…NEUFÖG vollständig ausgefüllte Erklärung (gegebenenfalls inklusive Bestätigung der Beratung) ist damit materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung. Im gegenständlichen Fall hat die Bw. im Berufungsverfahren eine Kopie des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck NeuFö 3 vorgelegt. Nachdem die im Berufungsfall zu beurteilende Betriebsübertragung in den…
…obgenannte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind:…
…2003 wurde vom Berufungswerber ein Antrag auf Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 iVm § 5a NeuFöG gestellt. Dieser Antrag langte beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien am 30. Jänner 2003 ein. In der Erklärung der Betriebsübertragung wurde der Betriebsübergang mit März 2002 bekannt gegeben.…
…durch den Übergeber - erfüllt seien. Weiters werde die Befreiung gemäß beiliegender Erklärung der Betriebsübergabe beantragt. Beigelegt ist eine Kopie des Formulares NeuFö 3 vom 16. Juni 2004, worin als "Kalendermonat der Betriebsübertragung" der Monat "April 2004" bezeichnet wird, die Vorlage an das Finanzamt und das…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 27. Jänner 2003 wurde dem Finanzamt die Erklärung der (Teil-) Betriebsübertragung (§ 5a iVm. § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz) vorgelegt. Weiters wurde ein Kaufvertrag vom 16. Jänner 2003, abgeschlossen zwischen Herrn Wilhelm O. und der Fa…
…der Grunderwerbsteuer im Rahmen einer Betriebsübertragung, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird. Auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) sind zu erklären: 1. das Vorliegen der…
…geltend gemacht. Gleichzeitig mit der Vertragsanzeige wurde beim Finanzamt das - ordnungsgemäß ausgefüllte, unterfertigte und von der Wirtschaftskammer bestätigte - Formular NeuFö 3 "Erklärung der Betriebsübertragung" eingereicht und darin ua. die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragt, soweit der für die Berechnung der Steuer anzusetzende Wert den Betrag…
…eine "Erklärung der (Teil)Betriebsübertragung gem. § 5a iVm § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz", Formular NeuFö 3, worin neben den Angaben zum Betrieb der Zeitpunkt der Betriebsübertragung mit "Juli 2002" sowie ua. als nicht zu erhebende Abgabe die Grunderwerbsteuer bezeichnet ist, "soweit der für die Berechnung der Grunderwerbsteuer…
…obgenannte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind:…
…obgenannte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind:…
…Jänner 2004 den Betrieb von seinem Vater übernommen hat. Der Übergabsvertrag sei dem Finanzamt übermittelt worden. In diesem Übergabsvertrag sei unter Punkt 19 angeführt, dass es sich um eine Betriebsübertragung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz handelt. Es wurde der Berufung eine Erklärung der Wirtschaftskammer OÖ. beigelegt…
…obgenannte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind:…
…in Anspruch genommen werden, wenn der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck vorlegt, in dem die Übertragung erklärt wird. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erklärung der Neugründung - und analog dazu die Erklärung der Betriebsübertragung - nach §4 NeuFöG formgebunden…
…Erklärung der Betriebsübertragung - nach § 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck zu verwenden (siehe etwa VwGH 26.04.2001, 2000/16/0314). In seinen Erkenntnissen vom 4.12.2003, 2003/16/0472 und vom 29.3.2007, Zl. 2006/16/0098, führt der…
…gilt für Betriebsübertragungen u.a., dass § 4 NeuFöG sinngemäß anzuwenden ist. § 4 NeuFög normiert, dass die Wirkungen des Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen eintreten. Die ordnungsgemäß und iSd § 4 Abs.1 NeuFöG vollständig ausgefüllte Erkärung ist materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung…
…zur Bemessungsgrundlage von € 75.000,00 beantragt worden war und gab an, dass die entsprechende Erklärung nach Vorliegen sofort nachgereicht werde. Das NeuFö 3 vom 26. Mai 2003 (Erklärung der (Teil-)Betriebsübertragung) langte am 18. Juni 2003 beim FAG ein. Mit Telefax vom 20…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 27. Jänner 2003 wurde dem Finanzamt die Erklärung der (Teil-) Betriebsübertragung (§ 5a iVm. § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz) vorgelegt. Weiters wurde ein Kaufvertrag vom 16. Jänner 2003, abgeschlossen zwischen Herrn Wilhelm O. und der Fa…
…von € 1.611,97 vorgeschrieben. In der dagegen am 1. Oktober 2012 erhobenen Berufung wurde eingewendet, die Grunderwerbsteuer sei mit € Null festzusetzen, da es sich tatsächlich um eine Betriebsübertragung im Sinne des § 4 NeuFöG handle. Dazu wurde auf die beigebrachte Erklärung der Betriebsübertragung…
…höher ist als der Wert der Grundstücke, lag kein unentgeltlicher Erwerb vor und war die Befreiung gemäß § 3 Abs.2 Zi.1 GrEStG nicht anzuwenden. Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein. Die Erklärung der Betriebsübertragung hat mit dem…
…ist jeweils der 19.7.2011. Unter Beilagen ist jeweils angeführt: Kopie des Vertrages, Kopie der Meldungen. Die Erklärung der Betriebsübertragung (Formular NeuFö3) war den Schreiben an die beiden Finanzämter weder im Original noch in Kopie angeschlossen. Daher ging auch das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung…