…auf Übereignung eines Grundstückes begründet, sowohl vom Wert der Leistung des einen als auch vom Wert der Leistung des anderen Vertragsteils zu berechnen. Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht (vgl. die bei Fellner…
…allerdings zutreffend darauf hin, dass es sich bei der Berichtigung um eine Ermessensentscheidung handelt. Mit diesem Hinweis macht sie unter Schilderung der besonderen Umstände des Berufungsfalles einen einzelfallbezogenen Vertrauensschutz geltend. Dieser ist nach dem unwidersprochenen Vorbringen der Berufungswerberin im Vorlageantrag darin gelegen, dass sie unmittelbar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser, den Referenten Amtsdirektor Krall sowie die weiteren Mitglieder Heinz Hengl und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des Bw., Adr.1, vom 30. Oktober 2006 gegen den Bescheid des…
…der im konkreten Fall geschlossenen Vergleichsvereinbarung eine Gegenleistung für die Übertragung des Liegenschaftsanteiles ermitteln lässt oder anders ausgedrückt, ob das Finanzamt im konkreten Einzelfall begründet davon ausgegangen ist, dass im Ausgleichsbetrag die Gegenleistung für die Übertragung der Liegenschaftsanteile liegt und damit die Gegenleistung zu ermitteln…
…2 Z 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist. Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht (vgl. die bei Fellner…
…des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 zustehen, es sei denn, dass auf Grund von besonderen Umständen des Einzelfalles so genannte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 vorliegen. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören Beträge, die…
…jene zur Abgabe von Steuererklärungen. Die Einreichung der (vollständigen und wahrheitsgemäßen) Abgabenerklärungen muss innerhalb der allgemeinen oder im Einzelfall erstreckten Frist erfolgen. Mit Ablauf der allgemeinen Frist oder mit dem fruchtlosen Ablauf der im Einzelfall verlängerten Frist ist eine Finanzordnungswidrigkeit (objektiv) verwirklicht. Die Tatbestände der §…
…ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Eine derartige sachliche Unbilligkeit liegt jedenfalls nicht vor, wenn die Abgabennachforderung ganz allgemein die Auswirkung einer generellen Rechtsnorm darstellt…
…ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Eine derartige sachliche Unbilligkeit liegt jedenfalls nicht vor, wenn die Abgabennachforderung ganz allgemein die Auswirkung einer generellen Rechtsnorm darstellt…
…Eigentümer wäre, er also auch an den stillen Rücklagen, insbesondere durch Werterhöhungen Anteil hat; bei der Abgrenzung sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Bp. hatte im Rahmen der Prüfung der F&M festgestellt, dass es den als Mitunternehmer angeführten P1&S, P2&S…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes St.Veit Wolfsberg vom 14. März 2000 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 1998 wird zum Vorteil…
…§ 20 Tz 22). Dieser grundsätzlichen Rechtsmeinung kann allerdings dann nicht mehr gefolgt werden, wenn sich im Einzelfall herausstellt, dass sich Aufwendungen für die Lebensführung und berufliche Aufwendungen nicht einwandfrei trennen lassen. In einem solchen Fall wäre sodann der gesamte Betrag steuerlich nicht abzugsfähig, auch nicht…
Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen, dazu zählen auch Fahrten im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen, sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit…
… 138 Abs. 1 BAO). Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, dass der vermutete Sachverhalt von allen anderen denkbaren Möglichkeiten die größte Wahrscheinlichkeit für sich habe (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 14.9.1988, 86/13/0150). Wie der aufgenommenen…
…vernünftigen Beteiligten abzustellen. Ihm muss die Unkenntnis nach den objektiven, nicht fernliegenden Umständen des Einzelfalls zur Last gelegt werden können (Witte, Zollkodex 3 Artikel 202 Rz.10). Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein…
…und vom 30.7.2002, 99/14/0315) ist eine sachliche Unbilligkeit anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen…
…Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet. Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen…
…Menge, einen einzigen Versender und einen bestimmten Zeitraum zu beschränken sei und werde die Bewilligung erteilt, wenn eine Sicherheit in der Höhe der im Einzelfall entstehenden Steuer geleistet worden ist. Es sei davon auszugehen, dass eine solche Steuer im vorliegenden Fall nicht entsteht bzw. nicht…
…bezieht, aus § 40 Abs. 2 AlkStG ergibt, dass eine Sicherheit in Höhe der im Einzelfall entstehenden Steuer zu leisten ist bzw. dass auf eine Sicherheit verzichtet werden kann. Nach Art. 4 Nummer 9 leg.cit. ist ein registrierter Empfänger eine natürliche oder juristische Person, die…
…sein. Die vom Bw. vorgebrachte sachliche Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt…