Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CW, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, L, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder, M, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…steuerlich vertreten war, wäre es außerdem Aufgabe der Geschäftsführung gewesen, bereits zum gesetzlich festgelegten Abgabetermin im Juni 2008 und somit im Vorfeld der Erkrankung des C für die Erfüllbarkeit der im § 134 Abs. 1 BAO normierten Pflicht Vorsorge zu tragen und im Zusammenhang damit dem…
…Allein der Umstand, dass die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2000 und 2001 nicht den eingetretenen Ergebnissen entsprechen, ruft noch keine wesentlichen Zweifel an der Erfüllbarkeit der vorliegenden Prognosen insgesamt hervor. Wie die Bw glaubhaft und überprüfbar dargelegt hat, sind die eingetretenen Abweichungen auf zB die…
…Gesellschaft oder deren Gesellschafter steht, ist ausreichend nachgewiesen, daß die fraglichen Zinseinnahmen zu keinem Steuerausfall in Österreich führen konnten. Unter diesem Aspekt ist auch das Ermessen der Behörde, die Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Empfängerbenennung neu zu beurteilen (siehe Stoll, a.a.O. S. 1725ff). Wesentliche…
…Unter dem Gesichtspunkt, dass die Bw. zudem steuerlich vertreten war, hätte der Geschäftsführer gerade im Hinblick auf seinen Auslandsaufenthalt für die Erfüllbarkeit der in § 134 BAO normierten Pflicht Vorsorge tragen und dem Vertreter die nötigen Unterlagen zukommen lassen müssen. Hinzu kommt, dass es durchaus gerechtfertigt…
…sei. Es ist nicht ersichtlich, dass seitens der Betriebsprüfung versucht worden wäre, mit Herrn PL in Kontakt zu treten. Bei der Empfängerbenennung sei die Grenze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit zu beachten (vgl. Beiser, Die Empfängerbenennung nach § 162 BAO, SWK 35/36/2000, S…
…nach dem Einzelfall, wobei einerseits die Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung und andererseits die Grenzen der Mitwirkungspflicht der Partei die Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Mitwirkung darstellen (Ritz, BAO³, § 115, Tz 6 und 9). Ausfluss dieser wechselseitigen…
…festzulegen. Der Arbeitgeber kann Beträge speziell für die Dotierung der Schwankungsrückstellung leisten, um zusätzliche Sicherheit für die Erfüllbarkeit der Pensionsleistungen zu geben. Im Fall der Bw. liegt ein beitragsorientierter Pensionskassenvertrag mit der X-Pensionskassen-AG vor. Übertragungsstichtag sowohl für Anwartschaften als auch für bestehende Leistungsverpflichtungen…
…eine entsprechende Empfängernennung verlange, handle es sich, da diesbezügliche Daten eben nicht überprüft worden seien, und damit nicht vorhanden sein können, um eine Unmöglichkeit der Erfüllbarkeit dieser Forderung, an welcher den Bw. kein Verschulden treffe; die Empfängernennung sei daher nach Ansicht des Bw. "unerfüllbar und…
…1995, 94/15/0181). Demgegenüber bestehen die Grenzen der Mitwirkungspflicht der Partei in der Notwendigkeit (Erforderlichkeit), Verhältnismäßigkeit, Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Mitwirkung. Die Rechtsprechung geht sowohl in den Fällen, in denen es um die Vollziehung anspruchsbegründender Tatbestände, wie auch in den Fällen von Sachverhalten, die…
…1995, 365, lässt sich die Beweisvorsorgepflicht auch eindeutig der österreichischen Judikatur entnehmen (VwGH 25.5.1993, 93/14/0019). Generell werden die Grenzen der Mitwirkungspflicht mit der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit umschrieben (Kotschnigg, ÖStZ 1992, 85,; Beiser, Umfang und Grenzen der Mitwirkungspflicht im Abgabenverfahren…
…solche "andere" Deckungslücken vor, wenn bei einer leistungsorientierten Zusage eine negative Schwankungsrückstellung aufgrund der Bestimmungen des § 24a PKG zur Verminderung der Deckungsrückstellung führt und somit ein Nachschuss zwecks Erfüllbarkeit der garantierten Pensionshöhe notwendig ist. Die Schwankungsrückstellung erfüllt eine "Glättungsfunktion", damit die Ansprüche der Anwartschaftsberechtigten kontinuierlich…
…Bw. unterliege ja nicht der Bestimmung, die rechtsberatende Berufe einzuhalten hätten, nämlich der Pflicht zur Zurücklegung des Auftrages mangels Erfüllbarkeit. Auch seien die familiären Umstände zu berücksichtigen. Es könne daher nicht einmal im Ansatz ein doloses Verhalten festgestellt werden. Nebenbei wäre noch zu erwähnen, dass…
…dass die Versicherungsunternehmen strengen (versicherungsaufsichts-)gesetzlichen Bestimmungen unterliegen würden, um die Belange der Versicherten zu wahren und die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der Versicherungsunternehmer aus den von ihnen abgeschlossenen Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht für die Berechnung der Prämien sei für Lebensversicherungsunternehmen…
…sei die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige zu ersetzen, wenn die Ungewissheit beseitigt sei (annähernd verlässliche Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit bzw. Erfüllbarkeit der erstellten Prognoserechnung). Auf Grund der Aktenlage lasse sich aber weder plausibel noch nachvollziehbar belegen, dass die Ungewissheiten im Tatsachenbereich bezüglich des Vorliegens…
…die Empfängernennung jene Grundsätze, Grenzen und Schranken, die von der Lehre und Rechtsprechung ganz allgemein für die Mitwirkung im Abgabenverfahren entwickelt wurden. Zu diesen Schranken gehört jedenfalls auch das Postulat der Erfüllbarkeit der Mitwirkung (vgl. hierzu z.B. Beiser in Leitner, Aktuelles zum Finanzstrafrecht 2000…
…des Erhebungsorganes vom 17. September 1998). Für eine Beurteilung der Tätigkeit der Bw. bzw. der Erfüllbarkeit der vorgelegten Prognose war aber gerade diese zukünftige Entwicklung von maßgeblicher Bedeutung. Diese war naturgemäß ungewiss. Das Finanzamt hat es daher auf Grund seiner Zweifel, ob die Prognose erfüllt…
… 81i Abs. 1 VAG vor, dass versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden seien, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sei, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Das dabei anzuwendende Vorsichtsprinzip gem. § 201 Abs. 2 Z 4 HGB habe die Besonderheiten…
…dieser von wirtschaftlichen Parametern der Gesellschaft nicht zu erkennen. Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt hat, trifft das Risiko der liquiditätsmäßigen Erfüllbarkeit der Zahlungsverpflichtungen (auch Gehälter) alle Gläubiger der Gesellschaft gleich. In dem auf dem Trennungsprinzip aufbauenden System der Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften ist jedenfalls - dh auch…
…Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt hat, trifft das Risiko der liquiditätsmäßigen Erfüllbarkeit der Zahlungsverpflichtungen (auch Gehälter) alle Gläubiger der Gesellschaft gleich. In dem auf dem Trennungsprinzip aufbauenden System der Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften ist jedenfalls - dh auch bei Mehrheitsgesellschaftern oder Alleingesellschaftern - zwischen der Position als Gesellschafter…