 2012 war dagegen definitiv keine Berufsausbildung mehr vorgelegen, was kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag bewirkt. Zudem ist die Tochter M seit 3…

UFSG RV/0717-G/10Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…97/15/0111). Im strittigen Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. Juni 2010 (Anspruchszeitraum) lag daher keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 EStG 1988. Über die Berufung war…

UFSW RV/1238-W/06Zweitstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…eine Fortbildung an einer Fachhochschule oder an einer Universität als anspruchsbegründend anzusehen. Im strittigen Zeitraum September 2002 bis Mai 2003 lag weder eine Berufsausbildung noch eine Berufsfortbildung im Sinne des FLAG vor. Dies bewirkte ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß …

BFG RV/5100408/2023Kein Familienbeihilfenanspruch bei Unterhaltspflicht durch den Ehegatten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2024

…besteht." 4. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 3.6.2022 (gegen die Abweisung der Zuerkennung der Familienbeihilfe) sowie die Beschwerde vom 14.04.2023 (gegen den Rückforderungsbescheid) jeweils mit folgender Begründung: "Mangels Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten war die Unterhaltspflicht der Eltern nicht erloschen." 5. Mit…