…Wohnung im Ort 3 benötigt. Eine mögliche Differenz von 1 Minute wird in diesem Fall nicht die zwingende Wohnungsnahme am Ort 3 ausmachen. Abgesehen davon liegt der Ort 5 direkt am Weg vom Beschäftigungsort des Bf. zum Familienwohnsitz. Zumal der Bf. nicht die Verwendung der…
…gesucht, sondern ausschließlich im angrenzenden Ort 3/Bezirk 3. Die Wohnung im Ort 3 und der Ort 5 sind in etwa der gleichen Zeit vom Beschäftigungsort aus erreichbar. Unterlagen des Bf. über eine konkrete Suche in den Jahren 2013 bis 2015 einer Kleinwohnung (von rd…
…verdient), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden; d.h. es ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die…
…auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehegatten. Im gegenständlichen Fall hatte der Berufungswerber, wie aus seinen Ausführungen gefolgert werden kann und wie aus den Vorakten bestätigt, schon vor den strittigen Jahren seinen Familienwohnsitz in Graz, ebenso wie seinen Beschäftigungsort…
…Fällen den bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort zB ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der…
…verdient), so können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach Möglichkeit der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert…
…Vielmehr sind auch dabei die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung wird man einem verheirateten bzw. in Lebensgemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen jedenfalls einen Zeitraum von zwei Jahren zur Beschaffung eines neuen Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes zubilligen müssen (vgl…
…sie weggefallen, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei sei von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob…
…dem 01.01.2004 kein Grund für die Nichtverlegung Ihres Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort, da bei einem allein stehenden Arbeitnehmer ein Zeitraum von sechs Monaten für die Beschaffung eines Wohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes als ausreichend erachtet wird. Nachdem die Beschäftigung in der Abteilung xxx…
…die sich ua. nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Im Falle der grundsätzlichen Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wird dem Pflichtigen, weil es Zeit in Anspruch nimmt, die Wohnsituation am Beschäftigungsort zu gestalten, eine gewisse Übergangsfrist (ab Eintritt der Zumutbarkeit) zur…
…den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (VwGH v…
…einen gemeinsamen Familienwohnsitz innerhalb eines Zeitraumes von maximal zwei Jahren zu gründen, somit jedenfalls bis 1996. Als angemessene Frist für die Gründung eines gemeinsamen Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes des Bw. ist allenfalls eine Frist von 2 Jahren (ab jedenfalls 1994) anzunehmen (dies eben bei…
…gewesen. Lehre und Praxis gehen davon aus, dass eine so bemessene Frist für die Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes ausreicht. Eine der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich entgegenstehende Berufstätigkeit der Gattin liegt im Streitfall nicht vor, da diese keine eigenen Einkünfte erzielt und…
…sind sie weggefallen, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage…
…Es liegen laut Ansicht des UFS aus angeführten Gründen keine beruflichen Gründe für das Aufrechterhalten zweier Wohnsitze und damit verbunden für das (steuermindernde) Lukrieren von doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten vor. Als angemessene Frist für die Gründung eines gemeinsamen Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes des Bw…
…den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiere. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar sei, könne nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr seien die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (VwGH 22…
…den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiere. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar sei, könne nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr seien die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (VwGH 22…
…vom Finanzamt ersucht die Gründe darzulegen, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung unzumutbar machten, da "sowohl der Beschäftigungsort (seit Jahren Bezüge vom selben Arbeitgeber) als auch der Wohnsitz in Österreich gelegen" sei, während der Familienwohnsitz in Serbien beibehalten worden sei. Auch…
…eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiere. Die Frist für verheiratete Personen sei gemäß Lohnsteuerrichtlinien mit 2 Jahren angesetzt. Die Voraussetzungen für die Gewährung der vorübergehenden doppelten Haushaltsführung gemäß Rz 344 LStR seien daher erfüllt und die Unzumutbarkeit der kurzfristigen Verlegung des Familienwohnsitzes gemäß Rz…
…Tätigkeit), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert…