…auf Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Die Erklärung der Betriebsübertragung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 3) zu erfolgen. Nähere Ausführungen siehe Rz 95 ff. Es bestehen keine Bedenken, wenn in der…
…NEUFÖG vollständig ausgefüllte Erklärung (gegebenenfalls inklusive Bestätigung der Beratung) ist damit materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung. Im gegenständlichen Fall hat die Bw. im Berufungsverfahren eine Kopie des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck NeuFö 3 vorgelegt. Nachdem die im Berufungsfall zu beurteilende Betriebsübertragung in den…
…obgenannte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind:…
…2003 wurde vom Berufungswerber ein Antrag auf Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 iVm § 5a NeuFöG gestellt. Dieser Antrag langte beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien am 30. Jänner 2003 ein. In der Erklärung der Betriebsübertragung wurde der Betriebsübergang mit März 2002 bekannt gegeben.…
…durch den Übergeber - erfüllt seien. Weiters werde die Befreiung gemäß beiliegender Erklärung der Betriebsübergabe beantragt. Beigelegt ist eine Kopie des Formulares NeuFö 3 vom 16. Juni 2004, worin als "Kalendermonat der Betriebsübertragung" der Monat "April 2004" bezeichnet wird, die Vorlage an das Finanzamt und das…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 27. Jänner 2003 wurde dem Finanzamt die Erklärung der (Teil-) Betriebsübertragung (§ 5a iVm. § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz) vorgelegt. Weiters wurde ein Kaufvertrag vom 16. Jänner 2003, abgeschlossen zwischen Herrn Wilhelm O. und der Fa…
…der Grunderwerbsteuer im Rahmen einer Betriebsübertragung, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird. Auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) sind zu erklären: 1. das Vorliegen der…
…der Grunderwerbsteuer nach § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG geltend gemacht. Am 21. März 2014 ist die Anzeige des Erwerbsvorganges erfolgt und ist dem Finanzamt in weiterer Folge am 8. April 2014 auch eine originale NeuFöG-Erklärung übermittelt worden, wonach die Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung…
…5a eine Begünstigung für entgeltliche Betriebsübertragungen enthalte, welche unter die Bestimmungen des GrEStG fallen würden. Die Wirkungen des § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG würden jedoch nur dann eintreten, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden die Erklärung der Übertragung (Formular NeuFö 3…
…5a eine Begünstigung für entgeltliche Betriebsübertragungen enthalte, welche unter die Bestimmungen des GrEStG fallen würden. Die Wirkungen des § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG würden jedoch nur dann eintreten, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden die Erklärung der Übertragung (Formular NeuFö 3…
…geltend gemacht. Gleichzeitig mit der Vertragsanzeige wurde beim Finanzamt das - ordnungsgemäß ausgefüllte, unterfertigte und von der Wirtschaftskammer bestätigte - Formular NeuFö 3 "Erklärung der Betriebsübertragung" eingereicht und darin ua. die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragt, soweit der für die Berechnung der Steuer anzusetzende Wert den Betrag…
…eine "Erklärung der (Teil)Betriebsübertragung gem. § 5a iVm § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz", Formular NeuFö 3, worin neben den Angaben zum Betrieb der Zeitpunkt der Betriebsübertragung mit "Juli 2002" sowie ua. als nicht zu erhebende Abgabe die Grunderwerbsteuer bezeichnet ist, "soweit der für die Berechnung der Grunderwerbsteuer…
…obgenannte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind:…
…obgenannte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind:…
…Jänner 2004 den Betrieb von seinem Vater übernommen hat. Der Übergabsvertrag sei dem Finanzamt übermittelt worden. In diesem Übergabsvertrag sei unter Punkt 19 angeführt, dass es sich um eine Betriebsübertragung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz handelt. Es wurde der Berufung eine Erklärung der Wirtschaftskammer OÖ. beigelegt…
…obgenannte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind:…
…12.2012 war für die Erklärung der Neugründung der amtliche Vordruck NeuFö 1 und für die Erklärung der Betriebsübertragung der amtliche Vordruck NeuFö 3 zu verwenden). Gemäß § 4 Abs. 5 NeuFöG kann die Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von der gesetzlichen Berufsvertretung an die…
…eine Neugründung und um keine Betriebsübertragung gehandelt hätte, sei die Gesellschaftsteuerbefreiung gemäß § 1 Z 5 NeuFöG nicht anwendbar, wobei dazu auf § 4 Abs. 1 Z 3 NeuFöG verwiesen wurde. Die Vorlage der Erklärung stellte eine materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen dar und müsse…
…Daher kann sich auch der Betriebsinhaber eines neu zu gründenden Betriebes im Zuge der Erstellung (Unterzeichnung) der Erklärung der Neugründung bzw. der Betriebsübertragung sowie der Beratung vertreten lassen, wobei grundsätzlich Inhalt und Umfang dieser Vertretungsbefugnis aus der Vollmacht hervorgehen müssen. Rz 116: Bei berufsmäßigen Parteienvertretern…
…in Anspruch genommen werden, wenn der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck vorlegt, in dem die Übertragung erklärt wird. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erklärung der Neugründung - und analog dazu die Erklärung der Betriebsübertragung - nach §4 NeuFöG formgebunden…