…verdient), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden; d.h. es ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die…
…auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehegatten. Im gegenständlichen Fall hatte der Berufungswerber, wie aus seinen Ausführungen gefolgert werden kann und wie aus den Vorakten bestätigt, schon vor den strittigen Jahren seinen Familienwohnsitz in Graz, ebenso wie seinen Beschäftigungsort…
…Fällen den bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort zB ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der…
…verdient), so können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach Möglichkeit der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert…
…Vielmehr sind auch dabei die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung wird man einem verheirateten bzw. in Lebensgemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen jedenfalls einen Zeitraum von zwei Jahren zur Beschaffung eines neuen Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes zubilligen müssen (vgl…
…den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (VwGH v…
…einen gemeinsamen Familienwohnsitz innerhalb eines Zeitraumes von maximal zwei Jahren zu gründen, somit jedenfalls bis 1996. Als angemessene Frist für die Gründung eines gemeinsamen Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes des Bw. ist allenfalls eine Frist von 2 Jahren (ab jedenfalls 1994) anzunehmen (dies eben bei…
…gewesen. Lehre und Praxis gehen davon aus, dass eine so bemessene Frist für die Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes ausreicht. Eine der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich entgegenstehende Berufstätigkeit der Gattin liegt im Streitfall nicht vor, da diese keine eigenen Einkünfte erzielt und…
…Es liegen laut Ansicht des UFS aus angeführten Gründen keine beruflichen Gründe für das Aufrechterhalten zweier Wohnsitze und damit verbunden für das (steuermindernde) Lukrieren von doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten vor. Als angemessene Frist für die Gründung eines gemeinsamen Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes des Bw…
…den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiere. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar sei, könne nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr seien die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (VwGH 22…
…den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiere. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar sei, könne nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr seien die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (VwGH 22…
…vom Finanzamt ersucht die Gründe darzulegen, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung unzumutbar machten, da "sowohl der Beschäftigungsort (seit Jahren Bezüge vom selben Arbeitgeber) als auch der Wohnsitz in Österreich gelegen" sei, während der Familienwohnsitz in Serbien beibehalten worden sei. Auch…
…den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (VwGH v…
…den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (VwGH v…
…1998 bei S in T beschäftigt; demzufolge ist die 6-monatige Übergangszeit am 6. Jänner 1999 (und nicht im Streitjahr) abgelaufen. Auch wird die 6-monatige Übergangszeit nur wegen der Wohnungssuche im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes eingeräumt. In W bzw. im Nahbereich von W musste der…
…derartiges Sachvorbringen gehe aus dem vom Bw. unterfertigten Aktenvermerk nämlich nicht hervor - , dass im Streitjahr eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Dienstortes nicht bestanden hätte. Laut Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 wurden vom Bw. Werbungskosten im Höhe von 121.618…
…in B. (Deutschland) befunden. Die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort können vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die…
…als Werbungskosten geltend gemacht wurden. Die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort können vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert…
…dass der Berufungswerber seit 13. Juni 1985 in G beschäftigt sei und sich daher an diesem Ort seine Arbeitsstätte (Sta) befinde. Es sei ihm daher eine Wohnsitzverlegung in den Einzugsbereich des Arbeitsortes längst zumutbar gewesen. Daran vermöge auch der Umstand, dass die nunmehrige Ehegattin in…
…derartige Ausbildung jedenfalls auch im Einzugsbereich einer Wohnung am Dienstort möglich gewesen wäre. Die Schulausbildung der Kinder rechtfertigt demnach keinesfalls die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung. Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung sind nach übereinstimmender Auffassung der hg. Judikatur und des Schrifttums dann steuerlich zu berücksichtigen…