…Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat wurde in der Folge gemäß § 8 Abs. 2 ZustellG durch Hinterlegung bei der Behörde wegen vom Beschuldigten im anhängigen Finanzstrafverfahren nicht bekannt gegebener Änderung der Abgabestelle im Akt der Finanzstrafbehörde hinterlegt. Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 8…
…466,86 begangen, wird im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 30. Oktober 2007, StrNr. 081/2004/00000-001, hat der Spruchsenat I als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber der Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…Amtsbeauftragten des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. Mai 2005 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. Oktober 2004, Strafnummer-1, nach der am 10. Juni 2008 in Anwesenheit des…
…mündlichen Berufungsverhandlung hat der Bw. hinsichtlich der angeschuldeten Abgabenhinterziehungen der Jahre 1998 bis 2000 für die Hälfte der im angefochtenen Erkenntnis dargestellten strafbestimmenden Wertbeträge ein Geständnis abgelegt ["Ich bekenne mich im Sinne des Vorwurfes laut Punkt a) des Spruchsenatserkenntnisses insoweit schuldig, als die dort strafrelevant…
…wird, soweit es die gegen den Erstbeschuldigten M.L. unter der StrNr. 1 beim Finanzamt Linz anhängige Finanzstrafsache betrifft, als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. Jänner 2006…
…1998, 96/15/0167). Im gegenständlichen Fall hat der Bw. seit Jänner 2000 bis zumindest Jänner 2005 fristgerecht weder Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben noch Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet. Dafür wurde er einerseits bereits mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 19. Mai 2004 wegen Finanzvergehen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a…
…den Zeitraum 2003 getroffen wurden, ist zu bemerken, dass diese Nachforderungen zwar in der Begründung des angefochtenen Erkenntnisses thematisiert, tatsächlich aber nicht Verfahrensgegenstand waren und auch schon vom Spruchsenat bei der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages nicht berücksichtigt wurden. Die Finanzordnungswidrigkeit des § 49 Abs. 1 lit…
…Abs. 2 lit. a FinStrG sei auf Verfall des Tatgegenstandes zu erkennen. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2006 hat der Berufungswerber durch seinen Verteidiger beantragt, die Berufung zurückzuweisen und führte weiter aus, das Erkenntnis des Spruchsenats I sei nicht zu beanstanden. Richtig sei zwar, dass…
…00 zu bezahlen, da dies seine Vermögensverhältnisse bei weitem übersteigt. Selbst wenn man zu einem gesamtverurteilenden Erkenntnis gemäß Erkenntnis des Spruchsenates vom 26.9.2005 kommen sollte, wäre allenfalls eine Geldstrafe in Höhe von € 750,00 angemessen." Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 119 Bundesabgabenordnung…
…Spielen bei einer Reise auch private Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten aufgrund des Aufteilungsverbotes Eine steuerlich nicht beachtliche Reise liegt etwa dann vor, wenn eine Geschäftsreise mit einer Erholungsreise verbunden wird. Im vorliegenden Fall wurden weder im Abgaben- noch im Finanzstrafverfahren Nachweise vorgelegt…
… 56 Abs. 3 FinStrG gelten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren für Zustellungen das Zustellgesetz, BGBl.Nr. 200/1982, und sinngemäß die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung. Das gegenständliche Erkenntnis des Spruchsenates vom 14. September 2005 wurde der Bw. am 27. Oktober 2005 persönlich mit RSa-Rückscheinbrief…
…ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 500,00 bestimmt. Am 2. Oktober 2012 brachte der Bw., vertreten durch seine Verteidigerin, im Wege von FinanzOnline über die Funktion "Sonstige Anbringen und Anfragen" eine Berufung gemäß § 150 FinStrG gegen das zugrunde liegende Erkenntnis des Spruchsenates vom 22…
…sei und Ratenzahlungen zur Abstattung des Rückstandes vereinbart habe. Er habe die Erklärung für die Beschwerdeerhebung bereits in einem persönlichen Gespräch erörtert und ersuche um einen neuerlichen Vorsprachetermin. Nach Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat wurde der Bf. mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 19…
…eröffnet. Mit schriftlicher Ausfertigung eines Erkenntnis des genannten Spruchsenates (Richter Dr.Y als Vorsitzender sowie Y2 und Y3 als weitere Senatsmitglieder) vom 11. Februar 2011, zugestellt am 13. September 2011, wurde D - in Entsprechung eines auf Lohnabgaben bezogenen Teiles einer Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 28…
…sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 58 Abs.2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gemäß § 53 gegeben ist, einem Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde I. Instanz, wenn a) der strafbestimmende Wertbetrag bei den in §…
…sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 58 Abs.2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gemäß § 53 gegeben ist, einem Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde I. Instanz, wenn a) der strafbestimmende Wertbetrag bei den in §…
…Textziffer 4 zu § 13 ZustG). Wie aus dem oben dargestellten Sachverhalt ersichtlich, wurde das nunmehr durch den Masseverwalter angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates bereits am 12. Februar 2007 an die Gemeinschuldnerin rechtswirksam durch Hinterlegung zugestellt. Eine Verbandsgeldbuße ist als Geldstrafe im Sinne des § 58 Ziffer 2…
…als Organ des Finanzamtes Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 5. März 2007, StrNr. 001, nach der am 10. April 2008 in Anwesenheit der Amtsbeauftragten Mag. Daniela Lach sowie der Schriftführerin Dagmar Brus durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates IV…
…Sache zur Neuverhandlung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückgestellt wird. II. Dem Mehrbegehren der Beschuldigten wird keine Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I (Vorsitzender: Dr.Y, weitere Senatsmitglieder: Y1, Y2) beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, StrNr…
…Verfahren verwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des genannten Spruchsenates (Richter Dr.YYYY als Vorsitzender sowie A und B als weitere Senatsmitglieder) vom 11. März 2011 wurde FB für schuldig befunden, er habe als Verantwortlicher der V-GmbH im Bereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich selbst zu berechnende…