…Jahr 2002 beim Versuch geblieben sei und er insgesamt mit der Absicht gehandelt habe, sich durch die wiederkehrende Begehung der Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Er habe hiedurch das Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Abgabenhinterziehung bei gewerbsmäßiger Begehungsweise nach den §§ 33 Abs.1…
…bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist. Ein wenn auch begründeter Anfangsverdacht allein genügt nicht. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf ein im FinStrG vertyptes Vergehen nötigt, sondern noch andere Deutungsmöglichkeiten offen…
…welches sich infolge Zeitablaufes offenbar auch nicht mehr gewinnen lässt, wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten angenommen, dass noch keine Tatentdeckung vorgelegen hat. Durch den Betriebsprüfer wurde auf Basis der vorgelegten Voranmeldungen die Zahllast für die Monate März bis August 2000 mit Bescheid vom…
…Geltendmachung dieser Aufwändungen im steuerlichen Rechenwerk des Beschuldigten durch Herrn j als Steuerberater erkennbar ist, würde sich Herr j doch dadurch selbst der Gefahr einer allfälligen finanzstrafrechtlichen Verfolgung bei Tatentdeckung aussetzen. Vielmehr erscheinen dem Berufungssenat die Angaben des Zeugen überzeugend und auch der allgemeinen Lebenserfahrung…
…dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnte. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen eines Unternehmens vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine…
…Anzeiger im genannten Zeitraum sicher weiß, dass eine entdeckungslegitimierte Behörde die Tat entdeckt hat. Bei Erinnerungen/Kontrollmitteilungen/Bedenkenvorhalten ist je nach Inhalt zu unterscheiden, ob Tatentdeckung und Kenntnis des Anzeigers davon eingetreten ist. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Entdeckung der Tat bereits…
… zum Zeitpunkt der Einreichung der Voranmeldungen habe daher noch keine Tatentdeckung bestanden. Auch hätte die Entrichtung der strafrelevanten geschuldeten Umsatzbeträge rechtzeitig stattgefunden. § 210 Abs.4 Bundesabgabenordnung (BAO) bestimme nämlich, dass bei der Festssetzung von Abgaben später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit für die Entrichtung…
…welche mangels Tatentdeckung tatsächlich eine strafaufhebende Wirkung haben müsste. Es werde daher eine beantragt, den Tatvorwurf begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG fallenzulassen und für die begangenen und tatsächlich erwiesenen Taten (allenfalls in anderer Schuldform [gemeint offensichtlich: unter Subsumierung unter weniger schwerwiegende…
…Zwangsstrafen die Veranlagungsjahre 2004 und 2005 betreffend, Steuererklärungen einzureichen. Dadurch, dass er die Erklärungen dem Finanzamt nicht bis zum Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist (nach § 134 Abs. 1 BAO bis Ende April jeden Folgejahres) übermittelte, verletzte er eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht, wodurch der Tatbestand des § 51 Abs…
…dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vergehen nötigt, sondern noch andere Deutungsmöglichkeiten offen sind, ist jedoch die Tat (noch) nicht…
…bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist. Ein wenn auch begründeter Anfangsverdacht allein genügt nicht. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vergehen nötigt, sondern noch andere Deutungsmöglichkeiten offen…
…bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist. Ein wenn auch begründeter Anfangsverdacht allein genügt nicht. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vergehen nötigt, sondern noch andere Deutungsmöglichkeiten offen…
…umgerechnet € 121.494,44) aus dem Verkauf von bei Einbruchsdiebstählen erbeuteter Zigaretten und anderer Waren gegenüber der Abgabenbehörde nicht offengelegt hat, [ergänze: wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,] und hiedurch versuchte gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach …
…Eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG ist daher nicht möglich." Nach zweimaliger Fristverlängerung wurden die abverlangten Jahreserklärungen samt Bilanzen am 6. März 2003 mit einer schriftlichen Selbstanzeige bei Prüfungsbeginn dem Betriebsprüfer übergeben. In der Selbstanzeige wurde offen gelegt, dass nicht sämtliche Ausgaben belegmäßig nachweisbar seien…
…ident verwendet werden, kann nach Ansicht der Abgabenbehörde der zu § 3 KapMeldeG ergangene Erlass auch auf § 6 Abs. 1 leg. cit. übertragen werden, zumindest jedoch daraus der Wille des Gesetzgebers klar abgeleitet werden: Ganz offensichtlich kommt es bei der Meldepflicht darauf an, ob Konten steuerlich…
…des Beschuldigten nicht von allenfalls lediglich versuchten Hinterziehungen an Jahresumsatzsteuer nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG auszugehen, weil - wie oben dargelegt - die verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen noch vor Ablauf der Erklärungsfrist für die Jahressteuererklärungen durch nachgereichte Voranmeldungen offen gelegt worden sind und deshalb der Nachweis einer insofern…
…da ES weder den Beginn dieser Betätigung bei der Abgabenbehörde angezeigt hatte, weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, weder diesbezügliche Voranmeldungen beim Finanzamt eingereicht, noch allenfalls bis zum Ablauf der Erklärungsfrist für das Veranlagungsjahr 2002 entsprechende Steuererklärungen betreffend die Gesellschaft beim obgenannten Finanzamt eingereicht hatte (obgenannter Veranlagungsakt betreffend…
…aber er weiß, dass der verpönte Erfolg sicher mit seiner Handlung verbunden ist. Der Täter sieht also den Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges als gewiss voraus. Diese Schuldform der Wissentlichkeit ist bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG lediglich für den Verkürzungserfolg nötig…
…A) die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu - bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören.…
…Prüfung gekommen, wäre es demnach zu einer vorrübergehenden Verkürzung durch zu hohe Guthaben am Abgabenkonto bis zu diesem Termin der Einreichung der richtigen Jahreserklärung gekommen. Da die Erklärungsfrist hinsichtlich der Einreichung der Jahreserklärung 2022 bei Aufdeckung der unrichtigen Voranmeldungen noch nicht abgelaufen war, war diesbezüglich…