…Jahr 2002 beim Versuch geblieben sei und er insgesamt mit der Absicht gehandelt habe, sich durch die wiederkehrende Begehung der Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Er habe hiedurch das Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Abgabenhinterziehung bei gewerbsmäßiger Begehungsweise nach den §§ 33 Abs.1…
…welches sich infolge Zeitablaufes offenbar auch nicht mehr gewinnen lässt, wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten angenommen, dass noch keine Tatentdeckung vorgelegen hat. Durch den Betriebsprüfer wurde auf Basis der vorgelegten Voranmeldungen die Zahllast für die Monate März bis August 2000 mit Bescheid vom…
…Geltendmachung dieser Aufwändungen im steuerlichen Rechenwerk des Beschuldigten durch Herrn j als Steuerberater erkennbar ist, würde sich Herr j doch dadurch selbst der Gefahr einer allfälligen finanzstrafrechtlichen Verfolgung bei Tatentdeckung aussetzen. Vielmehr erscheinen dem Berufungssenat die Angaben des Zeugen überzeugend und auch der allgemeinen Lebenserfahrung…
…dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnte. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen eines Unternehmens vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine…
… zum Zeitpunkt der Einreichung der Voranmeldungen habe daher noch keine Tatentdeckung bestanden. Auch hätte die Entrichtung der strafrelevanten geschuldeten Umsatzbeträge rechtzeitig stattgefunden. § 210 Abs.4 Bundesabgabenordnung (BAO) bestimme nämlich, dass bei der Festssetzung von Abgaben später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit für die Entrichtung…
…welche mangels Tatentdeckung tatsächlich eine strafaufhebende Wirkung haben müsste. Es werde daher eine beantragt, den Tatvorwurf begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG fallenzulassen und für die begangenen und tatsächlich erwiesenen Taten (allenfalls in anderer Schuldform [gemeint offensichtlich: unter Subsumierung unter weniger schwerwiegende…
…Zwangsstrafen die Veranlagungsjahre 2004 und 2005 betreffend, Steuererklärungen einzureichen. Dadurch, dass er die Erklärungen dem Finanzamt nicht bis zum Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist (nach § 134 Abs. 1 BAO bis Ende April jeden Folgejahres) übermittelte, verletzte er eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht, wodurch der Tatbestand des § 51 Abs…
…dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vergehen nötigt, sondern noch andere Deutungsmöglichkeiten offen sind, ist jedoch die Tat (noch) nicht…
…Eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG ist daher nicht möglich." Nach zweimaliger Fristverlängerung wurden die abverlangten Jahreserklärungen samt Bilanzen am 6. März 2003 mit einer schriftlichen Selbstanzeige bei Prüfungsbeginn dem Betriebsprüfer übergeben. In der Selbstanzeige wurde offen gelegt, dass nicht sämtliche Ausgaben belegmäßig nachweisbar seien…
…des Beschuldigten nicht von allenfalls lediglich versuchten Hinterziehungen an Jahresumsatzsteuer nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG auszugehen, weil - wie oben dargelegt - die verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen noch vor Ablauf der Erklärungsfrist für die Jahressteuererklärungen durch nachgereichte Voranmeldungen offen gelegt worden sind und deshalb der Nachweis einer insofern…
…da ES weder den Beginn dieser Betätigung bei der Abgabenbehörde angezeigt hatte, weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, weder diesbezügliche Voranmeldungen beim Finanzamt eingereicht, noch allenfalls bis zum Ablauf der Erklärungsfrist für das Veranlagungsjahr 2002 entsprechende Steuererklärungen betreffend die Gesellschaft beim obgenannten Finanzamt eingereicht hatte (obgenannter Veranlagungsakt betreffend…
…aber er weiß, dass der verpönte Erfolg sicher mit seiner Handlung verbunden ist. Der Täter sieht also den Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges als gewiss voraus. Diese Schuldform der Wissentlichkeit ist bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG lediglich für den Verkürzungserfolg nötig…
…von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Nach …
…ist die Verhängung einer Strafe in einer Höhe vorzunehmen, um andere potentielle Finanzstraftäter von gleichartigen rechtswidrigen Geldbeschaffungen bei den Abgabenbehörden abzuhalten. In der Öffentlichkeit soll keinesfalls der Eindruck erweckt werden, eine zielgerichtete und mit großer deliktischer Energie begangene Abgabenhinterziehung werde milde bestraft. Die vor dem…
…bei der Tätigkeit erzielt werden. Je nach umsatzsteuerlicher Zuordnung handelt es sich dabei zum Teil um Umsätze, welche dem ermäßigten Steuersatz des § 10 UStG 1994 und um Umsätze, welche dem Normalsteuersatz unterliegen. Mit freundlichen Grüßen {firmenmäßige Zeichnung}" Im Zuge der nachfolgenden Betriebsprüfung wurden die offengelegten…
…60 €). Am gleichen Tag führte das Finanzamt Oststeiermark bei der U.GmbH eine Umsatzsteuerprüfung über die Voranmeldungszeiträume 10/2006-3/2007 durch. Das Unternehmen habe bisher für die angeführten Monate weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet (siehe Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom…
…Die Tatentdeckung (August 2008) hinsichtlich der Nichteinreichungen der Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume ist noch vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (30. April bzw. 30. Juni 2009) erfolgt. Eine (endgültige) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG ist demzufolge ausgeschlossen, da die Tatentdeckung…
…aber er weiß, dass der verpönte Erfolg sicher mit seiner Handlung verbunden ist. Der Täter sieht also den Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges als gewiss voraus. Diese Schuldform der Wissentlichkeit ist bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG lediglich für den Verkürzungserfolg nötig…
…zu umschreiben. Gemäß § 119 Abs. 1 und 2 Bundesabgabenordnung (BAO) hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften in den Abgabenerklärungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Gemäß § 42 Abs. 1 Z 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 bestand für…
…24 auch ganz offensichtlich zumindest vorerst bewirken wollen, ist doch kein anderer Grund für das erst nach Androhung einer Zwangsstrafe Rücksenden eines kurzen (finanz)behördlichen Fragebogens erkennbar und gehört die Kenntnis, dass behördliche Aufforderungen jeglicher Art umgehend zu beantworten sind, zu dem bei jedem vernunftbegabten…