…Auch aus dem gesamten Akteninhalt ergibt sich keinerlei Hinweis, der Arbeitgeber hätte keine Gegenleistung erwartet. Ein bloßes Entgegenkommen des Arbeitgebers ist jedenfalls nicht ausreichend. Auch wenn der Bw. nur ein geringes Einkommen bezogen hat - das Jahreseinkommen hat 1981 bis 1995 ohne Sonderzahlungen zwischen 38.680…
…worden sei und sie nunmehr im Wohnheim des Österreichischen Hilfswerks für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte (ÖHTB) in einer betreuten Wohngemeinschaft lebe und auf einem geschützten Arbeitsplatz beschäftigt sei. Eine allfällige Beschäftigung der Beschwerdeführerin in der Vergangenheit habe auf einem Entgegenkommen der Arbeitgeber beruht. ..…
…Arbeitsleistung erbringen kann. Im Gegenteil, es war ein besonderes Entgegenkommen des Arbeitgebers erforderlich, was sich auch in der Tatsache niederschlägt, dass mein Sohn seinen Arbeitsplatz in der geschützten Werkstätte nicht behalten konnte. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 28.1.1997, 95/14/0125…
…zu verdienen, aber wegen ihrer geistigen Behinderung nicht imstande, sich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - ohne Besonderes Entgegenkommen des Arbeitgebers - selbst den Unterhalt zu verschaffen (und gerade darauf kommt es nach dem Gesetzestext an). Diese Form der Beschäftigung reicht nicht aus, um sich, wie…
…sich den Unterhalt selbst zu beschaffen. Unerheblich ist, unter welchen Umständen eine Beschäftigung zustande kommt. Auch ein Entgegenkommen des Arbeitgebers steht nicht der Annahme entgegen, eine Person sei aufgrund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (VwGH 21.2.2001, 96…
…2001/14/0172; 27.4.2005, 2003/14/0105). Ein bloßes Entgegenkommen des Arbeitgebers erfüllt diesen Tatbestand nicht. Somit spricht nur die Zuerkennung einer Waisenpension (seit 1. August 2004) gemäß § 138 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes dafür, dass der Bw. bereits vor dem 21. Lebensjahr erwerbsunfähig gewesen…
… 21.2.2001, 96/14/0159) ausgeführt hat, steht aber ein bloßes Entgegenkommen des Arbeitgebers nicht der Annahme entgegen, eine Person sei auf Grund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dem widersprechen auch nicht die oben wörtlich wiedergegebenen durch das…
…unter den auf dem Arbeitsmarkt üblichen Bedingungen verschafft werden könne, er hat aber darauf abgestellt, ob sich die betreffende Person durch Arbeitsleistungen den Unterhalt verschaffen kann. Im gegenständlichen Fall ergab die telefonische Auskunft des Arbeitgebers, dass der Bw. ohne Lohnkostenzuschuss nie angestellt worden wäre. Angesichts…
…worden sei und sie nunmehr im Wohnheim des Österreichischen Hilfswerks für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte (ÖHTB) in einer betreuten Wohngemeinschaft lebe und auf einem geschützten Arbeitsplatz beschäftigt sei. Eine allfällige Beschäftigung der Beschwerdeführerin in der Vergangenheit habe auf einem Entgegenkommen der Arbeitgeber beruht. ..…
…einer Bestätigung ihrer Arbeitgeber aus der das Beschäftigungsausmaß sowie die täglichen Arbeitszeiten der Bw. ersichtlich seien. Den Vorhalt beantwortend übermittelte die Bw. dem unabhängigen Finanzsenat den von ihrem Arbeitgeber unterfertigten Dienstzettel. Die täglichen Arbeitszeiten habe die Bw. durch das Entgegenkommen des Arbeitgebers den Studienanforderungen entsprechend…
…Veranlassung, sondern auch der beruflichen Notwendigkeit. Ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit wäre beispielsweise die Übernahme eines Teiles der Seminarkosten, nicht jedoch nur die Bestätigung des Arbeitgebers über die Verwendbarkeit. Die berufliche Notwendigkeit der Kurse sei nicht gegeben. Im Vorlageantrag führte die Bw. ergänzend aus…
…sei nur das caritative Entgegenkommen gewesen, das diesem Arbeitsverhältnis eine gewisse Dauerhaftigkeit gab. Es handelte sich um einen länger anhaltenden, aber letztlich erfolglosen Versuch einer Eingliederung des Berufungswerbers in das allgemeine Erwerbsleben. Letztlich konnte aber auch durch das besondere Entgegenkommen des Arbeitgebers die krankheitsbedingte Unfähigkeit…
…verschaffen. Der Bescheid sei daher nicht ausreichend begründet. Laut Versicherungsdatenauszug habe Herr I nach Abschluss des Präsenzdienstes im November 1996 nur kurze Anstellungen, die als Arbeitsversuche zu werten seien und die auch auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers zurückzuführen seien. Sie stelle daher den Antrag, den…
…Vollendung des 21. Lebensjahres zumindest in den Jahren 1998-2002 in einem selbsterhaltungsfähigen Arbeitsverhältnis stand. Weshalb widerlegt sei, dass der Bw bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres zufolge seines Leidens dauernd außerstande gewesen sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers…
…sich den Unterhalt selbst zu beschaffen. Unerheblich ist, unter welchen Umständen eine Beschäftigung zustande kommt. Auch ein Entgegenkommen des Arbeitgebers - in diesem Fall der Marktgemeinde G. - steht nicht der Annahme entgegen, eine Person sei aufgrund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu…
…zu verschaffen. Unerheblich ist, unter welchen Umständen eine Beschäftigung zustande kommt, wie etwa durch das Intervenieren der Mutter. Auch ein "Entgegenkommen des Arbeitgebers" steht nicht der Annahme entgegen, eine Person sei aufgrund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Ausschlaggebend ist…
…geistigen Behinderung nicht möglich war und ist. Es ist wohl richtig, dass ein geschützter Arbeitsplatz allein sowie ein etwaiges Entgegenkommen des Arbeitgebers nur von sozialversicherungsrechtlicher Relevanz ist und noch nicht gegen die Unfähigkeit, eine Erwerbstätigkeit iS der zitierten Bestimmungen des FLAG auszuüben, spricht. Die Tatsache…
…90/13/0129, entgegengehalten, dass ein Entgegenkommen des Arbeitgebers nicht der Annahme entgegenstehe, eine Person sei auf Grund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Auch wenn die Tätigkeit als Küchenhilfe in einem Altenwohnheim keine hohen Anforderungen habe und die Bw…
…eine geistige Behinderung einer arbeitswilligen Person die Einsatzmöglichkeit am Arbeitsmarkt erschwert und ein besonderes Entgegenkommen des Dienstgebers erfordert, wird vom Unabhängigen Finanzsenat nicht in Abrede gestellt. Die Praxis der Arbeitswelt, im Bedarfsfall unterstützt durch Sozial- und Arbeitsvereinigungen, Arbeitsmarktservice etc. sowie ein entsprechendes Entgegenkommen des Arbeitgebers…
…90/13/0129, entgegengehalten, dass ein Entgegenkommen des Arbeitgebers nicht der Annahme entgegenstehe, eine Person sei auf Grund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Auch wenn die Tätigkeit als Hausarbeiterin in einem Altenwohnheim keine hohen Anforderungen habe und die Bw…